Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Steuerliche Pflichten von Deutschen in den USA

von Peter Scheller

Steuerliche Pflichten von Deutschen in den USA

Natürlich ist klar, dass deutsche Staatsbürger in den USA Einkommensteuererklärungen abgeben müssen, wenn sie dort wohnen und Einkünfte erzielen. Schon weniger bekannt ist die Tatsache, dass sie auch dann US-Steuererklärungen abzugeben haben, wenn sie in Deutschland ansässig sind aber gewisse Einkünfte aus amerikanischen Quellen beziehen. Wenigen Deutschen ist bewusst, dass sie US-Steuererklärungen abgeben müssen, wenn sie eine Daueraufenthaltsberechtigung in den USA haben (sog. Green Card Holder). Das gilt auch dann, wenn sie sich überhaupt nicht in den USA aufhalten und auch keine wesentlichen Einnahmen aus US-Quellen beziehen. Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann mit empfindlichen Strafen belegt werden.

Im Einzelnen ist folgendes für deutsche Staatsangehörige zu beachten

  • Ein nicht in den USA ansässiger Staatsbürger muss seine US-Steuererklärung bis zum 15. Juni des Folgejahres abgeben, es sei denn, er erzielt aus dem USA stammende Gehaltseinkünfte. Dann beträgt die Abgabefrist den 15. April des Folgejahres. Fristverlängerung können auf amtlichen Vordruck beantragt werden. Aber Achtung: Steuerzahlungen sind unabhängig von der Erklärungsfrist bis zum 15. April zu leisten. Notfalls sind diese zu schätzen und an den amerikanischen Fiskus zu zahlen.
  • Die Steuerzahlungen sind grundsätzlich in US-$ zu machen.
  • Green Card Holder, die keine US-Steuererklärungen abgegeben haben, sollten Folgendes tun. Es sollten US-Steuererklärungen für das laufende Jahr und mindestens die vorangegangenen zwei Jahre abgegeben werden. Möglicherweise sollte man auch weiter zurückgehen. Man sollte sich in solchen Fällen auf jeden Fall eines im US-Steuerrecht versierten Beraters bedienen.
  • Deutsche Staatsbürger ohne Ansässigkeit in den USA, die Einkünfte aus Immobilienvermögen beziehen, das in den USA belegen ist, müssen diese in den USA versteuern. Dies gilt auch dann, wenn die Immobilien durch eine Partnerschaft gehalten werden oder durch eine US-Kapitalgesellschaft (z.B. eine LLC), für das durch das so genannte Check-the-box-Verfahren zu einer transparenten Besteuerung optiert wurde. Für Gewinne aus der Besteuerung von Immobilien gelten besondere Bestimmungen. In diesen Fällen sind deutsche Staatsbürger verpflichtet, Steuererklärungen für die Bundessteuer (Federal Tax) und die Steuer das Staates, in dem das Grundvermögen liegt (State Tax) abgeben. Für Partnerships und Kapitalgesellschaften, für die optiert wurde, sind darüber hinaus gesonderte Steuererklärungen abzugeben. Unter Umständen kann man bei direkt gehaltenen Immobilien auch eine 30-prozentige Quellensteuer auf die Mieteinnahmen wählen. Dann entfällt die Verpflichtung zur Abgabe einer US-Steuererklärung.
  • Deutsche Staatsbürger ohne Ansässigkeit in den USA müssen aus den USA stammende Zinsen aus Bankeinlagen, Giro- und Sparkonten, Einlagezertifikaten sowie Einlagen bei Kreditgenossenschaften und Bausparkassen in den USA nicht besteuern. US-Steuererklärungen sind nicht abzugeben. Wurde fälschlicherweise eine Quellensteuer in den USA einbehalten, kann man sich diese erstatten lassen. Allerdings sollten in Deutschland Ansässige – und zwar egal welcher Nationalität –  nicht vergessen, diese Einkünfte in ihrer deutschen Einkommensteuererklärung anzugeben.
  • Deutsche Staatsbürger, die von ihrem Arbeitgeber in die USA entsendet werden, müssen eine Vielzahl steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Fragen sowohl in Deutschland als auch den USA klären. Die Darstellung aller der zum Teil sehr komplexen Fragestellungen würde den Umfang dieses Beitrages sprengen.
  • Für die Abgabe von Erklärungen und das Stellen bestimmter Anträge benötigen auch nicht in den USA ansässige Deutsche eine persönliche Steuernummer (ITIN).

Weitere Informationen erhält man auch auf der Website der US-Konsulate. Die
US-Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) unterhält eine Zweigstelle im
Generalkonsulat Frankfurt.

Und noch etwas zu den Deutschen, die in den USA Steuererklärungen abgeben müssen, ohne dort ansässig zu sein. Sie dürfen nicht erschrecken, wenn sie offiziell nonresident aliens genannt werden. Das ist der offizielle Terminus Technikus und hat mit dem gleichnamigen Film nichts zu tun.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

Bildquelle: www.fotalia.com

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Kommentare

Kommentar von Konnie Mueller |

Ich suche einen Steuerberater, der mir mit meinen deutschen und amerikanischen Steuern helfen kann, und wir haben in Deutschland unser Haus verkauft, was die Situation noch etwas erschwert.

Kommentar von Karl Josef Busch |

Durch die Veräußerung von Aktien in 2015 sind in den USA 6.906,61 Dollar (6.144,94 €) an Federal Income Tax Withheld angefallen. Durch das DBA USA-Deutschland können davon nur 15% davon als Quellensteuer in Deutschland angerechnet (3.072,47 €) werden. Welches Formular muss für die Steuererklärung in den abgegeben werden und benötigt man einen amerikanischen Steuerberater.
Vielen Dank.
Herzliche Grüße
Karl Josef Busch

Antwort von Peter Scheller

Lassen Sie dies einen US-Berater machen, z.B.

Greenback Tax Services

www.greenbacktaxservices.com

Contract: Tabitha Paddock

 

Kommentar von tom |

Hallo, ich verdiene geld durch einen online shop in den usa , lebe in deutschland und zahle in dtl steuern - die einnahmen in dem us shop stammen aus unterschiedl herkunftsländern, da dort menschen aus aller welt einkaaufen - wie besteur ich diese einkünfte in dtl? ich bin selbstaendig .. vielen dank für ihre hilfe! vlg tom.

Antwort von Peter Scheller

Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Wenn die Tätigkeit in den USA zu keiner Betriebsstätte führen, müssen die Gewinne in Deutschland besteuert werden.

Das Problem wird die Umsatzsteuer sein. Da benötigen Sie professionelle Hilfe.

Kommentar von Liane |

Ich habe einen ähnlichen Fall und fragen dazu. Ich habe dual citizen ship ( deutsch und amerikanisch ). Habe einen kleinen online Shop mit deutscher ware in USA aufgebaut , habe da gelebt und Steuern bezahlt. Ich bin jetzt vor kurzem wieder nach Deutschland gezogen , habe erstmal meine Ware in den USA , bei einer Bekanten ( Die dann auch den zukünftigen Versand fuer mich tätigen wuerde ) gelagert und wuerde gerne den online - Shop von hier aus weiterführen. Ich hatte und habe eine Betriebsstätte, oder ? Muss ich nun hier oder in den USA meinen Gewinn versteuern ? Ohne einen Fach - Steuerberater geht es sicherlich nicht zu loesen. Aber es waere schoen vorweg zu wissen , wo die Reise in etwa hingeht . Mein Mann arbeitete in den USA und arbeitet jetzt ebenfalls in Deutschland im angestellten Verhältniss.
Vielen Dank vorweg!

Kommentar von Peter Scheller |

Ob es zu einer Besteuerung in Deutschland kommt, hängt von vielen Dingen an:

- Gesellschaftsform in den USA
- Betriebsstätte in Deutschland (Geschäftsführung spricht dafür)
- Betriebststätte in den USA (mehr als nur ein Lager)

Es gibt auf dieser Website schon Artikel über S Corp, LLC und permanent establishment.

Kommentar von Hans Schiffer |

Möchte von Österreich aus, eine ITIN Nr für USA beantragen. Da ich öfters in Las Vegas bin und Gewinne ab 1200.- $ (ohne ITIN) mit 30 % besteuert werden. Gibt es eine Steuerberatung die dieses w7 für mich ausfüllt und den ganzen Prozess abwickelt ?

