Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Attention: Change in the taxation of qualified US pension plans

von Autorenteam

So far, withdrawals to persons who are tax resident in Germany were only taxed on the difference between the withdrawal and attributable contributions. If the recipient of the payment had reached the age of 60 and the plan had been in existence for more than 12 years, only half of the difference was taxed.

This rule applies to all qualified US pension plans. These are, for example, 401(k) plans or traditional IRAs.

Notes:

From January 1, 2025, withdrawals from these US retirement plans will be subject to full taxation in Germany.

New rules on rollovers will also apply from January 1, 2025.

Payouts from Roth plans will remain subject to the previous rules.

We will provide detailed information on this shortly.

Authors:

Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation

Alexander Wangerowski, Steuerberater

Bildquelle: www.foltalia.com

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Kommentare

Kommentar von Bernd Blumberg |

Sehr geehrter Herr Scheller,
gilt diese Regelung auch für 401K Verträge, in die nur bis 2003 in USA eingezahlt wurde aber weiterhin die Fondsgewinne ansammeln? Was müßte 2025 ersteuert werden?

MfG
BB

Antwort von Peter Scheller

Ab nächsten Jahr kommt es zu vollen Besteuerung in Deutschland.

Kommentar von Blumberg |

Sehr geehrter Herr Scheller,
trifft dies auch für alte 401K Verträge zu, in die nur vor dem DBA von 2005 eingezahlt wurde?

MfG
BB

Antwort von Peter Scheller

Ich denke, ja.

Anfang des nächsten Jahres werde ich die Neuregelungen in ihren einzelnen Facetten untersuchen. Dann wissen wir mehr.

Kommentar von Fink |

So if I would still start withdrawal this year, then also in 2025 the old rule will apply? Or will even if I start withdrawals still in 2024 future withdrawals after 2025 will be taxed full?

Antwort von Peter Scheller

No.

For withdrawals this year = old rule

For withdrawals next year = new rule

When you start is irrelevant. It is only of importance when each payment will be received.

Kommentar von Bernd Blumberg |

Sehr geehrter Herr Scheller,
reicht es aus den 401K Vertrag aufzulösen und den ausbezahlten Betrag auf einem amerikanischen Konto zu haben, oder muß der Betrag spätestens zum 31.12.2024 auf einem deutschen Konto sein?

mfG
BB

Antwort von Peter Scheller

Der Betrag muss auf einem Ihrer Konten sein. Ihr US-Konto ist ausreichend.

Kommentar von Waldhausen |

Danke für die Info - 2 Fragen:
1. Welcher Zeitpunkt ist massgeblich für die Entnahme? tatsächliche Entnahme aus einem 401 K plan? Oder Eingang der Zahlung in Deutschland? In den USA werden weiterhin Schecks ausgestellt, deshalb dauert die Gutschrift oft Monate und würde u.U. erst in 2025 erfolgen.
2. bei teilweiser Entnahme in 2024: kann die komplette Einzahlung in den 401K plan "abgesetzt" werden oder nur anteilig?
Besten Dank & Grüsse

Antwort von Peter Scheller

- Einzahlung auf irgendeinem Ihrer Konten (auch auf ein US-Konto)

- anteiliger Abzug von Beiträgen

Kommentar von Ulrich Giessmann |

Sehr geehrter Herr Scheller,
Ich bin 78 Jahre wohne inzwischen wieder in Deutschland und entnehme jährlich das Minimum (RMD) aus meinem 401K Plan aus meier Tätigkeit in den US. Ich habe immer noch die greencard und bin damit m.M. nach weiterhin auch steuerpflichtig in den USA. Von meiner RMD Auszahlung wurde autom. 10% Fed einbehalten. Das deutsche Finanzamt hatte die letzten 5 Jahre den US Steuerabzug mit der deutschen Versteuerung meiner jährlichen 401K Entnahme problemlos verrechnet. Jetzt wurde mir im 2023 EkSt Bescheid mitgeteilt, daß die US Steuer nicht berücksichtigt werden kann und ich
. Ich hatte allerdings dem hiesigen Finanzamt auch in der Vergangenheit nie mitgeteilt, daß ich die greencard habe und damit auch in den USA steuerpflichtig bin. Das Finanzamt schreibt: "Da das Besteuerungsrecht für Auszahlungen aus dem 401K nach keiner Vorschrift aus dem DBA mit den USA den USA zusteht, wurde die erklärten Angaben zur anrechenbaren US Steuer nicht berücksichtigt." Was raten Sie ?
Danke

Antwort von Administrator

Das Finanzamt hat recht.

Die deutsche Steuer muss in den USA angerechnet werden.

