Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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Brexit: Meldepflicht für britische Beteiligungen

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Am 24.03.2021 hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Meldung herausgegeben, dass im inland ansässige Personen, sei es Gesellschaften oder Privatpersonen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitteilungspflichten nach § 138 AO für britische Tochterunternehmen haben. Das Unterlassen der Mitteilung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

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