Antwort von Peter Scheller

Bitte wenden Sie sich an

Greenback Tax Services

www.greenbacktaxservices.com

Contract: Tabitha Paddock

Kommentar von Ursula |

Hallo
Bin Doppelstaatsbuerger (US und Deutscher Pass) und lebe seit 30 Jahren in den USA wo ich Beamter bin. Habe kuerzlich von meinem Vater ein Gewerbeobjekt In Deutschland geerbt für das ich Mieteinnahmen beziehe. Neben meiner US Steuererklärung, muss ich die Einnahmen auch nochmal in Deutschland versteuern?
Danke
Ursula

Antwort von Peter Scheller

Ja, die Mieteinnahmen sind in Deutschland steuerpflichtig. Ggf. kann die deutsche Steuer auf die US Steuer angerechnet werden.

Kommentar von Bianca Bonzel |

Ich, selbstständig (US & Deutsche Staatsbürgerschaft) brauche einen Nachweis, das Steuern zur Selbstständigkeit in D bezahlt wurden (im Sinne des Totalization Agreement).
Die deutsche Rentenversicherung kann damit nichts anfangen (...) und meine Steuerberater auf beiden Seiten des Atlantiks haben auch keinen Tip. Im Gegenteil, sie sagen, dass viele es nicht beibringen können und an Behörden scheitern.
Woher bekomme ich diesen Nachweis? Vielen Dank im Voraus.

Kommentar von Ami |

Mein Mann ist Deutscher weshalb ich als Verheiratete Deutsch-Amerikanerin alleine veranlagt werde. Letzes Jahr habe ich lediglich einen Monat Arbeitslosengeld in Höhe von 1.523,20 Euro bezogen. Muss ich eine Steuererklärung abgeben oder reicht es, lediglich das FBAR einzureichen?

Antwort von Peter Scheller

Worüber sprechen Sie? Deutschland oder USA?

Wahrscheinlich müssen Sie in beiden Staaten keine Steuererklärung abgeben.

Kommentar von Anna |

Guten Tag,

ich habe mit einem J 1 Visum in den USA gearbeitet und gleichzeitig in Deutschland Rente bezogen. Ich weiß jetzt zwar, dass ich dieses Einkommen aus der Rente auch auf der amerikanischen Steuererklärung angeben muss, jedoch ist mir schleierhaft wo und wie (ob in Euro oder mit welchem Wechselkurs in Dollar)? Gibt es dazu eine extra From?

Kommentar von Dieter |

Guten Tag,

ich erhalte Tantiemen aus der Publikation eines Buches in einem amerikanischen Verlag.
Es handelt sich um Spezialliteratur, d.h. es werden nur sehr wenige Exemplare verkauft;
ich erhalte etwa alle 2 Jahre einen Scheck in Höhe von ca. 200 bis 300 US-$.

Bisher zieht der Verlag pauschal 30% ab, weil ich keine ITIN beantragt habe.
Würde sich der Aufwand, eine ITIN zu beantragen, lohnen? Hängt die Höhe der zu
erwartenden Steuererstattung von meinem deutschen Steuersatz ab?

Vielen Dank und beste Grüße,
D.

Antwort von Peter Scheller

Es wird wohl nur Sinn machen, wenn Sie selbst einen Antrag stellen. Das Einschalten eines US-tax specialist wird wohl zu teuer. Mehr Informationen finden Sie unter:

 

https://www.irs.gov/businesses/international-businesses/united-states-income-tax-treaties-a-to-z

https://www.irs.gov/forms-pubs/about-form-w-8

 

Ihr deutscher Steuersatz hat keinen Einfluss auf die Erstattung oder Vermeidung der Quellenteuer. Sie müssen allerdings diese Einnahmen in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben.

 

Kommentar von Robby Rothe |

Guten Tag. Ich habe in den USA fuer 2,5 Jahre aus Entsendung meiner Firma gearbeitet und in den sogenannten 401k eingezahlt. Dieser hat sich durch Aktien/Fonds über die Jahre vervielfacht aber kann nicht vor dem 59 Lebensjahr ausgezahlt werden (also noch 5 Jahre ;-). Hier in Deutschland fragt jede Bank, ob ich in den USA steuerlich ansässig bin > bin ich das jetzt oder erst im Jahr der Auszahlung?
Vielen Dank

Antwort von Peter Scheller

Weder noch, wenn die folgenden Bedingungen nicht gegeben sind.

  • keinen Wohnsitz in den USA
  • keine US-amerikanische Staatsbürgerschaft
  • keine Daueraufenthaltsberechtigung in den USA (Green Card)

Kommentar von Peter |

Guten Tag,

Ich lebe in den USA. Mein Bruder lebt in Deutschland. Beide sind wir Deutsche.

Wenn mein Bruder mir ein Darlehen gibt, mir also Geld aus Deutschland in die USA leiht und ich ihm Zinsen zurückzahle, muss er Steuern in der USA darauf zahlen und muss er eine Steuernummer (ITIN) beantragen oder eine Steuererklärung in der USA abgeben? Oder macht er in den USA gar nichts und versteuert es nur als Einkommen in Deutschland?

Die selbe Frage ergibt sich, wenn ich ihm den geliehenen Geld plus einen 'Equity Kicker' - als ausgleich für die niedrigen Zinsen, zurückerstatte.

Vielen Dank.

Antwort von Peter Scheller

In den USA muss man nur dann Steuererklärungen abgeben, wenn man

  • US Staatsangehöriger ist
  • eine Green Card hat
  • dort ansässig ist
  • oder in anderen Fällen in den USA den Mindestbetrag an Einkommen übersteigt.

Ihr Bruder sollte einen US-Steuerberater fragen.

Kommentar von Peter |

Danke Herr Scheller. Gelten Zinszahlungen als Einkommen oder sind sie laut US Deutschem Treaty nur in Deutschland als Einkommen zu versteuern? Es geht um hoehere Betraege.
Bezieht sich dieses Urteil auf meine Situation? Und was bedeutet es? https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Verein_Staaten/2011-02-28-USA-Abkommen-DBA-Verguetungen-partiarische-Darlehen.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Ich beziehe mich sonst auf den Zins Artikel. Heisst das, dass die Zinsen als Einkommen in der USA oder in Deutschland angesehen werden?
"Artikel 11: Zinsen
1. Zinsen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person als Nutzungsberechtigter bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden.

2. Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck „Zinsen“ bedeutet Einkünfte aus Forderungen jeder Art, auch wenn die Forderungen durch Pfandrechte an Grundstücken gesichert sind, und insbesondere Einkünfte aus öffentlichen Anleihen und aus Obligationen einschließlich der damit verbundenen Aufgelder und der Gewinne aus Losanleihen sowie alle sonstigen Einkünfte, die nach dem Steuerrecht des Vertragsstaats, aus dem sie stammen, als Einkünfte aus Darlehen behandelt werden. Zuschläge für verspätete Zahlung gelten nicht als Zinsen im Sinne dieses Abkommens. Der Ausdruck „Zinsen“ umfasst jedoch nicht Einkünfte, die in Artikel 10 (Dividenden) behandelt sind."

Danke

Antwort von Peter Scheller

Sie benötigen die Hilfe eines Steuerberaters

Kommentar von Peter |

Eine weitere Frage.

Wenn das Geld eine Schenkung waere von Deutschland zu mir in die USA, wird diese nach amerikanischen oder deutschem Recht versteuert?

Nochmals Danke.

Antwort von Peter Scheller

Möglicherweise in beiden Staaten. Dann muss man schauen, ob das Doppelbesteuerungsabkommen eine Steueranrechnung zulässt.

Kommentar von Robby Rothe |

Vielen Dank! Nach lange Suche endlich eine adäquate Antwort.
Robby Rothe

Kommentar von Massimiliano Zappia |

Hallo
Ich bin in Deutschland gemeldet besitze unbefristete Aufenthaltserlaubnis wohne aber in der USA und bin Greencard Holder.
Ich bin Erwerbsunfähigkeits Rentner und bekomme eine Rente aus Deutschland und ein Lohnausfallschaden von einer Versicherung.
Frage: muss ich die Einkommensteuer Erklärung in Deutschland machen oder könnte ich das nur in Amerika machen, da ich 11 Monate im Jahr in Amerika bin.