Kommentar von Bernhard |

Guten Tag,
ich würde gerne eine andere Art Kommentar loswerden.
Im Bezug auf diese neue deutsche Besteuerung des 401k.
Ich selbst, Baujahr 1961, mit doppelter Staatsbürgerschaft. Die 5-köpfige Familie, alle auch mit doppelte Staatsbürgerschaft, nach 22 Jahren USA. Wieder in DE.
Nun habe ich das Rentenalter erreicht.
Habe fleissig und gewissenhaft meinen 401k durch die Rezessionen gebracht.
Dann noch einiges an Blue Cross Blue Shield vom US-Gehalt weg. Der Betrag war auch nie ganz ohne, mit Familie ....
(Die Urlaubsbegeisterung hielt sich da immer in Grenzen)

Nun wird ja wohl ab 2025 doppelt und dreifach abgezockt vom 401k Erspartem.
Auf die gesamte Einzahlungen, da werden ja dann 100-tausende an Dollars mehr versteuert und dann noch 13% Kranken- und Pflegeabgabe oben drauf.
Und das nach zig rechtskräftigen BFH Urteilen wie das lebenslang Ersparte eigentlich einzuordnen ist oder war.
Damit haben wohl auch einige Kläger ihr Geld und ihre Anstrengungen doppelt in den Sand gesetzt, Niederlage!
Persönlich bin ich der Meinung, dass dieses viele Steuergeld, trotz DBA und all dem Gerödel, den USA gehört und nicht dem deutschen Staat.
Das vom US-Gehalt abgesparte war ja bei US Firmen angelegt und es wurde da sehr gut verwaltet. Oder? Ist jemand anderer Meinung?
Best Regards
Bernhard

Kommentar von giessmann |

Ich kann dem Kommentar nur zustimmen. Das US Finanzamt hatte mir bereits mitgeteilt das eine Anrechnung der deutschen Steuer nicht möglich ist da die Steuerbefreiung bei 401k Beiträgen ja in den USA zunächst erfolgte um bei Auszahlung dann nachversteuert zu werden. Mir ist absolut unverständlich warum das das deutsche Finanzamt nicht interessiert , m.M. nach ein krasser Fall von Doppelbesteuerung. Kann/sollte man gegen diese Entscheidung nicht eigentlich vor Gericht gehen ? Besteuert das IRS eigentlich auch Riester Renten....
ug

Antwort von Peter Scheller

Ich glaube, dass bei der IRS jemand die Auskunft gegeben hat, der sich mit den nicht einfachen Regelungsmechanismus des Doppelbesteuerungsabkommen D/USA (DBA USA) nicht auskennt.

Das vorrangige Besteuerungsrecht für Renten und ähnliche Vergütungen hat nach Art. 18 (1) DBA USA Deutschland, soweit der Empfänger in Deutschland ansässig ist.

Allerdings haben sich die USA aufgrund der Saving Clause des Art. 1 (4) DBA USA ein Besteuerungsrecht für eigene Staatsbürger und Greencard holder vorbehalten.

Wenn die USA die Einkünfte besteuern will, müssen sie aber die deutsche Steuer anrechnen (Art. 23 (5) DBA USA), wenn sie ihre in Deutschland ansässigen Staatsbürger besteuern.

Die Anrechnung muss also in den USA erfolgen. Ich empfehle, einen US-Berater einzuschalten, der sich mit internationalem Steuerrecht auskennt.

Das Problem ist nur dann gegeben, wenn die deutsche Einkommensteuer höher als die US-Steuer ist.

Das Argument des IRS-Mitarbeiters ist auch deshalb nicht stichhaltig: Erhalten Nicht-US-Staatsbürger, die in Deutschland ansässig sind, Auszahlungen aus einem 401(k)-Plan oder einem IRA, werden die Auszahlungen auch nur in Deutschland besteuert, obwohl die Einzahlungen in den USA steuerliche begünstigt wurden.

Vor einem deutschen Gericht wird man keinen Erfolg haben sondern nur vor einem US-Gericht. Ich glaube aber, dass man die IRS von der Richtigkeit dieser Aussagen überzeugen kann, wenn dort die richtigen Spezialisten angesprochen werden.

 

Kommentar von Bernhard |

Hallo,
besteuert wird von der IRS das "Welteinkommen". Das wissen wir ja!
Riester, DRV, SSA, Mieteinnahmen, Annuities, egal was, musst alles zusammenaddiert und im 1040 eintragen.
Da wir im deutschen Sozialstaat leben ist hier der Steuersatz halt höher. Da kannst nichts machen. Solange es sich eben angemässen anfühlt, meine ich.
Mit dem Ausgleich über Tax Credit 1116 und 1040 bekommst ja die 401k US-Steuer, 10% oder 20%, zurück aufs Checking Account. Das ist alles kein Problem! Keine Doppelbesteuerung.

