Gemeinnützige Organisationen und E-Bilanz
von Peter Scheller
Gemeinnützige Organisationen, die nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft organisiert sind, erstellen ihre Jahresrechnung regelmäßig durch Gegenüberstellung ihrer Einnahmen und Ausgaben (Einnahmen-Überschussrechnung) nebst einem Vermögensstatus. Diese Unterlagen sind für die nach § 259 BGB erforderliche Rechenschaftspflicht gegenüber den Mitgliedern dieser Organisationen erforderlich. Diese Einnahmenüberschussrechnung ist sogar bei größeren Organisationen zu finden, die Einnahmen in Millionenhöhe haben.
Diese Organisationen müssen nur im Ausnahmefall handels- und steuerrechtliche Bilanzierungsvorschriften anwenden, insbesondere, wenn ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorhanden ist, der nach § 141 AO buchführungspflichtig ist. Dabei ist aber bei größeren Organisationen aus verschiedenen Gründen die Tendenz zu erkennen, dass diese freiwillig handelsrechtliche Rechnungslegungs- und Bilanzierungsregeln anwenden. Damit stellt sich die Frage, ob und in welchem Rahmen gemeinnützige Organisationen die Verpflichtungen zur so genannten E-Bilanz anzuwenden haben.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat hier mit Schreiben vom 19.12.2013 (IV C 6 – S 2133-b/11/10009/004) hierzu Stellung genommen. Grundsätzlich müssen Unternehmen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung und nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Nach den Ausführungen des BMF müssen Körperschaften, die unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, keine bilanzielle Daten elektronisch übermitteln, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung oder durch eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt. Unschädlich ist es auch, wenn die Körperschaft Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erzielt und die Einnahmen daraus jährlich insgesamt weniger als € 35.000 betragen. Sind die Einnahmen höher als 35.000 €, ist eine Übermittlung der Daten nicht erforderlich, wenn nur eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt wird.
Sofern die Körperschaft teilweise steuerbefreite und teilweise steuerpflichtige Einkünfte erzielt und aufgrund gesetzlicher Verpflichtung eine (Gesamt-)Bilanz sowie (Gesamt-)G+V aufstellt, muss die Körperschaft nur den Datensatz für den steuerpflichtigen gewerblichen Teil übermitteln. Auf freiwilliger Basis kann die Körperschaft auch weitere Daten übermitteln. Das BMF hat hierzu eine Tabelleveröffentlicht.
Autoren: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation – Thomas Oehmichen, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, www.oehmichen.de
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„Lesen macht stark“
MENTOR setzt sich dafür ein, dass jedes Kind, unabhängig von seiner kulturellen und sozialen Herkunft, eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe bekommt. Dazu gehört u.a. ein Schulabschluss, der seiner tatsächlichen Begabung entspricht.
Immer mehr Kinder haben Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen von Texten und benötigen darin Unterstützung. Besonders in Deutschland ist der schulische Lernerfolg sehr stark von der sozialen Herkunft abhängig. Die Schule allein kann die nötige und angemessene Förderung aller Kinder gemäß ihren Talenten nicht leisten. Hier setzt MENTOR – Die Leselernhelfer HAMBURG e.V. an. Seit nunmehr 10 Jahren helfen die ehrenamtlichen Mentorinnen und Mentoren von MENTOR HAMBURG e.V., die Sprach- und Lesekompetenz von Hamburger Schulkindern zwischen 6 und 16 Jahren zu verbessern, nach dem Motto: Lesen lernen macht stark! In einer 1:1-Begegnung betreuen die ehrenamtlichen Lesepatinnen und Lesepaten je ein Lesekind individuell eine Stunde pro Woche, mindestens ein Jahr lang.
Die Lehrer benennen die Schüler und Schülerinnen, die Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen von Texten haben und dadurch dem Schulunterricht nur bedingt folgen können. MENTOR HAMBURG e.V. vermittelt dann ehrenamtliche Lesepaten an die Schülerinnen und Schüler. Die Mentoren werden nach hohen Qualitätsstandards ausgewählt, sorgfältig auf ihre Tätigkeit vorbereitet sowie regelmäßig fortgebildet. Die Kinder nehmen freiwillig an den Lesestunden teil; spielerisch, ohne Leistungsdruck und unabhängig vom Lernstoff werden sie beim Lesenlernen und –üben unterstützt. Das Ziel des Vereins liegt darin, bei den Kindern die Freude am Lesen zu wecken und ihnen Mut zu machen, selbst zu lesen.
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