Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Merkel, die Chinesen und der Zoll

von Peter Scheller

Merkel, die Chinesen und der Zoll

Kürzlich war die deutsche Bundeskanzlerin zu Gesprächen in China. Dabei ging es um einige Streitpunkt. Von chinesischer Seite wurde dabei zum wiederholten Mal der Status als Marktwirtschaft gefordert. In den Medien wird aber nur unzureichend erklärt, weshalb dieser Status für die Chinesen so wichtig ist und weshalb Frau Merkel keine wirklich substanziellen Aussagen dazu machen kann. Der nachfolgende Beitrag soll etwas Licht in das Dunkel bringen.

Rechtsrahmen

Warum Frau Merkel in den Gesprächen mit Ministerpräsident Li nichts Verbindliches sagen konnte, liegt daran, dass das Zollrecht Sache der Europäischen Union ist. Das Zollrecht gilt einheitlich in der gesamten Union. Die Einnahmen stehen der EU zu, während den Mitgliedsstaaten 25% als Erhebungskosten zustehen. Höchstes administratives Organ ist EU-Kommission. Grundlegende Änderungen zollrechtlicher Bestimmungen müssen in einem politisch Abstimmungsprozess zwischen Rat, Parlament und Kommission der Europäischen Union abgestimmt werden. Aus diesem Grund konnte Frau Merkel den Chinesen nichts Verbindliches zusagen.

Status als Marktwirtschaft

In dem Punkt des Status als Marktwirtschaft geht es darum, in welcher Höhe Zölle erhoben werden können. Allgemein leben wir in einer Zeit sinkender Zollsätze. Eine Ausnahme stellen die Antidumping- und Ausgleichszölle dar. Diese können festgesetzt werden, wenn ein schädliches Dumping oder unzulässige Subventionen einen Wirtschaftszweig eines Landes oder einer Zollunion schädigen. Entsprechendes ist im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (Agreement on Tariffs and Trade / GATT) geregelt.

Die europäischen Rechtsgrundlagen sind in EU-Verordnungen geregelt. In einem komplexen Verfahren werden Antidumpingmaßnahmen gegen gewisse Branchen oder einzelne Unternehmen aus Drittstaaten festgesetzt. Dabei werden Dumpingmaßnahmen bei Staaten mit marktwirtschaftlichen Bedingungen anders berechnet als bei solchen ohne Marktwirtschaft. Im ersten Fall werden die Ausfuhrpreise mit den Inlandspreisen oder Kosten für die Ware im Ausfuhrland verglichen. Bei Staaten ohne Marktwirtschaft werden nicht die Inlandspreise sondern diejenigen eines „Vergleichslandes mit Marktwirtschaft“ zugrunde gelegt. In der Praxis ist der Preis eines Vergleichslandes regelmäßig deutlich höhe als der Preis auf dem Inlandsmarkt eines Staates ohne Marktwirtschaft.

Antidumpingzölle der EU richten sich vorwiegend gegen Unternehmen oder Branchen des ostasiatischen Raums, vorzugsweise gegen solche aus China. Antidumpingzölle betragen in der Regel zwischen 5% und 90%. Es gibt aber Ausnahmen mit Sätze von über 200%. Diese Zölle werden zusätzlich zu dem Normalzoll erhoben. Eine Aufstellung momentan bestehender Maßnahmen sind hier zu finden.

Bei einem durchschnittlichen Importzollsatz von unter 5% wird deutlich, weshalb China nicht mehr Ziel von Antidumpingmaßnahmen sein will, die chinesische Produkte im Binnenmarkt der EU deutlich verteuern. Die Anerkennung als Marktwirtschaft würde die Maßnahmen der EU bei der Festsetzung von Antidumpingzöllen stark beschneiden, weil diese nur noch festgesetzt werden könnten, wenn Produkte zu einem unter dem chinesischen Preisniveau liegenden Preis nach Europa exportiert würden. Bei einem unterstellten niedrigeren Preisniveau in China würde dies die Festsetzung von Antidumpingzöllen durch die EU deutlich erschweren; und genau darum geht es den Chinesen.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

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