Antwort von Peter Scheller

Das hängt von vielen Faktoren, wie Art der Leistungen, Wohnsitz in Deutschland etc. ab.

Kommentar von Martin Rentenberger |

Hallo, ich habe gerade die Fragen und Antworten hier gelesen, ich habe eine LLC in der USA gegründet lebe aber in Österreich und betreibe dort nur einen Onlineverkäufe (Amazon, usw) Ich als person muss drüben keine Steuerklärung abgeben. Aber die LCC schon? Ich hatte mit 2018 mein erstes Geschäftsjahr und wahrscheinlich einen kleinen Verlust gemacht. Muss ich für die LCC eine Erklärung abgeben? Danke

Antwort von Peter Scheller

Das hängt davon ab, ob die LLC in den USA als Corporation oder als partnership/disregarded entity behandlet wird und ob die IRS eine Betriebststätte in Österreich anerkennt.

Kommentar von Florian Weckert |

Meine Frau und ich sind Doppelstaatsbürger (USA, Deutschland), wir haben in den USA ein Investment Depot und erzielen Kapitalerträge. Wir sind seit 2 Jahren in Deutschland ansässig und haben keinen Wohnsitz mehr in den USA.
Unsere Deutsche Bank liess uns kürzlich ein FACTA Formular ausfüllen, jetzt soll ich das Land der steuerlichen Ansässigkeit angeben. Reicht hierfür Deutschland als Hauptwohnsitz aus auch wenn wir noch Konten in den USA haben?

Antwort von Peter Scheller

Als US (Auch-)Staatsbürger bleiben Sie aufgrund Ihrer Staatsbürgerschaft in den USA grundsätzlich immer unbeschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie in den USA zumindest Federal Income Tax Returns abgeben müssen.

Die Ansässigkeit richtet sich aber nicht nach der Staatsbürgerschaft. Da Sie in den USA keinen Wohnsitz mehr haben und diesen nach Deutschland verlegt haben, sind sie ausschließlich in Deutschland ansässig. Dass Sie Einkünfte aus den USA beziehen, ist insoweit irrelevant.

Kommentar von Bernd |

Ich bin Deutscher und lebe in Deutschland. In den USA erziele ich aus Vermietungen von Ferienimmobilien Einkünfte, die ich in den USA versteuere. Aufgrund umfangreicher Renovierungen haben sich dort Verluste angehäuft. Kann ich Dividenden, die ich aus Wertpapieren erhalte, die ich in einem Depot einer amerikanischen Bank in den USA halte, mit den Verlusten meiner US-Immobilien in der US-Steuererklärung verrechnen? Muss ich diese Dividenden in Deutschland erneut versteuern oder ist das wegen des DBA nicht erforderlich?

Antwort von Peter Scheller

Immobilien in den USA:

  • Die Einkünfte sind in den USA zu versteuern. Soweit ich weiß, kann man in den USA Verluste nicht mit positiven Kapitaleinkünften verrechnen.
  • Die Einkünfte sind in Deutschland steuerfrei, haben aber einen Einfluss auf den Einkommensteuersatz (Progressionsvorbehalt). Verluste führen zu einem negativen Progressionsvorbehalt, mindern also den Einkommenstuersatz (also unbedingt in der Einkommensteuererklärung angeben).

Kapitaleinkünfte

  • Diese sind vorrangig in Deutschland steuerpflichtig; keinesfalls vergessen, weil die deutschen Finanzbehörden bei Entdeckung schnell ein Steuerstrafverfahren eröffnen.
  • Die USA haben bestenfalls ein Quellensteuerrecht (Steuersatz zwischen 0% und 15%). Das muss man nur richtig in der US-Income tax return erklären. Man kann sich auch eine Freistellungsbescheinigung bei der IRS besorgen. Dann wird von vornherein weniger oder gar nichts abgezogen.

Kommentar von Svenja |

Hallo, ich habe 4 Jahre in den USA gelebt und gearbeitet und bin jetzt nach Deutschland zurückgekehrt (deutsche Staatsbürgerin). Während der 4 Jahre habe ich in einen Roth 401k eingezahlt. Diesen möchte ich jetzt gerne auflösen. Neben den 10% Strafgebühren würden in den USA auch 30% Steuern auf die Zinserträger + Einzahlungen des Arbeitgebers anfallen. Von der U.S. Steuer kann ich mich mit einem W-8BEN befreien lassen und müsste die Auszahlung entsprechend in Deutschland versteuern.
Meine Frage: wie funktioniert die Versteuerung in Deutschland? Wäre diese auch nur auf Zinsen + Arbeitsgeberanteil?

Antwort von Peter Scheller

siehe

https://scheller-international.com/blog-beitraege/besteuerung-von-us-tenten-in-deutschland.html

https://scheller-international.com/blog-beitraege/german-income-taxation-of-us-pensions-and-similar-retirement-provisions.html

Kommentar von Paul Schneider |

Hallo, ich bin seit 04.2016 in der USA und arbeite als LLC-selbständig, ich habe damals eine Steuererklärung in der USA abgegeben.
2016 habe ich Anfang des Jahres nur Deutsche-Arbeitslosengeld erhalten und danach meine Einkünfte als Selbständige in der USA.
Wo soll ich diese Einkünfte eintragen? Anlage AUS Zeile 7/11 entfällt die DBA oder nicht?

Antwort von Peter Scheller

Zu Beantwortung müssten wir deutlch mehr informationen zur Ansässigkeit, der Einnahmenqualifikation, den einzelnen Zeiträumen etc. haben.

Kommentar von Markus |

Hallo, ich arbeite mit einem E2 Visa in den USA meine Frau bekommt ein E2 FamilienVisa. Sie wird mich fuer 4-5 Monate besuchen und waerend der Zeit weiter fuer ihre Firma in Deutschland arbeiten (HomeOffice) muss sie das in den USA angeben und muss sie in den USA Stueren zahlen?

Antwort von Peter Scheller

Wahrscheinlich muss sie Steuererklärungen in den USA abgeben. Ob sie dort Steuern bezahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Fragen Sie https://www.greenbacktaxservices.com/

Kommentar von Ingo Pagenkopf |

Ich habe eine Green Card bis 17.09.2019, lebe aber seit 10/2015 wieder in Deutschland. Ich habe in Deutschland meine Rente bei der Einkommenstueer angegeben. Ich habe noch Mieteinnahmen in den USA, muss ich die Rente in den USA auch angeben?
Liebe Gruesse, Ingo

Antwort von Peter Scheller

Grundsätzlich müssen Sie Ihr Welteinkommen angeben. Ob es zu einer Steuer in den USA führt, ist eine andere Sache. Das muss gesondert untersucht werden.

Kommentar von Jürgen |

Hallo, ich beziehe Lizenzgebühren in den USA. Zunächst wurden 30% Quellensteuer einbehalten. Nachdem ich das Formular W-8BEN ausgefüllt und meinem Auftraggeber zugesendet habe, wird keine Quellensteuer mehr abgezogen. Wie kann ich mir die bereits gezahlte Quellensteuer zurückholen?

Antwort von Peter Scheller

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www.greenbacktaxservices.com

Contract: Tabitha Paddock

Kommentar von Rittel, Jürgen |

Guten Tag Herr Scheller,

vor vielen Jahren hatte ich in USA ein Investment Konto bei Merrill Lynch eingerichtet. Weil ich keinen Wohnsitz in USA hatte, wurde im letzten Dezember das Konto zwangsliquidiert. Dabei sind ca 1900 Dollar Steuern einbehalten worden. Bei den Wertpapieren handelte es sich um Mutual Funds, die vor mehr als 10 Jahren erworben wurden und der Unterschied zwischen Einkauf und Verkauf betrug ca 2500Dollar. Das passt irgendwie gar nicht. Wie bekomme ich diese Steuern zurück?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Rittel

Antwort von Peter Scheller

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Contract: Tabitha Paddock

Kommentar von Martin Baumeister |

Ich besitze Doppelstaatsbürgerschaft und lebe in Deutschland. Wenn ich eine LLC in den USA gründe, und dort Erträge aus Geschäften erziele, die ausschließlich in den USA stattfinden, in welchem Land muss dann die Steuer gezahlt werden?

