Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Auslandsvermögen im Erbfall (1)

von Peter Scheller

Auslandsvermögen im Erbfall (1)

Die Zahl der Deutschen mit selbstgenutzten Immobilien im Ausland hat zwischenzeitlich die Millionengrenze überschritten. Hinzu kommen die Deutschen, die andere Vermögenswerte wie Unternehmensbeteiligungen oder Kapitalvermögen im Ausland haben. Außerdem leben viele Ausländer in Deutschland, die in ihren Heimatländern auch über immobiles oder sonstiges Vermögen verfügen. So schön auch das Landhaus in der Provence oder die Wohnung an der Costa del Sol sind; bei vorweggenommener oder endgültiger Erbfolge lauern Gefahren.

Natürlich werden sich Schenker, Beschenkte und Erben mit den schenkung- oder erbschaftsteuerlichen Folgen in Deutschland und im Ausland auseinandersetzen müssen. Hier gibt es häufig Doppelbesteuerungsszenarien, weil Deutschland nur mit wenigen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer abgeschlossen hat; in der EU nur mit Frankreich, Schweden, Dänemark und ein vollkommen antiquiertes Abkommen aus dem Jahr 1910 mit Griechenland. Daneben gibt es Abkommen mit der Schweiz und den USA. Und die entsprechenden Regelungen mit Schweden finden keine Anwendung, weil Schweden die Erbschaftsteuer abgeschafft hat.

Auf europäischer Ebene gibt es auch keine Harmonisierung in Hinblick auf die Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Zwar hat die EU-Kommission am 15.12.2011 eine Empfehlung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung in der EU gegeben. Aber die politischen Mühlen mahlen bekanntermaßen langsam. Und es scheint auch so, dass in der EU kein politischer Wille vorhanden ist, die Doppelbesteuerungsproblematik anzugehen. Es ist ja auch ein unpopuläres Thema. Einzig die Kommission will hier etwas voranbringen, hat sie doch in der jüngeren Vergangenheit gegen verschiedene Mitgliedsstaaten, so auch gegen Deutschland und Spanien, Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof angestrengt.

Der EuGH hat sich in den letzten Jahren häufig mit diskriminierenden Erbschaft- und Schenkungsteuerregeln auseinandergesetzt. Die Urteile sind teils zugunsten und teils zulasten der betroffenen Bürger ausgegangen. Ein kurze Beschreibung der Rechtsprechung findet man auf der Seite der International Association of Professional Advisers unter der Überschrift Ruling of the European Court of Justice on InheritanceLaw.

Das für Deutsche nach wie vor risikoreichste Szenarion sind Geld- und Wertpapiervermögen bei ausländischen Banken. Im Fall Block hat der EuGH mit einer aus meiner Sicht sehr unbefriedigenden und flachen Begründung eine Doppelbesteuerung von Wertpapier- und Geldvermögen, dass bei einer spanischen Bank lag und von einer Deutschen an eine andere Deutsche vererbt wurde, als mit Europarecht vereinbar angesehen. Das Resultat war eine klassische Doppelbesteuerung im Rahmen der Erbschaftsteuer in Spanien und in Deutschland. Inzwischen ist geklärt, dass in Deutschland  weder eine Steueranrechnung noch eine Abzug der ausländischen Steuer als Nachlassschuld in Betracht kommt . Auch in anderen Fälen muss man sich vor möglichen steuerliche Mehrbelastungen hüten.

In den nächsten Artikel werden wir uns mit weiteren steuerlichen Fragestellungen der internationalen Nachfolge beschäftigen. Daneben werden wir aber auch die erbrechtlichen Problembereiche eingehen.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

Bildquelle: www.Fotalia.com

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