Forschungspreisgeld eines Hochschulprofessors
von Peter Scheller
Erhält ein Universitätsprofessor ein Forschungspreisgeld für eine bestimmte wissenschaftliche Leistung, stellt dies steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Das hat das FG Münster in dem Urteil vom 16. März 2022 (Az. 13 K 1398/20 E) entschieden.
Das Finanzgericht führte in der Begründung aus, dass auch Forschungspreise und die damit verbundene Dotationen zu Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit führen, wenn die Zahlung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts habe. Anders sind dagegen Preise zu beurteilen, mit denen das Lebenswerk, die Persönlichkeit oder das Gesamtschaffen honoriert werden sollen. Der Forschungspreis stelle eine Gegenleistung für den Einsatz der individuellen Arbeitskraft des Professors dar, weil Forschung und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen zu den Aufgaben eines Universitätsprofessors gehörten. Das Finanzgericht sieht einen direkten Zusammenhang zwischen der Forschungsleistung und dem Dienstverhältnis.
Hinweis: Ob tatsächlich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Forschungspreisgeld und der Tätigkeit als Universitätsprofessor besteht, darf bezweifelt werden. Im vorliegenden Fall wurde der Preis von einem Institut verliehen, mit dem der Professor kein Arbeitsverhältnis hatte und die Tätigkeit an einer Universität im Zeitpunkt der Preisverleihung war weder an die Habilitation oder an die Forschungstätigkeit geknüpft. Das Finanzgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, die inzwischen unter dem Aktenzeichen VI R 12/22 beim BFH anhängig ist. Man darf dem Urteil des BFH mit Spannung entgegensehen.
Autor: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
Bildquelle: www.fotalia.com
Kommentare
Einen Kommentar schreiben