Antwort von Peter Scheller

Kommentar von Martin Baumeister |

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort!

Das bedeutet, eine LLC, in der ich als einziger Mitarbeiter/Gesellschafter tätig bin, sollte problemlos als Personengesellschaft in Deutschland angesehen werden, da mehrheitlich die Punkte 1-5 erfüllt sind, und somit würde lediglich in den USA die Steuer anfallen?

Antwort von Peter Scheller

Wenn der Rechtstypenvergleich tatsächlich das Vorhandensein einer Personengesellschaft indiziert, ist folgendes zu beachten:

- Die Erträge sind in Deutschland steuerfrei.

- Sie müssen aber dennoch in der deutschen Einkommensteuererklärung angegeben werden, weil sie einen Einfluss auf den deutschen Steuersatz haben.

- Das gilt nur insoweit, soweit die LLC (egal wie sie zu klassifizieren ist), keine Betriebsstätte in Deutschland hat. Sofern die einzig tätige Person in Deutschland ansässig ist, wird es schwerfallen, nachzuweisen, dass der Ort der Geschäftsleitung nicht in Deutschland ist oder hier eine Niederlassung (ggf. in Form eines Arbeitszimmers) besteht.

Kommentar von Wegner |

Fondbesteuerung

wenn ich einen Immo Fond zeichne, der ausschließlich in US Immobilien investiert, so bin ich ja in den USA Steuerpflichtig ( so lange der Fond läuft )
wenn der Fond über 5 Jahre läuft und ENDausschütten ist, muss ich trotzdem jedes Jahr eine Steuererklärung machen ?
was halten Sie von den Angeboten, die diese Betreuung für 120 USD pro Jahr übernehmen ?

Dankeschön für die Hilfe
mit freundlichen Grüßen
A.Wegner

Antwort von Peter Scheller

Ich glaube nicht, dass wir eine Beratung auf diesem Forum durchführen sollten. Kontakten Sie mich bitte per E-Mail.

Kommentar von Frank Kahmann |

Ich heirate eine Frau mit deutschem und amerikanischen Pass. Sie lebt zumindest das nächste Jahr noch in den USA. Welche steuerlichen Auswirkungen hat das auf mein Einkommen. Muss ich mein Einkommen auch in USA versteuern?

Antwort von Peter Scheller

Nur, wenn Sie in den USA ansässig sind oder gelten. Das gilt, wenn Sie

- US Staatsbürger sind

- eine Greencard haben oder

- den Substantial present test erfüllen.

Kommentar von Ginnie |

Hallo,

Meine Firma hat mich letztes Jahr für insgesamt 19 Tage auf Dienstreise in die USA geschickt und meint jetzt dass ich dafür auch eine US-Steuererklärung abgeben muss. Die Begründung warum können Sie mir nicht sagen, angeblich reicht meine pure Anwesenheit für eine bestimmte Zeit aus. Ich habe keine SSN, da das Konsulat hier gesagt hat, ich bekomme keine, da ich noch nicht mal dort wohne oder regelmäßig arbeite. Können Sie mir sagen, warum ich diese US Steuererklärung machen muss?

Vielen Dank

Antwort von Peter Scheller

Das müssen Sie nur, wenn Sie

- entweder den substantial present test erfüllen https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/substantial-presence-test

- oder Ihr Arbeitgeber ein US-Arbeirgeber ist.

Kommentar von Daniela Kaiser |

Hallo,
mein Mann arbeitet als Expat fuer 3 Jahre in der USA. Er erhaelt seinen Lohn in Deutschland und leistet davon in Deutschland weiterhin mtl. Rentenzahlungen (sein Arbeitgeber ebenso) in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Rentenzahlungen des Arbeitgebers werden ihm in der USA als Einkommen dazugerechnet. Kann man diese Rentenzahlungen bei der amerikanischen Steuererklaerung absetzen?

Vielen Dank.

Antwort von Peter Scheller

Soweit mir bekannt, kann man in den USA Beiträge zur dortigen OASDI nicht abziehen. Es handelt sich in den USA um eine Sozialversicherungssteuer.

Das müsste eigentlich bedeuten, dass auch Beiträge zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung nicht abzugsfähig sind. Das Doppelbesteuerungsabkommen sagt hierzu auch nichts weiteres aus.

Kommentar von Alina |

Hallo, ich besitze die doppelte Staatsbürgerschaft (Geburtsort Deutschland, Vater ist US Amerikaner, Mutter ist Deutsch). Habe außer Urlaubsreisen keine Beziehung zu den USA. Lebe und arbeite in Deutschland. Verheiratet mit einem Deutschen, wir werden gemeinsam steuerlich in Deutschland veranlagt. Nun habe ich zufällig von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung in den USA erfahren. Ist mein Mann dann ebenfalls betroffen, da wir gemeinsam veranlagt werden?

Antwort von Peter Scheller

Ihr Mann muss keine Einkommensteuererklärung in den USA abgeben, sofern er keine Grenncard hat.

Kommentar von Diana |

Hallo,
ich bin Deutsche und wohne in Deutschland. Ich arbeite in einer internationalen Firma, die von den USA aus geleitet wird. Dieser Firma war bis 2016 eine internationale Aktiengesellschaft. Seit 2006 habe ich über ein Programm für Mitarbeiter regelmäßig Aktien meiner Firma kaufen lassen (das Geld dafür wurde meinem Gehalt entnommen: die Aktien waren für Mitarbeiter ein wenig günstiger als normal). Die Aktien wurden/werden in einem US-Depot gehalten. 2016 wurde die Firma privatisiert, da ein Investor alle Aktien aufgekauft hatte. Seitdem wird der Wert, der bis 2016 gekaufen Aktien weiterhin im US-Depot verwahrt. Ich fülle regelmäßig das W-8BEN Formular aus, bin also in den USA nicht steuerpflichtig. Ab wann bin ich denn in Deutschland steuerpflichtig? Erst wenn ich das Geld (liegt dort in Dollars) auf ein deutsches Konto transferiere? Oder wurde ich bereits 2016 steuerpflichtig, als die Firma privat wurde und die Aktien durch den Käufer aufgekauft wurden?

Antwort von Peter Scheller

Der geldwerte Vorteil (Aktienwert minus verbilligter Bezugswert) sind in Deutschland sals Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit steuerpflichtig, soweit Sie zum Bezugszeitpunkt in Deutschland ansässig und tätig waren. Diese Werte hätten dann bei jedem verbilligten Bezug in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Gleiches gilt übrigens auch für die bezogenen Gehälter. Das der Arbeitgeber in den USA ansässig ist, spielt dabei keine Rolle.

Dividenden aus den Aktien (sofern es solche gegeben hat) sind als Einkünfte auf Kapitalvermögen zu versteuern. Ob diese zu besteuern sind, hängt davon ab, ob und welchem Umfang der Freibetrag von 801 Euro schon ausgenutzt wurde.

 

Kommentar von Sandra |

Hallo,
ich habe von Januar bis Juli 2019 in Deutschland gelebt (als Deutsche) und Einkünfte aus selbständiger Arbeit erwirtschaftet. Seit August lebe ich in den USA und bin in Deutschland abgemeldet. Ich bin mit einem Verlobtenvisum eingereist und habe im Oktober einen Amerikaner geheiratet. Es ergeben sich mir zwei Fragen:
1) Wie kann ich ermitteln, ob wir in den USA gemeinsam oder einzelnd die Steuererklärung einreichen sollten (was wirtschaftlicher ist)?
2) Muss ich in meiner US-Steuererklärung auch die Einkünfte aus Deutschland eigeben, die ich vor meinem Umzug in die USA erwirtschaftet habe, also Januar bis Juli 2019?
Danke vorab.

Antwort von Peter Scheller

zu 1) Ich würde einen US-Berater fragen, z.B. https://www.greenbacktaxservices.com/

zu 2) Ich denke, ja.

