Verrechnungspreisdokumentation (Teil 1)
von Peter Scheller
Inzwischen fordern die Finanzverwaltungen aller Industriestaaten eine detaillierte Dokumentation von Verrechnungspreisen im Konzern. Das Fehlen oder die fehlende Aussagekraft entsprechender Unterlagen führen erfahrungsgemäß zu hohen Steuernachforderungen. In drei Teilen werden die wesentliche Grundzüge einer Verrechnungspreisdokumentation dargestellt.
(1) Allgemeine Konzerninformationen
Der erste Schritt ist die Beschreibung von:
- Beteiligungsverhältnissen (Darstellung des gesamten Konzerns)
- Geschäftsbetrieb (genaue Beschreibung der wesentlichen Geschäftsabläufe)
- Organisationsaufbau (Organigramme; Zuständigkeiten in den einzelnen Gesellschaften; Name / Position / Anschrift)
(2) Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen
Im zweiten Schritt folgt die Beschreibung der Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen:
- Art und betragsmäßiger Umfang (aussagefähige Kalkulationsunterlagen; Budgetrechnungen; Beispiele typischer Abrechnungen etc.)
- Aufzeichnung der Verträge (auch anderweitig dokumentierte Absprachen: Besprechungsvermerke, Schriftwechsel, E-Mail etc.)
- Aufzeichnung der eingesetzten Wirtschaftsgüter (insbesondere der immateriellen wie Patente, Markenrechte, Kundenstamm etc.)
Zu den nahestehenden Unternehmen zählen auch Schwestergesellschaften.
Hinweis:
Wichtig ist, dass
- sich ein Betriebsprüfer einen schnellen Überblick über das Unternehmen und die Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen verschaffen kann
- aussagefähige Verträge über die Geschäftsbeziehungen und dokumentierte Absprachen mit nahestehenden Unternehmen vorliegen
- Schwächen in der Vertragsdokumentation wirken sich regelmäßig zu Lasten des geprüften Unternehmens aus
- Unterlagen wie Organigramme, Budgetrechnungen und ähnliches einen professionellen Eindruck machen. Das erhöht grundsätzlich die Glaubwürdigkeit entsprechender Unterlagen
Es muss erreicht werden, dass sich der Betriebsprüfer Einzelfragen zuwendet, im Übrigen aber das gesamt Abrechnungs- und Dokumentationssystem als solches anerkennt.
(3) Funktions- und Risikoanalyse
In steuerlicher Sicht werden drei Unternehmenstypen unterschieden:
- Strategieträger: Unternehmen übt alle für den Unternehmenserfolg wichtigen Funktionen aus, übernimmt alle wesentlichen Geschäftsrisiken und verfügt über alle für den Unternehmenserfolg wichtigen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter.
- Hybridunternehmen: Dies sind Unternehmen, die mehr als reine Routinefunktionen ausführen aber nicht das wesentliche wirtschaftliche Geschäftsrisiko tragen.
- Routineunternehmen: Unternehmen trägt keine wesentliche wirtschaftlichen Risiken und verfügt über keine wesentlichen Wirtschaftsgüter; Beispiele sind einfache Vertriebsfunktonen (low risk distributor) oder einfache Lohnfertiger.
Hinweis:
Betriebsprüfer müssen sich einen relativ schnellen Überblick über folgende Bereiche machen können:
- Übernommene Risiken und Funktionen
- Vereinbarte Vertragsbedingungen
- Markt- und Wettbewerbsverhältnisse
- Wertschöpfungskette und -beiträge
Wichtig ist, dass
- nicht nur die wirtschaftlichen Verhältnisse des dokumentierenden Unternehmens sondern auch die Wertschöpfungsbestandteile verbundener Unternehmen darstellen zu können. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn die beteiligten Konzernunternehmen nicht reine Routinefunktionen ausüben und die Finanzverwaltung die Profit split method (Gewinnaufschlagmethode) anwenden will
- die Aufteilung der wirtschaftlichen Risiken und Funktionen innerhalb des Konzerns klar geregelt werden
- durch die Unternehmenscharakterisierung die Anwendbarkeit bestimmter Verrechnungspreismethoden erst möglich wird
- eine fehlende Dokumentation der Funktions- und Risikoanalyse häufig zu Nachteilen für das geprüfte Unternehmen führen. Prüfer schätzen dann Beträge nach relativ pauschalen Maßstäben hinzu.
Marktsituation, Branchenbesonderheiten und Konjunkturzyklen untersucht und dokumentiert werden.
Autor: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
Bildquelle: www.fotalia.com
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- Internationales Steuerrecht
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