Mein Punkt ist, dass ab 2025 der Einzahlungsbetrag vom 401k auch mit versteuert wird.
Also meine vom US-Gehalt in jungen Jahren abgezwackten Einzahlungen.
Das sind locker 200-tausend an Steuergelder von jedem Expat, die da plötzlich für den deutschen Staat aus dem Nichts auftauchen.
Plus dann noch 13% Kranken- und Pflegeabgabe auf diese 200-tausend Dollar, obendrauf.
(Siehe meinen persönlicher Kommentar weiter oben mit Urlaub und Familie und so weiter...)
Es besteht kein Zweifel, dass jetzt im Alter nachversteuert werden muss. Wir hatten ja unsere Vorteile.
Es bedient sich aber jetzt der deutsche Staat an Geldern, die er gar nicht erwirtschaftet hat - eben eine Abzocke!
Ich meine, dass da das DBA ausgenutzt wird. Das Steuergeld gehört nach USA.
Ein Riesteransparung kann sich locker 3 - 4 mal hinter einer 401k Ansparung verstecken, wenn das nur reicht!
Woher kommt denn eigentlich plötzlich diese Gesetzgebung für 2025, der 401k Versteuerung?
Es war doch höchst richterlich alles durchgekaut und juristisch bestätigt.
Da wurde wohl nach neuen Steuereinnahmen gesucht!
Ich persönlich verstehe das Ganze nicht!
Vielleicht interessiert sich ein neue Goverment Efficiency Mitglied Mr. Elon ab January dafür, dass das durchleuchtet wird.
Best Regards
Bernhard

Antwort von Peter Scheller

Die Sache hat mehrere Facetten:

a) Deutschland hat die Auszahlungen auch bisher schon besteuert; aber nur mit der Differenz zwischen Auszahlung und darauf entfallenden Beiträgen. Häufig war auch nur die Hälfte der Differenz zu besteuern. Das führte in der Regel dazu, dass die Steuerbelastung in Deutschland bisher fast immer niedriger als in den USA war.

b) Die Änderung führt jetzt nur dazu, dass die deutsche Steuer in der Regel höher als die US-Steuer ist. Damit reicht die Steueranrechnung in den USA nicht mehr aus, um die deutsche Steuer voll auszugleichen.

c) Die entsprechende Regelung wurde übrigens durch die US-Verhandlungsdelegation bei Aushandlung des Doppelbesteuerungsabkommens akzeptiert. Ob das eine sinnvolle Lösung ist, lässt sich natürlich bezweifeln. Übrigens, im umgekehrten Fall besteuern die USA Auszahlungen aus einer betrieblichen Altersvorsorge, wenn der Rentenempfänger in den USA bei Auszahlung ansässig ist.

d) Die Regelung ist übrigens nicht die einzige Ungereimtheit. Wenn ein Empfänger US Social security benefits erhält und in Deutschland ansässig ist, sind diese in den USA steuerbefreit. Das gilt selbst, wenn Empfänger US-Staatsbürger sind. Das ist vollkommen unverständlich, ist aber so.

Kommentar von Guido Baumann |

Guten Tag Herr Scheller

Ich bin gerade in meinen Planungen, um ab Juni 2026 monatlich meine Rente von "TIAA-CREF" in den USA zu beziehen. Derzeit lebe ich noch in der Schweiz, möchte aber zum Januar 2026 wieder nach Deutschland zurück. Können Sie mir sagen, mit wieviel Prozent die Rente aus den USA dann besteuert wird? Social Security werde ich erst ab 2031 beziehen.

Vielen Dank für die Auskunft.

Freundliche Grüße,
Guido Baumann

Antwort von Peter Scheller

volle Besteuerung.

Kommentar von Agnieszka |

I have a question regarding not US 401k but Australian Super. I could not find any information online and thought maybe you encountered a similar case.

I am a an EU citizen. From 2016 to 2020 I worked in Australia at a University. Now I live in Germany and I am a tax resident here since end of 2020.

My Australian visa expired at the end of 2023 and in 2024 I received information that I am eligible for DASP (Departing Australia superannuation payment). DASP was paid out to me in October 2024. DASP was taxed at the normal 35% rate before being paid out. Do you have any idea how is DASP treated for German taxation purposes?

I found some information here (https://australien.diplo.de/resource/blob/2103006/06de8261164a73a4cec6c9d4642afd79/broschuere-drv-dt--austrl--abkommen---de-data.pdf), but there is no mention of tax implications.

Antwort von Peter Scheller

You can contact me but it will require a analysis of some kind.

Kommentar von Agnieszka |

Thank you. I've sent you an email a couple of days ago (Title: "Australian DASP and German Taxation"). I would very much appreciate help with this.
All the best,
Agnieszka

Kommentar von Bernhard |

Guten Abend Herr Scheller,
in ihrer Antwort Punkt d) zu meinem Kommentar weiter oben schreiben Sie Social Security ist steuerbefreit.
Stimmt im 1099, ist keine Income tax von USA abgezogen. Das wurde vom FBU ja auch so aufgenommen.
Dass ich in DE meine Steuer bezahlt habe weise ich ja dann mit dem 1116 nach. Passt ja.
Sie haben aber recht, dass das mit der 401k Auszahlung nicht auch so reibungslos funktioniert ist nicht verständlich. Hier werden gleich mal 20% abgezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard

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