Kommentar von Diana |

Hallo Peter, vielen Dank für diese Auskunft, die weitere Fragen bei mir zum beschriebenen geldwerten Vorteil hervorruft.
Zur Klarstellung: ich habe in Deutschland bei einer deutschen GmbH gearbeitet. Diese GmbH war aber 100%ige Tochter des US-amerikanischen Unternehmens.
Von meinem Gehalt wurde jeden Monat ein bestimmter Prozentsatz einbehalten. Diese einbehaltenen Gehaltsbestandteile wurden dann über sechs Monate summiert. Von dieser Summe wurden dann Aktien am Ende des Halbjahres Zeitraums gekauft. Diese waren dann 5% günstiger als der mittlere Preis der Aktien in dem dem Verkauf vorangegangenen Halbjahr. Wie bestimme ich dann den geldwerten Vorteil? Einkaufspreis für mich minus Aktienkurs am Ende des Halbjahreszeitraums? Oder Einkaufspreis für mich minus mittlerer Aktienpreis über die 6 Monate? Und wenn Sie diese Fragen nicht beantworten können, an wen kann man sich wenden? Berät mich da das Finanzamt?

Antwort von Peter Scheller

Der Arbeitgeber muss den Vorteil schon ermittelt und Sie Ihn versteuert haben. Wahrscheinlich erhalten Sie aber einer Erstattung, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Wie der Vorteil tatsächlich zu ermitteln ist, muss professionell gemacht werden. Das Finanzamt wird kaum helfen (und wenn, nicht zu Deinem Vorteil).

 

Kommentar von Diana |

Hallo Peter (Nachtrag),
du schreibst im 2. Teil deiner Antwort, dass Dividenden aus Aktien als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern sind. Das verstehe ich. In meinen Fall gab es aber keine Dividenden. Bei mir haben sich Einkünfte dadurch realisiert, dass meine Aktien an einen Kapitalinvestor zwangsweise verkauft wurden, als dieser die amerikanische Aktiengesellschaft (für deren deutsche Dependance ich arbeitete), aufkaufte. Seit 2016 habe ich also keine amerikanischen Aktien mehr in einem amerikanischen Depot, sondern nur noch den Gegenwert der amerikanischen Aktien in Dollar. Ich habe mal nachgerechnet: Ich habe in 10 Jahren Summe N für die Aktien ausgegeben und jetzt liegt Summe 3xN auf einem amerikanischen Bankkonto. Hier geht es also nicht mehr um den vergleichsweise geringen geldwerten Vorteil beim Kauf der Aktien, sondern um den Erlös bei Verkauf der Aktien (die beim Verkauf eben mehr wert waren als zum Zeitpunkt des Kaufes). Ab wann muss ich jetzt diesen Dollar Erlös versteuern? Erst wenn ich das Geld umtausche in Euro und auf ein deutsches Bankkonto transferiere? Oder realisierte sich die Steuerpflicht bereits in 2016, als die Aktien in Dollar umgewandelt wurden (durch den Aufkauf der Aktiengesellschaft durch einen Kapitalinvestor).

Antwort von Peter Scheller

Da die Aktien sofort verkauft wurden, wurde ein Veräußerungserlös im Jahr 2016 realisiert. In dem Jahr war ein Gewinn zu besteuern. Danach gibt es nur noch ein Bankguthaben; ggf. mit Zinserträgen. Der Transfer der Geldes führt heute zu keiner steuerlichen Auswirkung mehr.

Zu korrekten Abwicklung würde ich einen Steuerberater beauftragen.

Kommentar von Christian Goebel |

Hallo Herr Scheller,
unser Sohn ist während eines Expat-Assignments in Chicago geboren und hat die US Staatsbürgerschaft. Wir leben nun wieder in Deutschland. Grade haben wir ein erstes Konto für unseren Sohn eröffnet.
Prompt folgt der Brief der Deutschen Bank zu FACTA und Steuerpflicht. Ausfüllen sollen wir ein W-9.
Die Frage ist: Ist unser Sohn steuerpflichtig als Minderjähriger (BJ 2017)? Sollten wir das W-9 ausfüllen und dann zwecks mangelndem US-Einkommen keine Steuererklärung ausfüllen?

Danke und Gruß,

Christian Goebel

Antwort von Peter Scheller

Grundsätzlich ist Ihr Sohn als US-Staatsbürger zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Das wird entweder lebenslang oder so lange dauern, wie er die US-Staatsbürgerschaft hat. Ob tatsächlich eine Steuererklärung abzugeben ist, hängt von der Höhe des Einkommens ab.

Ob Sie das Formular W9 für ein Kleinkind ausfüllen müssen, weiß ich nicht (wahrscheinlich aber ja). Die Bank wird das ab in jedem Fall fordern. Die haben unendlich Angst vor den US-Steuerbehörden.

Ich würde mal einen US-Spezialisten fragen:

 

Tabitha Paddock

tabitha@greenbacktaxservices.com

www.greenbacktaxservices.com

Kommentar von Hans Hartmann |

Hallo Herr Scheller,
ich arbeite bei einer deutschen GmbH die eine 100%ige Tochter einer US Aktiengesellschaft ist. Ich war im letzten Jahr 6 Wochen auf Dienstreise in USA, Den Substantial present test habe ich somit nicht erfüllt und auch mein Gehalt wurde nach wie vor von meinem deutschen Arbeitgeber bezahlt. Muss ich dennoch eine US Einkommenssteuererklärung mit meinem anteilig deutschen Einkommen abgeben ?

Antwort von Peter Scheller

Das kann nur dann der Fall sein, wenn Gehaltsbestandteile von der US-Gesellschaft wirtschaftlich getragen werden. Das sollte dann aber Ihr Arbeitgeber wissen.

Kommentar von Christian |

Hallo,
ich habe 2019 12 Monate mit einem amerikanischen Arbeitsvertrag in USA gearbeitet und wohne dort (E-2 Visum, keine GreenCard, keine amer. Staatsbürgerschaft).
Im April 2019 habe ich in Deutschland meinen Bonus für 2018 ausbezahlt bekommen. Zudem habe ich in Deutschland (ein paar wenige) Zinserträge.
Muss ich in Deutschland auch eine Steuererklärung abgeben oder muss ich den Bonus in meiner amerikanischen Steuererklärung angeben?
In 2020 werde ich 6 Monate in den USA arbeiten und 6 Monate in Deutschland.
Muss ich in Deutschland und den USA eine Steuererklärung abgeben?

Vielen Dank für die Hilfe.

Grüße
Christian

Antwort von Peter Scheller

Wenn sich der Bonus auf Zeiten bezieht, die sie in Deutschland tätig waren, müssen Sie diesen in Deutschland versteuern.

In Deutschland müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie hier einen Wohnsitz hatten/haben oder andere Einkünfte aus deutschen Quellen bezogen haben. In den USA müssen Sie sowieso Steuererklärungen abgeben. Wo Sie auf welche Einkünfte besteuert werden, ist eine andere Sache.

Sie sollten sich einen erfahrenen Steuerberater suchen.

Kommentar von Petra Windisch |

Hallo,

ich bekomme VA Benefits, da mein Mann im Einsatz ums Leben kam, auf mein amerikanisches Konto.
Ich besitze eine Permanent Resident Card.
Wenn ich nun wieder nach Deutschland komme, muss ich auf VA Benefits in Deutschland Steuern zahlen, auch wenn ich meine Steuer jedes Jahr in den USA mache ?

Wie sieht es aus, wenn ich in Rente gehe und aus den USA Social Security Money und VA Benefits aus den USA erhalte? Müssen diese versteuert werden ?

Besten Danke und einen lieben Gruß

Antwort von Peter Scheller

Das mit dem VA Benefits muss man sich im Doppelbesteuerungsabkommen anschauen. Wahrscheinlich müssen diese Zahlungen nur in den USA versteuert werden.

