Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

USA: Deutsche als Green Card Holder

von Administrator

USA: Deutsche als Green Card Holder

Viele Deutsche stellen sich die Frage, welche steuerlichen Pflichten sie in den USA als Green Card Holder erfüllen müssen. Grundsätzlich gelten Green Card Holder als daueraufenthaltsberechtigt (lawful permanent resident) in den USA, selbst, wenn sie sich nicht in den USA aufhalten. Damit sind sie grundsätzlich verpflichtet, in den USA Einkommensteuererklärungen abzugeben.

Grundsätzlich muss ein Green Card Holder eine US-Bundeseinkommensteuererklärung (Federal Income Tax Return) auf dem dafür vorgesehenen Formblatt (Federal Form 1040) abgeben. Hiervon gibt es drei grundsätzliche Ausnahmen:

(1) Der Status als Greencard Holder wurde wiederrufen oder aufgegeben. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass besondere Regelungen auch nach Aufgabeerklärung zu beachten sind.

(2) Keine Steuererklärung ist abzugeben, wenn gewisse Einkommengrenzen nicht überschritten werden. Diese Grenzen beziehen sich auf das weltweite Einkommen. Für 2017 lag diese Grenze für einen Unverheirateten unter 65 bei US-$ 10.400. Für ältere Personen, zusammenveranlagte Eheleute und Haushaltsvorstände gelten höhere Beträge.

(3) Der Status als Ansässiger der USA wird durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den USA und dem Ansässigkeitsstaat beeinflusst. Diese Ausnahme gilt beispielsweise für deutsche Green Card Holder, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Die USA haben mit Deutschland ein entsprechendes DBA geschlossen. Dieses enthält in Art. 4 Abs. 2 DBA USA eine sogenannte Tie-breaker-rule. Ist eine Person demnach in beiden Staaten ansässig, gilt sie als dort ansässig, wo sie ihren permanenten Wohnsitz hat. Hat die Personen in Deutschland und in den USA einen Wohnsitz, gilt diese in dem Staat als ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Normalerweise ist dies bei einer intakten Familie immer der Familienwohnsitz.

Liegt der (Haupt-)Wohnsitz eines Green Card Holders ;in Deutschland, muss er nicht die Federal Form 1040 abgeben. Allerdings muss er in solchen Fällen im ersten Jahr eine U.S. Nonresident Alien Income Tax Return (Form 1040NR) und eine Kopie der Form 8833 (Treaty-Based Return Position Disclosure under Section 6114 or 7701(b)) abgeben.

Hinweise:

(1) Wird die US-Staatsbürgerschaft angestrebt, ist zu empfehlen, als Green Card Holder immer US-Einkommensteuererklärungen abzugeben. Grundsätzlich erhöht die Abgabe der Federal Income Tax Return die Aussichten in Hinblick auf den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft.

(2) Green Card Holder, die sich dauerhaft in den USA aufhalten und Einkommen aus US-Quellen beziehen, müssen immer prüfen, ob sie neben der Erklärung zur Bundeseinkommensteuer (Federal Income Tax Return) auch eine Staatssteuererklärung (State Income Tax Return) des US-Bundesstaates abgeben müssen, in dem Sie als ansässig gelten.

(3) Einzelheiten zu den steuerlichen Pflichten von Green Card Holdern in den USA sind einer Guideline der IRS zu entnehmen.

(4) US-Staatsbürger, Green Card Holders und andere US-Residents müssen daneben für Bank- und andere Finanzkonten, die außerhalb der USA geführt werden und für die sie zeichnungsberechtigt sind, eine gesonderte Erklärung abgeben (Report of Foreign Bank and Financial Accounts / FBAR). Dies gilt allerdings nur dann, wenn der kummulierte Wert aller Konten irgendwann im Kalenderjahr die Grenze von US-$ 10.000 überschritten hat. Weitere Einzelheiten siehe hier.

(5) Hinzuweisen ist darauf, dass Green Card Holder, die sich längerfristig nicht in den USA aufhalten, der Status entzogen werden kann. In den Steuererklärungen macht dies ein Green Card Holder dadurch deutlich, dass er den steuerlichen Status als Nonresident Alien beansprucht.

