Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Neues aus Brüssel

von Peter Scheller

Neues aus Brüssel

In der täglichen Berichterstattung unserer Medien hören wir nur Dinge aus Brüssel, wenn  dort wieder einmal eine überregulierende Verordnung erlassen wird. Auf der EU-Kommission wird außerdem von unseren Politikern herumgehackt, wenn aus Brüssel Meinungen zu hören sind, die nicht in das politische Kalkül national ausgerichteter Politiker passen. Dass die EU-Kommission – unabhängig von all ihren Unzulänglichkeiten und der Tendenz zur Überregulierung – auch eine für Mitgliedsstaaten positive Kontrollinstanz darstellt, wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Aus diesem Grund werden wir in unregelmäßigen Abständen über Aktivitäten der Kommission im Zoll- und Steuerrecht berichten.

Beginnen wollen wir mit einer Pressemitteilung vom 25.02.2015:

Die Europäische Kommission hat heute ein starkes Signal an die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Umsetzung von Strukturreformen und die Fortführung der Haushaltskonsolidierung gesendet. Damit trägt sie ihrer im November kurz nach Amtsantritt vorgestellten Strategie Rechnung, die im Mittelpunkt des Jahreswachstumsberichts 2015 steht: eine erneute Konzentration auf Investitionen, Strukturreformen und eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik.

Im Einzelnen hat das Kollegium Folgendes beschlossen:

Von den 16 Mitgliedstaaten, bei denen im November makroökonomische Ungleichgewichte festgestellt wurden, hat die Kommission die Verfahrensstufen für drei Länder angehoben: Frankreich (Stufe 5), Deutschland (Stufe 3) und Bulgarien (Stufe 5). Für zwei Länder hat die Kommission das Verfahren bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht (VMU) eröffnet: Portugal und Rumänien. Für Slowenien setzt die Kommission die Verfahrensstufe herab. Die Situation der übrigen zehn Länder bleibt unverändert (siehe Anhang).

….

Wenn man sich die Mitteilung und den Anhang ansieht, fällt folgendes auf:

  • Es werden nur die Ergebnisse von 16 Mitgliedsstaaten veröffentlicht. Griechenland fehlt. Wahrscheinlich wollte man es den Hellenen ersparen, als einzige in die Katastrophenklasse 6 eingeordnet zu werden.
  • In der Klasse 1 (kein Ungleichgewicht) wurde überhaupt kein Mitgliedsstaat eingeordnet. Allerdings fehlen 12 Mitgliedsstaaten, die überhaupt nicht in der Liste auftauchen.
  • Deutschland wurde von Klasse 2 in Klasse 3 zurückgestuft. Interessant ist die Begründung, weshalb Deutschland in die Klasse 3 (makroökonomische Ungleichgewichte, die entschlossene politische Maßnahmen und eine genaue Überwachung erfordern)  zurückgestuft wurde:

Die Risiken sind angesichts des Rückstands bei privaten und öffentlichen Investitionen gestiegen. Dieser bremst das Wachstum und trägt zum sehr hohen Leistungsbilanzüberschuss, der weiterhin genau beobachtet werden muss, bei. Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos nachteiliger Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und – in Anbetracht ihrer Größe – von negativen Ansteckungseffekten auf die Wirtschafts- und Währungsunion sind besonders wichtig.

Unser Problem scheint genau das entgegengesetzte zu Griechenland zu sein. Wir investieren zu wenig (sparen also zu viel). Unserem sparsamen Finanzminister wird diese Aussage der Kommission wohl Tränen in die Augen treiben.

Allerdings muss man die Aussage ernst nehmen. Durch unser Handeln und die fehlende Möglichkeit der leistungsschwächeren Euro-Staaten zur Abwertung einer eigenen Währung, verschärfen wir die Probleme dieser Staaten. Griechenland ist ja nicht das einzige Land in finanzieller Schieflage.

Bedenklich ist darüber hinaus, dass andere große Länder wie Frankreich und Italien in der Klasse 5  (Übermäßige Ungleichgewichte, die entschlossene politische Maßnahmen und eine spezifische Überwachung erfordern) gerutscht sind.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

Bildquelle: www.fotalia.com

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 3 und 2.