Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Verrechnungspreisdokumentation (Teil 2)

von Peter Scheller

Verrechnungspreisdokumentation (Teil 2)

Inzwischen fordern die Finanzverwaltungen aller Industriestaaten eine detaillierte Dokumentation von Verrechnungspreisen im Konzern. Das Fehlen oder die fehlende Aussagekraft entsprechender Unterlagen führen erfahrungsgemäß zu hohen Steuernachforderungen. In drei Teilen werden die wesentliche Grundzüge einer Verrechnungspreisdokumentation dargestellt.

(4) Angemessenheitsdokumentation

In einer Betriebsprüfung muss das Unternehmen durch Aufzeichnungen belegen, dass es sich ernsthaft um die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes bemüht hat.

(5) Begründung der angewendeten Verrechnungspreismethode

Zu den unterschiedlichen von der deutschen Finanzverwaltung zugelassenen Verrechnungspreismethoden (siehe in Teil 3).

Hinweis:

Wichtig ist, dass das Unternehmen Aufzeichnungen zur tatsächlich angewandten Methode erstellt und begründet, weshalb sie diese gewählt hat.

(6) Fremdvergleichsanalyse

Fremdvergleichsdaten stehen häufig gar nicht oder nur im eingeschränkten Maße zur Verfügung. Dies liegt unter anderem an Folgendem:

  • Unabhängige Unternehmen im Markt sind von Funktions- und Risikoprofil oft nur bedingt mit dem Konzernunternehmen vergleichbar. Deshalb sind Datenbankinformationen, Branchenkennzahlen, Marktberichte, Preislisten von Drittunternehmen und ähnliche Dokumente nur bedingt verwertbar.
  • Häufig sind verwertbare Fremdvergleichsdaten überhaupt nicht zu beschaffen.

Sofern keine aussagekräftigen Fremdvergleichsdaten mit zumutbarem Aufwand beschafft werden können, muss ein hypothetischer Fremdvergleich durchgeführt werden. Dabei werden Planrechnungen akzeptiert, wenn sie soweit wie möglich auf fremdübliche Gewinnaufschläge bzw. eine marktübliche Kapitalverzinsung gestützt werden.

Hinweise:

Wichtig ist, dass

  • die Herkunft und die  Anwendbarkeit von Fremdvergleichsdaten dokumentiert wird
  • bei einem hypothetischen Fremdvergleich ein Soll-Ist-Vergleich durchgeführt wird und wesentlich Abweichungen erläutert werden.

Die nachträgliche Erstellung einer Dokumentation ist in der Regel sehr viel aufwendigen als wenn dies vor Geschäftsanbahnung geschieht.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Bildquelle: www.fotalia.com

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