Die Sozialversicherungsrente müssen sie ausschließlich in Deutschland versteuern, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

weiteres hierzu:

https://scheller-international.com/blog-beitraege/german-income-taxation-of-us-pensions-and-similar-retirement-provisions.html

https://scheller-international.com/blog-beitraege/besteuerung-von-us-tenten-in-deutschland.html

Kommentar von Clarissa |

Hallo, wenn ich nach einigen Jahren Aufenthalt und Arbeit (und Steuererklärungen in USA) wieder nach Deutschland zurückkehre, wie lange muss ich dann für die USA noch Steuererklärungen abgeben? Ich habe mal irgendwo gehört, dass sich das über viele Jahre hinziehen kann, auch wenn man keine Einnahmen aus Arbeit, Mieteinnahmen, Verzinsungen, o.ä. Vorgänge in den USA mehr hat. Stimmt das? Danke für Ihre Hilfe! Grüße Clarissa

Antwort von Peter Scheller

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Staatsangehörigkeit in den USA
  • Daueraufentaltsberechtigung in den USA?
  • Einnahmen aus amerikanischen Quellen

Kommentar von Michael |

Lieber Herr Scheller,
für eine Beratertätigkeit einer nicht börsennotierten US Biotech muss ich jetzt Nonqualified Stock Options in Aktien umwandeln. Für die Differenz aus dem current strike und dem exercise Preises mal der Zahl der Aktien müsste ein US Bürger Steuern zahlen.
Bin ich als non resident alien (kein US Bürger, kein Wohnsitz etc) nicht verpflichtet eine Steuerklärung für den Buchgewinn (mehr ist es ja noch nicht) in den USA abzugeben? Und/oder ein zB W8 Formular ausfüllen?
Und, sollten die Aktien nach ein paar Jahren, z.B. nach Börsengang oder Verkauf der Firma, mit Gewinn verkauft werden, fallen dann Steuern in den USA an?
Vielen Dank für die Mühe, Michael

Antwort von Peter Scheller

Um die Frage zu beantworten, in welchen Staaten Sie welche Optionsgewährungen versteuern müssen, benötigt jeder seriöse Berater deutlich mehr Information.

Sehen Sie auch: https://scheller-international.com/blog-beitraege/taxation-of-stock-option-plans-in-germany.html

Kommentar von Corinna |

Sehr geehrter Herr Scheller,
mein Mann und ich, beides Deutsche, werden voraussichtlich 1-2 Jahre mir dem J1 Visum (ich bekomme das J2) in den USA wohnen, da mein Mann ein Fellowship angeboten bekommen hat. Das Visum gilt immer nur für 1 Jahr. Danach möchten wir wieder nach Deutschland ziehen. Ich selbst besitze vermietetes Eigentum in Deutschland und möchte dieses auch behalten (beschränkt steuerpflichtig). Müssen wir für diesen kurzen Zeitraum in den USA eine Erklärung abgeben, auch wenn wir zusammen unter 101.000 Dollar im Jahr verdienen werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen, Corinna.H.

Antwort von Peter Scheller

Bei einer Aufenthaltszeit von mindestens einem Jahr müssen Sie auf jeden Fall US-Steuererklärungen abgeben, wenn Sie Einkommen über 10.000 $ haben.

Kommentar von Robert |

Hallo, ich (J1) habe 4 Jahre lang mit meiner Frau (J2) und Tochter bis Ende Juli 2019 in den USA als Angestellter gearbeitet und bin anschließend nach Dtl. zurück gekehrt. Da meine Frau in den USA nicht arbeiten darf wurden beide steuerlich als Dependants abgesetzt, was jährlich zu einer Steuererstattung geführt hat. Für 2019 wurde ich aufgrund meiner Rückkehr als non-resident geführt, wo ich angeblich keine Dependants anführen kann und so in Summe 4000 USD Steuern nachzahlen soll. Ist dies unumgänglich? Letztendlich habe ich mehr als ein halbes Jahr in den USA gelebt, bis Ende Juli gearbeitet und voll Steuern gezahlt... Besten Dank!

Antwort von Peter Scheller

Dafür benötigen Sie einen US-Berater. Mein Kooperationspartner ist:

Greenback Tax Services

www.greenbacktaxservices.com

Contract: Tabitha Paddock

tabitha@greenbacktaxservices.com

Kommentar von Franz |

Sehr geehrter Herr Scheller,
ich bin deutscher Staatsbürger und mit einem J1-Visum (Research Scholar) 2020 für 9 Monate in den USA. Gehalt bekomme ich weiterhin jeden Monat "nur" von meinem deutschen Arbeitgeber.
Jetzt wurde mir gesagt, dass ich während meines USA-Aufenthaltes mein (deutsches) Gehalt in den USA versteuern müsse! Auch wenn das wohl günstiger wäre, habe ich meine Zweifel, da ich mich als "Non resident alien" einstufen würde. Wie sehen Sie das? Danke!

Antwort von Peter Scheller

Sie werden in den USA steuerpflichtig wenn Sie den Substential Present Test erfüllen, siehe auch

https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/determining-alien-tax-status

Kommentar von Hubertus |

Sehr geehrter Herr Scheller,
ich bin deutscher, habe von 1999 bis 2011 in der USA (mit gewonnener Green Card) gelebt
und gearbeitet. Bin vor Ablauf der Green card zurück nach Deutschland. Lebe und arbeite
seit Jan 2014 in der Schweiz (Aufenthaltsstatus C).

1. Altlast Steuer in den USA:
Bei der Ausreise hatte ich noch Steuer-altlasten(finanzieller Notstand) von ca 1800 $.
2017 hat ein Anwalt aus Frankfurt versucht dieses zu melden und auszugleichen. Er hat bis
heute keine Antwort.
-Wie bekomme ich es ausgeglichen ?

2. Abmeldung (Abandonment) Green Card - Steuerschuld?:
Heute wollte ich bei einer Bank in der Schweiz ein Konto eröffnen, dabei stellt sich heraus,
das ich den Anspruch auf Green Card Abmelden(Abandonment) muss (ich wusste es nicht)
und es noch Steuerzahlungen an die USA anfallen können.
-Wie gehe ich damit um und was habe ich zu erwarten ?

Haben Sie herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Freundliche Grüsse
Hubertus

Antwort von Peter Scheller

Sie benötigen die Unterstützung eines US-Spezialisten. Hier meine Kooperationspartner:

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tabitha@greenbacktaxservices.com

Kommentar von Katja |

Sehr geehrter Herr Scheller,
ich wohne als Deutsche mit L2- Visum seit 2018 in den Kalifornien, bin aber Gesellschafterin (Kommanditistin) eines deutschen Familienunternehmens (GmbH & Co.KG). Ich bezog 9000€ aus meinem Gesellschafteraccount, sonst hatte ich kein Einkommen. Bis auf das Einkommen der dt. Firma. Aufgrund dessen mache ich meine Steuererklärung weiterhin in Deutschland und zahle dort auch meine Steuern.
Mein Mann hat mittlerweile einen amerikanischen Arbeitsvertrag.
Bei der amerikanischen Steuererklärung ist meine Firmenbeteiligung das Komplizierteste, scheinbar aber auch das Wichtigste, obwohl doch hier keine Doppelbesteuerung vorgenommen wird. Richtig?
Wieso ist das dann so unglaublich wichtig?

Vielen Dank für eine kurze Info und
viele Grüße
Katja

Antwort von Peter Scheller

Das mag mit folgendem zusammenhängen. Sie gelten bei der Sachlage mit großer Wahrscheinlichkeit als in den USA ansässig. Damit sind Sie vom Grundsatz her mit Ihrem Welteinkommen in den USA steuerpflichtig. Die USA versteuern auch das Auslandseinkommen. Dabei können zwei Arten von Steuererleichterungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Frage kommen:

- Foreign Earned Income Exclusion (gilt allerdings nur bis zu gewissen Höchstbeträgen)

- Foreign Tax Credit (Anrechnung der deutschen Einkommensteuer auf die US Federal Income Tax)

Von beiden Möglichkeiten müssen Sie sich für eine entscheiden.

Das bedeutet aber auch, dass Sie das deutsche Einkommen in der US-Steuererklärung angeben müssen.

Ich würde mir mal einen guten Steuerberater suchen, der sich mit so etwas auskennt.

Kommentar von Bianca |

Sehr geehrter Herr Scheller,

ich bin seit vergangenem Jahr mit einem J-1 Visum als Research Scholar in den USA tätig. Bezahlt werde ich von der Research Foundation einer staatlicher Universitäten und meine Arbeit ist im öffentlichen Interesse. Zu Beginn meiner Tätigkeit wurde mir von der Personalabteilung gesagt, dass ich somit unter den Artikel 20(1) des DBA falle und ich habe das entsprechende Formular unterschrieben.

