Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

UZK: Skandal durch unfähige Politiker und Bürokraten?

von Peter Scheller

UZK: Skandal durch unfähige Politiker und Bürokraten?

Am 1. Mai 2016 tritt  der neue Zollkodex der Europäischen Union – UZK genannt – in Kraft. Der UZK ist bereits 2013 verabschiedet worden. Damit denkt man, dass Verwaltung und betroffene Unternehmen genügend Zeit zur Umstellung hatten. Das ist aber nicht der Fall. Schon aus dem bisherigen Zollrecht wissen wir, dass ein Zollkodex ohne Durchführungsbestimmungen für die praktische Arbeit ziemlich wertlos ist. Genau hier liegt das Problem.

Der UZK enthält für praktisch jeden Bereich umfangreiche Ermächtigungsvorschriften. Diese lassen der EU- Kommission weiterreichende Möglichkeiten, Durchführungsvorschriften zu erlassen. Im Ergebnis bezieht sich dies auf drei Bereiche:

  • Die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28.07.2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union – UZK-DA – (nachfolgend: DA),
  • Die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24.11.2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union – UZK-IA – (nachfolgend: IA) und
  • Die noch nicht im Amtsblatt veröffentlichte Delegierte Verordnung (EU) [2016/XXX] der Kommission vom 17.12.2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 – UZK-TDA – (nachfolgend: TDA)

Die endgültige Verordnungen DA und IA wurden am 29. Dezember 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit hatten die Unternehmen vier Monate Zeit, Umsetzungsmaßnahmen durchzuführen. Das ist ein ziemlich kurze Zeit insbesondere für Logistikdienstleister. Viel wichtiger ist aber, dass die Übergangsvorschriften (TDA) bisher nicht veröffentlich wurden und nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums bis zum März 2016 auch nicht veröffentlicht werden werden. Das BMF macht hierzu folgendes entlarvende Statement:

Die Kommission hatte den Mitgliedstaaten ursprünglich mindestens 12 Monate zur Vorbereitung auf das neue Zollrecht zugesagt. Im Verlauf der Gesetzgebungsverfahren kam es jedoch zu erheblichen Verzögerungen. Der TDA wird nach derzeitigem Sachstand nicht vor März 2016 offiziell bekanntgegeben. Dieser Einführungserlass ergeht gleichwohl schon jetzt, um den Beschäftigten ein Mindestmaß an Vorbereitung zu ermöglichen und zugleich die Fachöffentlichkeit zu informieren.

Was haben wir hier also:

  • Die Zollverwaltung glaubte, 12 Monate für die Umstellung zu benötigen. Wie viel Zeit wird also Unternehmen zugestanden, notwendige Umstellungsmaßnahmen durchzuführen?
  • Wie sollen Umstellung vorgenommen werden, wenn direkt vor dem Umstellungszeitpunkt Übergangsregelungen überhaupt nicht feststehen?

Wieso bekommen also Politiker und Bürokraten es nicht hin, Unternehmen angemessene Zeit für eine geforderte Umstellung zu geben?

Eigentlich muss man die Sache gar nicht kommentieren. Das Statement der BMF ist deutlich und demaskierend.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

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