Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Forschungszulagengesetz (3)

von Administrator

Teil (3): Enttäuschende Umsetzung

Seit meinem letzten, noch durchaus zuversichtlichen Blogbeitrag zum damals noch unfertigen Forschungszulagengesetz, der sich mit den Basics und mit den Zielgruppen befasste, wurde inzwischen das Antragsverfahren publiziert.

Aber: Es ist eine große Enttäuschung! Ich musste frustriert feststellen:

  • Bei meiner Anmeldung im Januar 2021 wurde meine Erst-Registrierung aus dem August 2020 vom System nicht mehr gefunden.
  • Eine neue Registrierung mit 2-Faktor-Authentifizierung war erst im dritten Anlauf möglich.
  • Anschließend wurde eine weitere Authentifizierung über ELSTER nötig. Sie scheiterte bei mir aus unerfindlichen Gründen. Ende Forschungszulage für mich.
  • Mit dem Ersatz-Login eines Geschäftspartners musste ich feststellen, dass im Antragsformular seitenlang Statistikdaten aus alten Jahren abgefragt werden, die mit der technischen Beurteilung eines Neuantrags nichts, überhaupt nichts zu tun haben.
  • Dann war zu erkennen, dass nach einem Versions-Update des Formulars längst schriftlich eingereichte Daten eines fertigen Antrags mittlerweile korrumpiert waren; sie waren teils vertauscht, teils gelöscht und teils mit Warnhinweisen versehen.

Der krasseste Punkt ist jedoch: Die eigentliche Kernaufgabe einer Antragstellung, nämlich die Darstellung einer Innovation, die den Stand der Technik übertreffen muss, wird ganz am Ende in fünf Fragen abgefragt, bei denen der Antragsteller jeweils maximal 800 (!) Zeichen zur Beantwortung hat. Zum Vergleich: Die Bullet-Points hier oberhalb haben ca. 800 Zeichen verbraucht. Wer kann eine neue Technologie, egal aus welchem Gebiet, mit einer solchen Restriktion zufriedenstellend darstellen, so dass ein Gutachter eine brauchbare Prüfungsgrundlage hat? Da sind doch lange Kataloge mit Rückfragen vorprogrammiert, oder schlimmer: Die Fachgutachter würfeln, wer einen positiven und wer einen negativen Bescheid bekommt.

In vergleichbaren ZIM-Anträgen hat erfahrungsgemäß eine bewilligungsfähige Projektbeschreibung ca. 60.000 Zeichen. Man muss also das Talent eines BILD-Redakteurs mitbringen, um hier mit einer Reduktion auf 5 x 800 Zeichen zu reüssieren.

Wer sich ein solches Antragsverfahren ausdenkt und dies - offenbar ohne Technik- und Akzeptanz-Tests - auf die Unternehmen loslässt, versteht nichts von Förderanträgen und auch nichts Usability. Ich kann nur davon abraten, zum gegenwärtigen Zeitpunkt und mit dem gegenwärtigen Antragsverfahren eine Forschungszulage zu beantragen.

Autor: Andre Peters, Media Consulting, www.andre-peters.com

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Kommentare

Kommentar von Michael Reibold |

Ich kann den Ausführungen nur zustimmen: Es ist für mein Verständnis vollkommen unmöglich, eine Innovation so kompakt zu beschreiben, dass der Text einem Gutachter eine fundierte Prüfung ermöglicht. Es bleibt daher nur zu hoffen, dass der Projektträger vor einer Bewilligungs-Entscheidung zumindest Rückfragen stellt, wenn er den Innovationsgrad folglich nicht aus den 4.000 Zeichen erkennen bzw. beurteilen kann.

Kommentar von Robin |

Vielen Dank für die Zusammenfassung! Wirklich schade, denn die Grundidee der Forschungszulage war ja gut. Leider wird durch die Kurzsichtigkeit der deutschen Behörden wieder Mal wertvolle Zeit verschenkt. Im internationalen Wettbewerb darf die Innovation und Forschung dadurch nicht ausgebremst werden. Hoffentlich wird hier zügig nachgebessert!

Kommentar von Peter Scheller |

Informationen zur Technologieförderung und seinen Auswirkungen auf Steuer- und Sozialversicherungspflicht siehe https://scheller-international.com/blog-kategorien/category/wirtschaftsfoerderung-economic-development.html

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