Beim Vorbereiten meiner Steuererklärung ist mir nun aufgefallen, dass sich der Artikel 20(1) auf "Hochschullehrer und Lehrer" bezieht. In Deutschland bin ich Studentin. (Ich schreibe meine Masterarbeit über mein Forschungsthema in den USA, das ist aber unabhängig von meiner Anstellung.) Beim Durchlesen des "U.S. Tax Guide for Aliens" habe ich aber gesehen, dass "Professors, Teachers and Researchers" auf den Artikel verwiesen werden und dass analoge Artikel in DBA mit anderen Ländern in den meisten Fällen nicht die Einschränkung "Professors and Teachers" enthält, sondern lediglich die oben genannten Kriterien, die ich erfülle.
Da der Income Code auf meinem 1042-S (Angaben des Arbeitgebers über Einkommen) für "Teaching" steht, habe ich die Hoffnung, dass Forschung steuerrechtlich nicht von Lehre unterschieden wird und ich als Forscher daher doch unter den Artikel 20(1) Falle. Ist dies der Fall?

Könnte ich als Angestellte einer wissenschaftlichen Einrichtung ansonsten unter den Artikel 20(3) fallen?

Vielen Dank!

Antwort von Peter Scheller

Ich glaube nicht, dass Art. 20 Abs. 1 DBA USA einschlägig ist

Hochschullehrer, Lehrer

Begriff (MA Art. 20 Rz. 32). Art. 20 Abs. 1 ist nur auf Hochschullehrer und Lehrer anwendbar. Das Abk. definiert die Ausdrücke „Hochschullehrer“ und „Lehrer“ nicht; sie sind deshalb als abkommensrechtl. Ausdrücke zu verstehen und nach ihrer gewöhnl. Bedeutung auszulegen (vgl. MA Art. 3 Rz. 81). Als Lehrer (Hochschullehrer) sind demnach alle Personen anzusehen, die im Hauptberuf eine Lehrtätigkeit ausüben (vgl. BMF v. 10.1.94, BStBl. I 1994, 14; PLR 8 648 069). Daraus ist nicht zu folgern, dass der Hochschullehrer oder Lehrer unmittelbar vor Aufnahme der vorübergehenden Tätigkeit im anderen Vertragsstaat tatsächl. eine Lehrtätigkeit ausgeübt haben muss (vgl. Rev. Rul. 69–46; 70–382). So hat zB auch ein bisher arbeitsloser Lehrer, der sich im anderen Vertragsstaat zu einem in Art. 20 Abs. 1 bezeichneten Zweck aufhält, dort Anspruch auf die Steuerbefreiung.

4. Zweck des Aufenthalts

a) Zeitpunkt der Einreise maßgebend. Der Hochschullehrer oder Lehrer muss sich zu einem in Art. 20 Abs. 1 genannten Zweck in den anderen Vertragsstaat begeben (vgl. entspr. für Studenten MA Art. 20 Rz. 36). Das ist nicht der Fall, wenn er sich dort zunächst aus anderen Gründen aufhält und sich die Möglichkeit einer vorübergehenden Lehr- oder Forschungstätigkeit erst zu diesem Zeitpunkt ergibt.

b) Fortgeschrittene Studien, Forschungsarbeiten, Lehrtätigkeit. Der Aufenthalt des Hochschullehrers oder Lehrers muss fortgeschrittenen Studien, Forschungsarbeiten oder einer Lehrtätigkeit dienen. Art. 20 enthält keine Definition dieser abkommensrechtl. Ausdrücke; sie sind daher nach ihrer gewöhnl. Bedeutung auszulegen. Die Ausdrücke „fortgeschrittene Studien“ und „Forschungsarbeiten“ sowie die Anforderungen an die Lehr- oder Forschungseinrichtungen, an der die Tätigkeit ausgeübt wird (vgl. Rz. 34), weisen darauf hin, dass es sich um Tätigkeiten handeln muss, die wissenschaftl. Ansprüchen genügen; wer sie ausführt, hat gewöhnl. seine akademische Ausbildung abgeschlossen. Lehrtätigkeit ist die planmäßige Unterrichtung an einer Lehr- bzw. Bildungseinrichtung (Rev. Rul. 72–106).

(Wassermeyer/Eimermann, 147. EL Oktober 2019, DBA USA Art. 20 Rn. 33)

Ob Abs. 2 oder 3 anwendbar sind, wäre zu prüfen:

(2) Zahlungen – ausgenommen Vergütungen für persönliche Dienstleistungen –, die ein Student oder Lehrling (in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Volontäre und Praktikanten), der sich in einem Vertragsstaat zum Vollzeitstudium oder zur Vollzeitausbildung aufhält und der im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, für seinen Unterhalt, sein Studium oder seine Ausbildung erhält, werden in diesem Staat nicht besteuert, sofern die Zahlungen aus Quellen außerhalb dieses Staates stammen oder von außerhalb dieses Staates überwiesen werden.

(3) Zahlungen – ausgenommen Vergütungen für persönliche Dienstleistungen –, die eine Person, die sich in einem Vertragsstaat aufhält und die im anderen Vertragsstaat ansässig ist oder dort unmittelbar vor der Einreise in den erstgenannten Staat ansässig war, als Zuschuss, Unterhaltsbeitrag oder Stipendium von einer gemeinnützigen, religiösen, mildtätigen, wissenschaftlichen, literarischen oder erzieherischen privaten Organisation oder einer vergleichbaren öffentlichen Einrichtung erhält, werden im erstgenannten Staat nicht besteuert.

(4) Ein Student oder Lehrling im Sinne des Absatzes 2 oder der Empfänger eines Zuschusses, Unterhaltsbeitrags oder Stipendiums im Sinne des Absatzes 3, der sich in einem Vertragsstaat höchstens vier Jahre aufhält, ist in diesem Staat von der Steuer auf alle Einkünfte aus unselbständiger Arbeit befreit, die 9000 $ zur Fussnote 2 (neuntausend US-Dollar) oder den Gegenwert in Euro je Steuerjahr nicht übersteigen, vorausgesetzt, die Arbeit wird zum Zweck der Ergänzung von Geldmitteln ausgeübt, die anderweitig für den Unterhalt, das Studium oder die Ausbildung zur Verfügung stehen. EL 144 Dezember 20181 Dezember 2018 EL 1442

(5) Eine in einem Vertragsstaat ansässige Person, die Angestellter eines Unternehmens dieses Staates oder einer in Absatz 3 genannten Organisation oder Einrichtung ist und die sich vorübergehend höchstens ein Jahr im anderen Vertragsstaat ausschließlich zu dem Zweck aufhält, technische, berufliche oder geschäftliche Erfahrungen von einer anderen Person als dem Unternehmen, der Organisation oder Einrichtung zu erwerben, ist im anderen Staat von der Steuer auf Vergütungen für persönliche Dienstleistungen – ohne Rücksicht darauf, wo sie erbracht wurden – befreit, wenn die Vergütungen 10 000 $ (zehntausend US-Dollar) oder den Gegenwert in Euro nicht übersteigen und sie von außerhalb dieses anderen Staates von dem Unternehmen, der Organisation oder Einrichtung für Dienstleistungen dieser Person gezahlt werden.

Protokoll Nr. 17 zu Art. 20 Abs. 2 (Gastprofessoren und -lehrer; Studenten und Auszubildende)

Zahlungen, die aus öffentlichen Mitteln eines Vertragsstaats oder von einer mit öffentlichen Mitteln ausgestatteten Organisation zur Vergabe von Stipendien geleistet werden, gelten in voller Höhe als aus Quellen außerhalb des anderen Vertragsstaates stammend. Der vorstehende Satz gilt auch für Zahlungen, die im Rahmen von Programmen geleistet werden, die von Organisationen beider Vertragsstaaten gemeinsam finanziert werden, wenn mehr als 50 vom Hundert dieser Gelder aus öffentlichen Mitteln des erstgenannten Staates oder von einer mit diesen Mitteln ausgestatteten Organisation zur Vergabe von Stipendien bereitgestellt werden. Die zuständigen Behörden bestimmen die Stipendienprogramme, deren Zahlungen aufgrund der vorstehenden Bestimmungen als aus Quellen außerhalb eines Vertragsstaats stammend zu behandeln sind.

