Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

von Peter Scheller

Immer wenn ein Gesetz mit einem so sperrigen Namen verabschiedet wird, lässt dies nichts Gutes für Unternehmen und Bürger erwarten. In diesem Fall geht es nicht um die Sicherheit der Lieferketten und des internationalen Handels oder der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung. Hier geht es um die Vermeidung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei und der Ungleichbehandlung der Beschäftigung. Umweltrechtliche Fragen werden nur punktuell behandelt.

Vorbemerkung

In diesem Fall muss man allerdings sagen, dass die die Wirtschaft einen nicht unwesentlichen Anteil am Zustandekommen dieses Gesetzes hat. Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurden 2016 Leitlinien des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen umgesetzt. Dabei diente als Grundlage eine Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Einhaltung entsprechender Vorgaben. Ein Monitoring im Rahmen ergab 2019/2020 in einer repräsentativen Stichprobe, dass 83 bis 87% der Unternehmen die Anforderungen des NAP nicht erfüllten. Wie häufig in solchen Fällen, fühlte sich der Gesetzgeber genötigt, die Anforderungen gesetzlich zu verankern.

Regelungsinhalt

Das Gesetz regelt öffentlich-rechtliche Sorgfaltspflichten in Bezug auf das Risikomanagement, interne Prozesse und Verfahren sowie Dokumente und Berichte. Außerdem werden die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten geregelt. Dabei geht es Bußgeldbestimmungen und den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Betroffen sind Unternehmen aller Branchen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder satzungsmäßigen Sitz in Deutschland. Betroffen sind ab dem 01.01.2023 alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten; ab dem 01.01.2024 mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Dabei geht es um eine Konzernbetrachtung. Eingerechnet werden auch Leihmitarbeiter mit einer Einsatzdauer von mehr als 6 Monaten und ins Ausland entsandte Arbeitnehmer.

Lieferketten

Eine Lieferkette umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung von Produkten und Erbringung von Dienstleistungen erforderlich. Dies beginnt bei der Gewinnung von Rohstoffen und endet mit der Lieferung an den Endkunden. Dabei werden drei Bereiche in einer Lieferkette unterschieden, die sich durch unterschiedliche gesetzliche Anforderungen unterscheiden.

  • Handeln des Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich
  • Handeln unmittelbarer Zulieferer
  • Handeln mittelbarer Zulieferer

Es ist offensichtlich, dass ein deutsches Unternehmen umso geringere Einflussmöglichkeiten auf Unternehmen in der Lieferkette haben, umso weiter entfernt sie in der Lieferkette sind. Deshalb sind die Verpflichtungen umso geringer, je weiter vor- oder nachgeschaltet die Unternehmen sind. Grundsätzlich begründet das Gesetz Bemühenspflichten, aber keine Erfolgs- oder Garantiehaftung.

Maßnahmenkatalog

Bei einem identifizierten Risiko müssen Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Bei erkannten Pflichtverletzungen müssen Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden. Solche Präventionsmaßnahmen sind:

  • Im ersten Schritt sind aktuelle Beschaffungsstrategien und Verträge mit Zulieferern analysiert werden. Risikobehaftete Elemente sind zu beleuchten. Hierzu zählen Herkunftsländer, niedrige Einkaufspreise, kurze Lieferzeiten, Zeitdruck der Beschaffung etc.
  • Es ist eine unternehmensinterne Beschaffungsrichtlinie (Code of Conduct) zu erstellen, der die Standards für die Arbeitnehmer des Unternehmens festlegen.
  • Daneben ist auch eine Richtlinie für Zulieferer (Supplier Code of Conduct) zu erstellen, die zum Bestandteil bestehender oder zukünftiger Lieferverträge gemacht werden soll. In diesen sollen Verhaltens-, Berichts-, Prüfungspflichten und Sanktionen festgelegt werden. Außerdem müssen die Verträge eine Weitergabeklausel einbringen, in denen Lieferanten verpflichtet werden, den Supplier Code of Conduct auch gegenüber seinen Lieferanten durchzusetzen.
  • Mitarbeiterschulungen und eine ständige Kontrolle der ergriffenen Maßnahmen sind ebenfalls notwendig.

Abhilfemaßnahmen

Sofern im Zulieferbereich Pflichtverletzungen festgestellt werden, sind Maßnahmen zur Vermeidung, Beendigung und Minimierung zu treffen. Diese sind:

  • Anforderungen an den Zulieferer, die Verletzungen zu beheben einschließlich eines Zeitplans, wenn die Verletzungen nicht sofort behoben werden können
  • Eventuell Zusammenschluss mit anderen Unternehmen der Branche, um den Druck zu erhöhen
  • Bei Weigerung des Zulieferers Geltendmachung von Vertragsstrafen oder Aussetzung der Geschäftsbeziehung
  • Im Extremfall muss die Geschäftsbeziehung beendet werden.

Hinweise

(1) Das Gesetz erweitert nicht die zivilrechtliche Haftung der Unternehmen, erweitert aber die Klagemöglichkeit von betroffenen (Prozessstandschaft).

(2) Es bleibt abzuwarten, ob dies nur ein Papiertiger ist, der deutschen Unternehmen weitere Administrations- und Dokumentationsverpflichtungen auferlegt, ohne Menschenrechtsverletzungen insbesondere auf weit vorgelagerten Produktions- oder Dienstleistungsstufen tatsächlich verhindern zu können.

(3) Hinzuweisen ist, dass auf EU-Ebene eine Richtlinie in Vorbereitung ist, die die Anforderungen wahrscheinlich erheblich verschärfen wird. In bestimmten Sektoren wird die Arbeitnehmergrenze bei 250 Beschäftigten liegen. Allgemein soll die Grenze bei 500 Beschäftigten liegen, wobei auch verbundene Drittlandsunternehmen mit signifikantem Umsatz einzubeziehen sind. Die Richtlinie soll EU-weit gelten und auch Umweltziele einbeziehen. Es ist auch eine zivilrechtliche Haftung vorgehen, wobei der Kläger sich das anzuwendende Recht aussuchen kann. Möglicherweise werden auch strafrechtliche Vorschriften aufgenommen werden.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Bildquelle: www.fotalia.com

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Kommentare

Kommentar von Nora |

Ein sehr informativer Beitrag. Hat mir sehr geholfen. Vielen, vielen Dank!

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