Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Wer bezahlt die Zeche?

von Peter Scheller

Wer bezahlt die Zeche?

Heute ist im Handelsblatt zu lesen, dass Bundesfinanzminister Schäuble den chronisch klammen Kommunen finanziell unter die Arme greifen will. Neben der Übernahme von Harz-IV-Kosten sollen Teile der Umsatzsteuereinnahmen an die Städte und Gemeinden fließen. Bereits ab Januar 2015 sollen die Städte und Gemeinden eine Milliarde Euro jährlich erhalten.

Der unbefangene Leser fragt sich jetzt, woher das Geld denn kommen soll. Allerorten kann man lesen, dass die Konjunktur aufgrund der Auseinandersetzung mit Russland oder dem Dauerschwelbrand Nahost einbrechen wird. Damit werden auch die Steuereinnahmen zurückgehen. Da stellt sich die Frage, wie solche Gesetzesvorhaben finanziert werden sollen.

Offene Steuererhöhungen sind politisch nicht opportun. Die Staatsverschuldung immer weiter nach oben zu treiben, ist auch kein sehr sinnvoller Weg. Also, was bleibt Herrn Schäuble übrig? Das Zauberwort heißt:

Verdeckte Steuererhöhungen

Dieses Phänomen ist schon seit vielen Jahren zu beobachten. Die deutschen Finanzbehörden gehen insbesondere in Betriebsprüfungen hart und unnachgiebig vor. Jede und noch so kleine formale Verfehlung wird von Betriebsprüfern genutzt, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Und dabei werden weniger die Großunternehmen zur Kasse gebeten; kleine und Kleinstunternehmen scheinen als Opfer der Fiskalbürokratie einfacher zu schlachten zu sein. Wie weit die Finanzbehörden inzwischen gehen, zeigt eine andere Mitteilung, die ich heute gelsen habe. Beim Bundesfinanzof ist folgender Fall anhängig.

Einem Unternehme waren durch Diebstahl Originalrechnungen abhanden gekommen. Die Steuerberatungskanzlei, die die Rechnungen verbucht hatte, hat Zeugenbeweis angeboten, dass die Rechnungen vorgelegen haben und richtig verbucht wurden. Das Finanzamt sah die Nachweispflichten wegen fehlender Rechnungen als nicht erbracht an und ließ nur 60% der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer als Vorsteuer zum Abzug zu.

Wir kennen die einzelnen Hintergründe des Falles nicht. Aber wenn an dem Diebstahl kein Zweifel und keine Hinterziehungsabsicht besteht – und dafür spricht, dass das Finanzamt einen Abzug von 60% zugelassen hat – zeigt das Verhalten des Finanzamtes nur Folgendes. Es geht nicht um Steuergerechtigkeit sondern nur noch um die Fiskalinteressen des Staates. Um die sachlich richtige Besteuerung geht es schon lange nicht mehr. Vielleicht sollte Herr Schäuble erst einmal anfangen, Verschwendung öffentlicher Gelder und die Steuerprivilegien der Politiker einzudämmen.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

Bildquelle: www.Fotalia.com

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