Die Bilanzierung im Palettentauschsystem
von Peter Scheller
Die Bilanzierung im Palettentauschsystem ist eine komplexe Aufgabe. Erstaunlicherweise gibt es hierzu wenig Fundstellen in Rechtsprechung und Fachliteratur sowie keine Veröffentlichungen der Finanzverwaltung. Der Artikel in der DStR 2017, Seite 894 versucht die Lücke zu schließen.
Grundlagen der Bilanzierung im Palettentauschsystem
Der Transport von Gütern ist ohne den Einsatz von Paletten und anderen Ladungsträgern überhaupt nicht denkbar. Die Anzahl der Ladungsträger ist enorm. Die Menge neuer EPAL-Europaletten allein überstieg im Jahr 2015 die Einhundertmillionen-Marke.1 Die überwiegende Anzahl der Ladungsträger wird in Deutschland in sog. offenen Tauschsystemen genutzt. Die Bedeutung als unabdingbares logistisches Hilfsmittel für Industrie, Handel und Logistikbranche ist groß. In einem auffälligen Kontrast zur wirtschaftlichen Bedeutung steht das Fehlen einer systematischen Auseinandersetzung mit den bilanziellen und ertragsteuerlichen Fragen. In der Praxis besteht eine erhebliche Unsicherheit, wie der Palettentausch bilanziell abzubilden ist. Auch Rechtsprechung und Literatur behandeln das Thema kaum. Die wenigen Beiträge in der Fachliteratur stellen nur Teilbereiche dar. Dieser Beitrag unternimmt den Versuch, die bilanziellen und ertragsteuerlichen Wirkungen des Palettentauschs auf allen Handelsstufen darzustellen.
Ergebnis
Rechtsprechung und Beiträge in der Fachliteratur zur Bilanzierung des Palettentauschs gibt es nur vereinzelt. Diese behandeln nur Teilaspekte der Bilanzierung und ertragsteuerlichen Wirkungen in Palettentauschsystemen. In Teilbereichen kann auf die Rechtsprechung und Literaturbeiträge zum Leergutumlauf in Pfandsystemen der Getränkeindustrie zurückgegriffen werden. Allerdings gibt es auch einige Unterschiede. Es werden zwei Palettentauschsysteme unterschieden, geschlossene und offene Palettenpools. In geschlossenen Palettenpools stellt ein Systemanbieter wie das Unternehmen Chep individualisierte Ladungsträger zur Verfügung. Zivilrechtlich handelt es sich um ein Mietverhältnis. Während des Ladungsträgerumlaufs bleibt der Systemanbieter zivilrechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer. Die angeschafften Paletten stellen beim Systemanbieter Anlagevermögen dar.
Im offenen Palettenpool tauschen Verlader (zB Hersteller), Empfänger (zB Einzelhandel) und Spediteure Paletten. Palettentausch- oder Handlinggebühren werden regelmäßig nicht vereinbart. Zivilrechtlich handelt es sich beim Palettentausch um ein Sachdarlehen (§ 607 BGB), in dem vertretbare Sachen übergeben und solche gleicher Art, Güte und Menge zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben sind. Beim Sachdarlehen geht das zivilrechtliche Eigentum vom Darlehensgeber (Übergeber der Paletten) auf den Darlehensnehmer (Empfänger der Paletten) über. Das wirtschaftliche Eigentum nach § 39 Abs. 2 AO verbleibt aber beim Darlehensgeber, weil bei diesem das wirtschaftliche und funktionale Interesse des Palettentauschs liegt, die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit sowie Risiken und Chancen verbleiben. Der Darlehensgeber muss neu angeschaffte Paletten als Anlagevermögen aktivieren und kann diese als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abschreiben. Im Palettenkreislauf müssen Verbindlichkeiten aus empfangenen und Forderungen aus weitergegebenen Paletten bilanziert werden. Die Bildung von Forderungen und Verbindlichkeiten ist erfolgsneutral. Erfolgswirksam ist die Bildung von Forderungen und Rückstellungen von Schadensersatz- und sonstigen Ersatzansprüchen oder -verpflichtungen aus nicht fristgerecht zurückgegeben Paletten nach den hierfür geltenden allgemeinen Vorschriften. Rückstellungen sind im Streitfall auch für interne und externe Kosten der Rechtsverfolgung oder Forderungsabwehr zu bilden. Werden Ladungsträger gemietet, sind die Mieten gewerbesteuerlich hinzuzurechnen.
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