Palettentausch im nationalen und internationalen Kontext
von Peter Scheller
Im Praxisforum Umsatzsteuer der Umsatzsteuer-Rundschau 2014 (Seite 885) haben wir einige kritische Anmerkungen zum Schreiben des Bundesfinanzministerium zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Palettentauschs gemacht. Es wird spannend werden, wenn Finanzgerichte oder der Europäische Gerichtshof über entsprechende Fälle zu urteilen haben. Vorläufig sollten sich Unternehmen aber an die Vorgaben der Finanzverwaltung halten.
Im Einzelnen geht es um Folgendes:
Das BMF-Schreiben vom 5.11.2013 (BMF, Schr. v. 5.11.2013 – IV D 2 – S 7200/07/10022:001 – DOK 2013/ 0961371, BStBl. I 2013, 1386 = UR 2013, 926) hat in Branchen wie der Logistik und dem Einzel- und Großhandel für Unruhe gesorgt. Das BMF versucht, die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen klarer herauszuarbeiten. Es geht dabei um Pfand- und Tauschsysteme. Gerade letztere sind in ihrer Ausprägung vielfältig und lassen sich nur schwierig in eine allgemeingültige steuerliche Schablone pressen. Ammann (Ammann, Pfandgeld bleibt Entgelt – aber wofür?, UR 2014, 681) beschäftigt sich intensiv mit der Behandlung von Pfandgeldern im nationalen Kontext. Die grenzüberschreitenden Aspekte bleiben dabei unberücksichtigt. Das ist auch nicht verwunderlich, weil Pfandsysteme im grenzüberschreitenden Zusammenhang die Ausnahme sind. Pfandsysteme sind bei Ladungsträgern schon im Inland eher die Ausnahme und finden in internationalen Lieferketten kaum Anwendung. Für Tauschsysteme gilt aber etwas anderes. In der Praxis werden Paletten und andere Ladungsträger ohne weiteres auch grenzüberschreitend getauscht.
Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation
Bildquelle: www.fotalia.com
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