Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Der Einfuhrabgabenbescheid und seine Prüfung

von Autorenteam

Die Prüfung eines Einfuhrabgabenbescheides erfordert das Vorliegen diverser Unterlagen. Lücken in der Dokumentation machen die Prüfung der Bescheide unmöglich.

Zur Prüfung eines Einfuhrabgabenbescheides aufgrund einer normalen Zollanmeldung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Kopie der Zollanmeldung
  • Kopie der Zollwertanmeldung
  • Verträge
  • Handelsrechnungen
  • Frachtkostenrechnungen etc.
  • Unterlagen zu Beistellungen

Fehlerentdeckung

Die regelmäßige Prüfung von Einfuhrabgabenbescheiden deckt auch auf, wenn Unregelmäßigkeiten oder Fehler geschehen. Solche können beispielsweise sein:

  • Verwendung unzutreffender Zolltarifnummern
  • Verwendung von Pro Forma-Rechnungen mit zu niedrigen Verkaufspreisen
  • Fehlen notwendiger Unterlagen wie Ursprungszeugnissen

Durch die Prüfung von Steuerbescheiden und allen notwendigen Unterlagen lässt sich feststellen, ob etwas fehlt oder falsch angemeldet wurde. So kann man frühzeitig Organisations- und Arbeitsabläufe umstellen. Werden entsprechende Dinge erst nach Jahren im Rahmen einer Zollprüfung aufgedeckt, werden häufig große Nachzahlungsbeträge und Zinsen festgesetzt. Außerdem ist es viel schwieriger, nach Jahren unklare Sachverhalte aufzuklären.

Autoren:

Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation – Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern,

Susanne Zaczek, Expertin für Zollabwicklung, zoll-service-kiel

Bildquelle: www.fotalia.com

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