Technologieförderung und Steuern
von Peter Scheller
Für Deutschlands Wirtschaft ist die technologische Entwicklung von enormer Wichtigkeit. Deshalb unterstützt Deutschland Forschungs- und Entwicklungsprojekte der Wirtschaft und Forschungseinrichtungen. Anders als andere Staaten setzt Deutschland dabei nicht auf eine steuerliche Förderung, sondern fördert allein durch direkte Zuschüsse. Trotzdem wirft die Förderung für Unternehmen eine Vielzahl steuerlicher Fragen auf. In diesem Artikel geben wir einen kurzen Überblick über steuerliche Folgen.
Deutschen Unternehmen stehen eine Vielzahl von Förderprogrammen aus europäischen und nationalen Töpfen zur Verfügung. Es ist fast unmöglich, alle Fördermöglichkeiten darzustellen. Deshalb werden wir die steuerlichen Konsequenzen anhand eines ausgesuchten Förderprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie darstellen, nämlich des
Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM)
ZIM ist ein bundesweites, technologie- und branchenoffenes Förderprogramm für mittelständische Unternehmen und mit diesen zusammenarbeitende wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen. Das Ende 2014 ausgelaufene Programm wird durch ein Folgeprogramm ersetzt, das im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll. Einzelheiten zum Programm und zur neuen Richtlinie sind hier zu finden.
Steuerlich sind unter anderem folgende Fragestellungen von Bedeutung:
Bilanzierung und Ertragsteuern
Bei F&E-Projekten spielt immer die Bilanzierung der Forschungs- und Entwicklungskosten ein große Rolle. Dabei geht es regelmäßig um die Frage, welche Aufwendungen zu aktivieren und welche als Betriebsausgaben zu erfassen sind. Dabei gelten unterschiedliche Regelungen in der Handels- und Steuerbilanz.
Fast zwangsläufig stellt sich die Frage, wie die damit verbundenen Zuschüsse bilanziell und steuerlich zu behandeln sind.
Bei Abschluss der Projekte entstehen häufig Produkte und Verfahren, die zu immateriellen Vermögenswerten führen. Oft sind diese durch Patente, Marken oder andere Rechte geschützt. Hier stellt sich die Frage, wie diese Vermögensgegenstände steuerlich und bilanziell zu behandeln sind.
In Unternehmensgruppen werden Produkte und Verfahren häufig auch im Ausland genutzt oder dort verwertet. In diesen Fällen geht es um Fragen des internationalen Steuerrechts sowohl im In- wie Ausland, beispielsweise um die steuerlichen Wirkungen der Übertragung immaterieller Vermögenswerte in das Ausland und Fragen der Verrechnungspreisbestimmung und -dokumentation.
Umsatzsteuer
Zu untersuchen sind beispielsweise die umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen oder der Vorsteuerabzug bei erfolglosem Projekt.
Personal
Es stellen sich schwierige Fragen des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts, wenn im Ausland lebende Arbeitnehmer im Projekt eingesetzt werden. Dabei sind Besonderheiten zu beachten, wenn diese in ausländischen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen beschäftigt werden.
Kooperationsprojekte und Kooperationsnetzwerke
Gefördert werden bei ZIM auch die Kooperation zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, und zwar entweder mit oder ohne sog. Netzwerkmanagementeinrichtungen. Hier stellt sich immer die Frage, ob die Kooperationspartner durch ihr Zusammenwirken eine Gesellschaft gründen. Die Beantwortung hat eine grundlegende Bedeutung auf den Abzug von Betriebsausgaben der Partner, Steuererklärungspflichten und die Zurechnung geschaffener Vermögenswerte.
Umsatzsteuerlich geht es um die Behandlung der internen Leistungsbeziehungen zwischen den Kooperationspartnern und den Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen.
In den nächsten Wochen werden wir die einzelne Fragestellungen im Detail darstellen und klären.
Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation
Bildquelle: www.fotalia.com
Kommentare
Einen Kommentar schreiben