Attention: Change in the taxation of qualified US pension plans
von Autorenteam
So far, withdrawals to persons who are tax resident in Germany were only taxed on the difference between the withdrawal and attributable contributions. If the recipient of the payment had reached the age of 60 and the plan had been in existence for more than 12 years, only half of the difference was taxed.
This rule applies to all qualified US pension plans. These are, for example, 401(k) plans or traditional IRAs.
Notes:
From January 1, 2025, withdrawals from these US retirement plans will be subject to full taxation in Germany.
New rules on rollovers will also apply from January 1, 2025.
Payouts from Roth plans will remain subject to the previous rules.
We will provide detailed information on this shortly.
Authors:
Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation
Alexander Wangerowski, Steuerberater
Bildquelle: www.foltalia.com
- Schlagwörter:
- 401(k) plan
- IRA
- qualified pension plans
- Roth IRA
- USA
- Kategorien:
- Auswanderer / Expatriates
- Einkommensteuer / Income Tax
- USA
Kommentare
Kommentar von Bernd Blumberg |
Sehr geehrter Herr Scheller,
gilt diese Regelung auch für 401K Verträge, in die nur bis 2003 in USA eingezahlt wurde aber weiterhin die Fondsgewinne ansammeln? Was müßte 2025 ersteuert werden?
MfG
BB
Antwort von Peter Scheller
Ab nächsten Jahr kommt es zu vollen Besteuerung in Deutschland.
Kommentar von Blumberg |
Sehr geehrter Herr Scheller,
trifft dies auch für alte 401K Verträge zu, in die nur vor dem DBA von 2005 eingezahlt wurde?
MfG
BB
Antwort von Peter Scheller
Ich denke, ja.
Anfang des nächsten Jahres werde ich die Neuregelungen in ihren einzelnen Facetten untersuchen. Dann wissen wir mehr.
Kommentar von Fink |
So if I would still start withdrawal this year, then also in 2025 the old rule will apply? Or will even if I start withdrawals still in 2024 future withdrawals after 2025 will be taxed full?
Antwort von Peter Scheller
No.
For withdrawals this year = old rule
For withdrawals next year = new rule
When you start is irrelevant. It is only of importance when each payment will be received.
Kommentar von Bernd Blumberg |
Sehr geehrter Herr Scheller,
reicht es aus den 401K Vertrag aufzulösen und den ausbezahlten Betrag auf einem amerikanischen Konto zu haben, oder muß der Betrag spätestens zum 31.12.2024 auf einem deutschen Konto sein?
mfG
BB
Antwort von Peter Scheller
Der Betrag muss auf einem Ihrer Konten sein. Ihr US-Konto ist ausreichend.
Kommentar von Waldhausen |
Danke für die Info - 2 Fragen:
1. Welcher Zeitpunkt ist massgeblich für die Entnahme? tatsächliche Entnahme aus einem 401 K plan? Oder Eingang der Zahlung in Deutschland? In den USA werden weiterhin Schecks ausgestellt, deshalb dauert die Gutschrift oft Monate und würde u.U. erst in 2025 erfolgen.
2. bei teilweiser Entnahme in 2024: kann die komplette Einzahlung in den 401K plan "abgesetzt" werden oder nur anteilig?
Besten Dank & Grüsse
Antwort von Peter Scheller
- Einzahlung auf irgendeinem Ihrer Konten (auch auf ein US-Konto)
- anteiliger Abzug von Beiträgen
Kommentar von Ulrich Giessmann |
Sehr geehrter Herr Scheller,
Ich bin 78 Jahre wohne inzwischen wieder in Deutschland und entnehme jährlich das Minimum (RMD) aus meinem 401K Plan aus meier Tätigkeit in den US. Ich habe immer noch die greencard und bin damit m.M. nach weiterhin auch steuerpflichtig in den USA. Von meiner RMD Auszahlung wurde autom. 10% Fed einbehalten. Das deutsche Finanzamt hatte die letzten 5 Jahre den US Steuerabzug mit der deutschen Versteuerung meiner jährlichen 401K Entnahme problemlos verrechnet. Jetzt wurde mir im 2023 EkSt Bescheid mitgeteilt, daß die US Steuer nicht berücksichtigt werden kann und ich
. Ich hatte allerdings dem hiesigen Finanzamt auch in der Vergangenheit nie mitgeteilt, daß ich die greencard habe und damit auch in den USA steuerpflichtig bin. Das Finanzamt schreibt: "Da das Besteuerungsrecht für Auszahlungen aus dem 401K nach keiner Vorschrift aus dem DBA mit den USA den USA zusteht, wurde die erklärten Angaben zur anrechenbaren US Steuer nicht berücksichtigt." Was raten Sie ?
Danke
Antwort von Administrator
Das Finanzamt hat recht.
Die deutsche Steuer muss in den USA angerechnet werden.
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