Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Auszahlungen aus US-Altersvorsorgeplänen – Die Neuregelung

von Peter Scheller

Auszahlungen aus US-Altersvorsorgeplänen müssen in Deutschland besteuert werden, wenn der Leistungsempfänger in Deutschland als ansässig gilt. Das gilt sowohl für US-Staatsbürger aber auch Deutsche, die in Deutschland ihren Hauptwohnsitz haben. Bisher war das deutsche Besteuerungsregime für Auszahlungen aus diesen Plänen sehr vorteilhaft. Dies hat sich zum 1. Januar 2025 grundlegend geändert.

Von welchen Plänen sprechen wir?

Es geht dabei um folgende qualifizierten Altersvorsorgepläne:

  • 401(k)-Pläne
  • Anerkannte Pläne („qualified plans“) nach § 401(a) IRC
  • Individuelle Altersvorsorgepläne einschließlich individueller Altersvorsorgepläne, die Teil eines vereinfachten betrieblichen Altersvorsorgeplans (Simplified Employee Pension Plan) nach § 408(k) IRC sind
  • Individuelle Rentensparpläne (IRAs = Individual Retirement Accounts), individuelle Rentenversicherungen (Individual Retirement Annuities) und Pläne (Accounts) nach § 408(p) IRC
  • Steuerrechtlich anerkannte Rentenpläne (Qualified Annuity Plans) nach § 403(a) IRC
  • Pläne nach § 403(b) IRC
  • Staatliche Pläne (Governmental Plans) nach § 457(b) IRC

In diesem Beitrag werden nur die Pläne behandelt, die keine lebenslange Rente vorsehen (Annuities).

Was galt bisher?

Bisher wurde in Deutschland die Auszahlung abzüglich der darauf entfallenden Beiträge besteuert. Sofern die Planlaufzeit länger als 12 Monate betrug und der Begünstigte im Auszahlungszeit älter als 60 Jahre alt war, wurde nur die Hälfte der Differenz besteuert.

Was gilt seit dem 1, Januar 2025?

Ab diesem Zeitpunkt werden Auszahlungen mit dem vollen Betrag besteuert, wenn in den USA eine steuerliche Begünstigung gewährt wurde, die mit der steuerlichen Förderung in Deutschland vergleichbar ist.

Die USA gewähren eine Steuerfreiheit von Arbeitgeberbeiträgen bei betrieblichen Plänen und Beiträge der Planinhabers können aus unversteuertem Einkommen gezahlt werden. Die steuerliche Förderung aller oben genannten US-Altersvorsorgepläne ist mit der deutschen Förderung vergleichbar. Das bedeutet, dass alle Auszahlungen in Deutschland voll besteuert werden.

Sofern der Planinhaber Beiträge aus versteuertem Einkommen geleistet hat, werden die hierauf beruhenden Auszahlungen nach der alten Regelung besteuert; also der Differenz der Auszahlung abzüglich der darauf entfallenden steuerlich nicht geförderten Beiträge.

Wie werden Auszahlungen aus Roth-Plänen versteuert?

Für Auszahlungen aus diesen Plänen gilt die alte Regelung weiter. Besteuert werden in Deutschland die Auszahlung abzüglich der darauf entfallenden Beiträge besteuert. Sofern die Planlaufzeit länger als 12 Monate betrug und der Begünstigte im Auszahlungszeit älter als 60 Jahre (bei Vertragsabschlüssen nach dem 31. November 2011 älter als 62 Jahre) alt war, wurde nur die Hälfte der Differenz besteuert.

Ungeklärt ist bisher die Frage, ob die Zwölfjahresfrist nach einem Rollover neu zu laufen beginnt.

Was müssen US-Staatsbürger beachten?

US-Staatsbürger müssen die Auszahlungen aus den oben genannten US-Altersvorsorgeplänen auch in ihrer Bundeseinkommensteuererklärung angeben. Die Doppelbesteuerung wird dadurch verhindert oder gemildert, dass die deutsche Einkommensteuer auf die US-Einkommensteuer angerechnet werden kann.

Auszahlungen aus Roth-Plänen sind in den USA steuerfrei. Damit wird die deutsche Einkommensteuer zu einer finalen Belastung auf diese Auszahlungen.

Was müssen deutsche Staatsbürger beachten?

Die Auszahlungen aus qualifizierten oder Roth-Plänen sind in den USA aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens steuerfrei. Um den Quellensteuerabzug in den USA zu verhindern, muss das Formblatt W-8BEN beim jeweiligen Finanzinstitut einreichen

Wie werden ererbte Altersvorsorgepläne besteuert?

Grundsätzlich werden die US-Altersvorsorgepläne genauso wie qualifizierte oder Roth-Pläne besteuert (siehe oben)?

Zu beachten ist, dass die Übertragung auf den Erben der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt.

Wie erfolgt die Besteuerung aus allen US-Altersvorsorgeplänen in Deutschland?

Auf den steuerlichen Anteil der Auszahlungen wird der individuelle progressiv ansteigende Einkommensteuersatz angewendet. Es gibt für alle Einkünfte aus allen Altersvorsorgeplänen einen pauschalen Abzug von 102 Euro pro Jahr.

Wie wird die Strafsteuer in Deutschland behandelt?

Sofern Auszahlungen vor den 59 ½-Lebensjahr ausgezahlt werden und kein Ausnahmegrund vorliegt, werden die Auszahlungen in den USA neben der Einkommensteuer einer zusätzliche Strafsteuer von 10% unterworfen.

Es ist ungeklärt, ob diese Strafsteuer in Deutschland abgezogen werden kann.

Hinweis

Weiterführende Hinweise zu allen Themen gibt es in anderen Artikeln auf dieser Website.

Autor: Peter Scheller - Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Bildquelle: www.fotalia.com

Zurück

Kommentare

Kommentar von Diana Munkel |

I gave up my USA citizenship to take German citizenship in 2018. I file both German and US tax declarations every year, with my German retirement income and my US social security counting on my German tax declaration and my teachers pension from the state of Illinois, USA, declared on my IRS filing (although I never owe anything to IRS). Must I continue with IRS filing? Does the new German law change which pension is declared in which country?

Antwort von Administrator

About the tax filing in the US you have to ask a tax specialist in the US.

If you are tax resident in Germany you will be  taxed in Germany. Whether you file in the US or not is irrelevant for German tax purposes.

Einen Kommentar schreiben