Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Blog-Archiv

2024

Deutsche Erbschaftsteuer (Teil 4)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Grenzüberschreitende Sachverhalte werden von der deutschen Erbschaftsteuer erfasst, wenn ein Anknüpfungspunkt in Deutschland besteht. Auf der personellen Ebene ist dies der Fall, wenn entweder der Erblasser oder der Empfänger (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte) im Inland ansässig sind. Sachlich ist der Anknüpfungspunkt im Inland belegenes Vermögen.

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Deutsche Erbschaftsteuer (Teil 3)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Deutschland hat eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Erbschaften und Schenkungen im nationalen und internationalen Kontext einer Besteuerung unterwirft. Diese umfasst die Vermögensübertragung von Steuerinländern und Steuerausländern. Sofern die steuerpflichtigen Personen im Inland ansässig sind, unterliegt das weltweite Vermögen im Erbfall der Steuer (unbeschränkte Steuerpflicht). Bei Steuerausländern wird im Regelfall nur das deutsche Vermögen besteuert (beschränkte Steuerpflicht), wobei es insbesondere für Steuerinländer, die ihre Ansässigkeit in das Ausland verlegen, Ausnahmen gibt. Wir werden in einer Serie von Artikeln die Szenarien grenzüberschreitender Erbfälle und Schenkungen aus deutscher Sicht beschreiben. Dies ist der dritte Teil.

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Deutsche Erbschaftsteuer (Teil 2)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Deutschland hat eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Erbschaften und Schenkungen im nationalen und internationalen Kontext einer Besteuerung unterwirft. Diese umfasst die Vermögensübertragung von Steuerinländern und Steuerausländern. Sofern die steuerpflichtigen Personen im Inland ansässig sind, unterliegt das weltweite Vermögen im Erbfall der Steuer (unbeschränkte Steuerpflicht). Bei Steuerausländern wird im Regelfall nur das deutsche Vermögen besteuert (beschränkte Steuerpflicht), wobei es insbesondere für Steuerinländer, die ihre Ansässigkeit in das Ausland verlegen, Ausnahmen gibt. Wir werden in einer Serie von Artikeln die Szenarien grenzüberschreitender Erbfälle und Schenkungen aus deutscher Sicht beschreiben. Dies ist der zweite Teil.

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Deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer

von Autorenteam (Kommentare: 2)

Deutschland hat eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Erbschaften und Schenkungen im nationalen und internationalen Kontext einer Besteuerung unterwirft. Diese umfasst die Vermögensübertragung von Steuerinländern und Steuerausländern. Sofern die steuerpflichtigen Personen im Inland ansässig sind, unterliegt das weltweite Vermögen im Erbfall der Steuer (unbeschränkte Steuerpflicht). Bei Steuerausländern wird im Regelfall nur das deutsche Vermögen besteuert (beschränkte Steuerpflicht), wobei es insbesondere für Steuerinländer, die ihre Ansässigkeit in das Ausland verlegen, Ausnahmen gibt. Wir werden in einer Serie von Artikeln die Szenarien grenzüberschreitender Erbfälle und Schenkungen aus deutscher Sicht beschreiben.

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The LLC and its members based in Germany (Part 2)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

In the USA, the Limited Liability Company (LLC) is regarded as a form of company that is easy to set up, flexible to handle and yet offers personal limitation of liability for its shareholders (members). Special features must be observed if its shareholders are resident in Germany. Some of the special features are described in two articles.

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The LLC and its members based in Germany (Part 1)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

In the USA, the Limited Liability Company (LLC) is regarded as a form of company that is easy to set up, flexible to handle and yet beneficially offers personal limitation of liability for its shareholders (members). Special features must be observed if its shareholders are resident in Germany. Some of the special features are described in these two articles.

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Die LLC und ihre in Deutschland ansässigen Gesellschafter (Teil 2)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Die Limited Liability Company (LLC) gilt in den USA als Gesellschaftsform, die einfach zu gründen, flexibel zu handhaben und dennoch eine weitgehende Haftungsbeschränkung für ihre Gesellschafter bietet. Besonderheiten sind zu beachten, wenn ihre Gesellschafter in Deutschland ansässig sind. In zwei Artikeln werden einige der Besonderheiten dargestellt.

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Die LLC und ihre in Deutschland ansässigen Gesellschafter (Teil 1)

von Peter Scheller (Kommentare: 1)

Die Limited Liability Company (LLC) gilt in den USA als Gesellschaftsform, die einfach zu gründen, flexibel zu handhaben und dennoch eine weitgehende Haftungsbeschränkung für ihre Gesellschafter bietet. Besonderheiten sind zu beachten, wenn ihre Gesellschafter in Deutschland ansässig sind. In zwei Artikeln werden einige der Besonderheiten dargestellt.

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Der Einfuhrabgabenbescheid und seine Prüfung

von Autorenteam (Kommentare: 0)

Die Prüfung eines Einfuhrabgabenbescheides erfordert das Vorliegen diverser Unterlagen. Lücken in der Dokumentation machen die Prüfung der Bescheide unmöglich.

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Zollstrafrechtliche Beurteilung des Falls Schwarzenegger

von Administrator (Kommentare: 0)

Am 17. Januar 2024 wurde durch Beamte des Hauptzollamts München gegen Arnold Schwarzenegger ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, weil bei ihm im Rahmen seiner Einreise in die Europäische Union eine Luxus-Uhr der Marke Audemars Piguet im Wert von ca. 26.000 Euro aufgefunden wurde.

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