(6) Eine US-Einkommensteuererklärung für nicht Ansässige (Nonresident Alien) müssen ferner alle Personen abgeben, die Einkommen aus US-Quellen beziehen.

(7) US-Staatsbürger müssen grundsätzlich immer US-Einkommensteuererklärungen abgeben, soweit sie die oben genannten Grenzen ihres weltweiten Einkommens überschreiten (2017 für einen Single US-$ 10.400). Diese gilt auch für Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, also der deutschen und der US-amerikanischen.

(8) Von der Frage, ob eine US-Einkommensteuererklärung abzugeben ist, ist die Frage zu trennen, ob in den USA tatsächlich Einkommensteuern zu zahlen sind. In den USA werden Auslandseinkommen bis zu gewissen Höchstbeträgen von der Steuer freigestellt (Foreign Earned Income Exclusion). Denkbar ist auch, dass eine deutsche Einkommensteuer unter gewissen Bedingungen auf die US-Einkommensteuer angerechnet wird (Foreign Tax Credit).

(9) Es kommt immer wieder vor, dass Green Card Holder oder Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft, die sich überwiegend oder ausschließlich in Deutschland aufhalten, keine US-Steuererklärungen abgeben. In diesem Fall sollte eine Nachmeldung nach der Streamlined Foreign Offshore Procedure abgegeben werden.

(10) Green Card Holder mit wesentlichen Vermögenswerten sollten sich auch mit Fragen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer im US-deutschen-Kontext beschäftigen.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation – Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Bildquelle: www.fotalia.com

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Kommentare

Kommentar von yvonne SCHIRKONYER |

Hallo ich binselber steuerberaterin hier in new york und hatte da mal eine frage.Wie lange darf ich mit meiner green card ausehalb der usa bleiben mein haubt sitz ist naturlich usa aber ich habe da einen freund in deutschland und wurde gerne immer hin und her reissen und main papa ist auch krank an krebs und ich mochte ihn offter besuchen. keine kann mir ne richtige antwort geben..Wurde mich sehr freuen uber eine nachricht .Danke Yvonne

Antwort von Peter Scheller

Solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in den USA haben, dürfte das wohl ausreichen. Insgesamt ist das aber eine Frage des US-Aufenthaltsrechts, dass nur ein gute US-Anwalt wirklich rechtssicher beantworten kann.

Kommentar von Michael |

Muss man bei der US Steuererklärung dann alle einnhmen und Ausgaben aus Deutschland angeben oder nur den gewinn bzw einnahmen nach Abschreibungen/ausgaben aus Deutschland?
Was ist mit Mieteinnahmen die man in Deutschland hat, durch eine kreditbelastete Immobilie? Was genau muss man bei der US Steuererklärung angeben?

Antwort von Peter Scheller

Für die Abgabe einer US-Steuererklärung sollten Sie einen US Steuerberater einschalten. Mein Kooperationspartner Greenback Tax Services (https://www.greenbacktaxservices.com/).

Kommentar von Maya |

Ich habe als Wissenschaftlerin ein Angebot für 12 Monate an einer Universität in den USA zu arbeiten, danach kommen wir (ich und meine Familie) wieder zurück. Mein Mann arbeitet weiterhin remote für Deutsche Kunden. Kann ich mein US Gehalt in Deutschland versteuern, und dann auch meine Krankenversicherung behalten?

Antwort von Peter Scheller

Ihr Gehalt ist definitiv in den USA zu versteuern. Das Einkommen Ihres Ehemanns wahrscheinlich auch.

Ob Sie in der KK bleiben können, hängt von vielen Faktoren ab. Das würde ich mit der Kasse selbst klären.

Kommentar von Kirsten |

Wir wollen eine Wohnung in Deutschland verkaufen, das wäre jetzt in Deutschland steuerfrei. Müssen wir als Green Card Holders den Verkauf in USA versteuern, oder gibt es Wege, dies zu vermeiden.?

Antwort von Administrator

Wahrscheinlich müssen sie den Veräußerungserlös in den USA angeben, dieser ist aber aufgrund entsprechender DBA-Bestimmungen in den USA steuerfrei. Um das richtig abzuwickeln, sollten Sie einen erfahrenen Berater in den USA einschalten.

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