Kommentar von Constantin |

Sehr geehrter Herr Scheller,

ich bin Student mit einem F-1 Visum an der Stanford University und befinde mich seit längerem in einer ärgerlichen Lage mit dem deutschen Finanzamt. In kurz, mein 1042-S weißt den Code 16 für Stipendien auf, ich habe den Tax Treaty angewandt und daher auf mein Stipendium in den USA keine Steuern gezahlt. In Deutschland will das Finanzamt nun mein Stipendium als Gehalt versteuern. Daher ist meine Frage ob ich in Deutschland auf mein Stipendium Steuern zahlen muss oder nicht - ich meine nein. (Falls es hilft - ich habe Dokumente von Stanford die belegen, dass mein Stipendium nur kostendeckend ist.)

Es würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei dieser Angelegenheit helfen könnten.

Vielen Dank!

Constantin

Antwort von Peter Scheller

Hilfe kostet natürlich Geld.

Aber schauen Sie doch erst einmal, ob Sie unter § 3 Nr. 11 oder Nr. 44 EStG fallen. Stipendien sind in der Regel schon nach innerstaatlichen Regelungen steuerfrei.

Kommentar von Constantin |

Sehr geehrter Herr Scheller,

natürlich wäre ich bereit für Ihre Hilfe zu bezahlen. Sind Sie denn der Meinung, dass die Chancen gut stehen dass Sie das Stipendium steuerfrei anerkannt bekommen können? § 3 Nr. 11 EStG sollte erfüllt sein. Das Stipendium wird von Stanford aus einer Stiftung bezahlt, ist kostendeckend (ich habe bereits Dokumente von der Universität die dies belegen), es wird keinerlei Gegenleistung erwartet, das Stipendium soll lediglich meine Kosten decken und mir erlauben Forschung als Doktorand zu betreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Constantin

Antwort von Peter Scheller

Sie haben eine E-Mail erhalten

Kommentar von Michael Rolof |

Sehr geehrter Herr Scheller,

ich bin mit einem E2 Visa steuerpflichtig in den USA (Florida). Mein nicht selbstständiges Einkommen beziehe ich von meinem amerikanischen Arbeitgeber. Ich beziehe Mieteinnahmen aus Deutschland. Die Wohnung wird aktuell noch über ein Kredit abgezahlt. Leider erschließt sich fuer mich immer noch nicht, wie es mit der Steuererklärung und dem DBA funktioniert.
Ich weiss, dass ich in Deutschland beschränkt steuerpflichtig bin. Weitere Einkünfte habe ich nicht in Deutschland. Mache ich die Steuererklärung in D und den USA unabhängig voneinander? Ist eine Reihenfolge der Steuererklärungen aufgrund des DBA zu beachten? Sind die Mieteinnahmen aus D in den USA zu versteuern wenn ich die bereits ueber die dt. Steuererklärung versteuert habe? Die Mieteinahmen verbleiben in D und sind für die Tilgung des Kredites.

Vielen, vielen Dank vorab und bleiben Sie Gesund! MfG M.Rolof aus Florida

Antwort von Peter Scheller

Soweit ich das sehe, kann die deutsche Einkommensteuer auf die Mieteinnahmen auf die US-Einkommensteuer angerechnet werden, die genau auf diese Mieteinnahmen in den USA entsteht.

Dabei müssen Sie beachten, dass die Ermittlung der Überschüsse aus der Vermietung in den USA und Deutschland unterschiedlich sind. Das betrifft insbesondere die Abschreibungen.

Zur Reihenfolge: Da die US-Steuer die deutsche nicht betrifft, sollten Sie zuerst die deutsche Einkommensteuererklärung machen.

Kommentar von Sebastian Torhorst |

Hallo Herr Scheller,

Seit Anfang 2020 bin ich als deutscher Expat in den USA. Aufgrund der aktuellen Corona Krise könnte ich bei Ausreise momentan nicht mehr einreisen und es ist unklar, wann die Einreise wieder möglich sein wird. Daher wird mir aus "steuerlichen Gründen" von der Ausreise abgeraten. Allerdings konnte mir noch niemand erklären, was tatsächlich die Konsequenzen sind, wenn ich nicht innerhalb von 28 Tagen (?!) wieder einreisen kann. Können Sie hier einen guten Rat geben?

Vielen Dank!
Sebastian Torhorst

Antwort von Peter Scheller

Kann ich ohne weitere Informationen und Anhaltspunkte leider nicht.

Ich hasse Leute, die einem erzählen, dass irgendetwas steuerlich nachteilig ist und einem dann nicht sagen können, weshalb das so sein wird.

Natürlich mag die Frist Visa-rechtliche Auswirkungen haben, die aber erst einmal nichts mit Steuern zu tun haben.

Kommentar von Sebastian Torhorst |

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Und ja, mir geht es da ähnlich wie Ihnen...

Kommentar von Sabrina Strahl |

Sehr geehrter Herr Scheller,

ich bin deutscher Staatsbürger und lebe in den USA mit einer Green Card. Ich arbeite hier selbständig, gehe aber dieses Jahr im Oktober wieder zurück nach Deutschland.

Muss ich die Steuern bei der IRS oder beim deutschen Finanzamt angeben? Falls es bei der IRS ist, muss ich trotzdem meinen Umsatz, den ich hier den USA erzielt habe, in meiner deutschen Steuererklärung für 2020 mit aufnehmen?

Vielen Dank,
Sabrina Strahl

Antwort von Peter Scheller

In den USA müssen Sie auf mit großer Wahrschlichkeit eine Steuererklärung abgeben (siehe auch https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/substantial-presence-test).

In Deutschland müssen Sie auch eine Einkommensteuererklärung abgeben. Die US-Einkünfte müssen angegeben werden, sind aber wahrscheinlich steuerbefreit.

Die Einschaltung eines Steuerberaters ist empfehlenswert.

Kommentar von Daniel |

Sehr geehrter Herr Scheller,

Vielen Dank für Ihren so informativen Blog.
Ich bin Hochschullehrender und aktuell vorübergehend für ein Jahr in den USA, davor war ich in Deutschland ansäßig und steuerpflichtig. Soweit ich die rechtliche Lage hier verstehe, würde bei mir Artikel 20 des Steuerabkommens greifen, und ich wäre hier von der Einkommenssteuer befreit. Nun heißt es in diesem Artikel 20 "[...] können die für diese Tätigkeit bezogenen Vergütungen [...] nur im erstgenannten Vertragsstaat besteuert werden." Müsste ich meine hiesigen Einkünft also in Deutschland versteuern?

Vielen Dank!
Daniel

Antwort von Peter Scheller

Genau so ist es, wenn Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz behalten haben. Haben Sie diesen aufgegeben, sind Sie in den USA steuerpflichtig.

Kommentar von Dana |

Hi. ich bin in den USA geboren, habe keine Social Security Number und noch nie dort gewohnt. bin ich dort Steuerpflichtig?

Antwort von Peter Scheller

Wenn Sie US-Staatsbürgerin sind, müssen Sie wahrscheinlich Steuererklärungen abgeben. Ob Sie dort Steuern zahlen müssen, ist eine andere Frage.

Kommentar von Bjoern |

Sehr geehrter Herr Scheller,

Ich habe von 2002–2010 in USA gearbeitet, daher habe ich eine US Sozialversicherungs–Nummer (SSN). Ansonsten habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft und lebe wieder in Deutschland.
Seit einigen Jahren investiere ich in Aktien in USA über einen amerikanischen Broker. Dafür habe ich ein W–8BEN ausgefüllt und (vielleicht war das der Fehler) meine US SSN. Am Ende jeden Jahres erhalte ich die Form 1042–S und laut meines US–Steuerberaters muss man damit eine US–Steuererklärung abgeben.
Nun bin ich allerdings in eine Investment–Akademie eingetreten mit mittlerweile über 5000 Mitgliedern (überwiegend aus Deutschland), die über denselben Broker Aktien in USA handeln, und niemand von denen muss eine Steuererklärung in USA machen.

Haben sie hier eine Idee, was ich falsch gemacht habe (meine Angabe der SSN, Basiswährung in USD, nicht EUR...)?
Herzlichen Dank vorab.

Antwort von Peter Scheller

Sie sollten Ihren US-Steuerberater fragen, was Sie falsch gemacht haben und wie Sie das Problem lössen können. Wahrscheinlich ist die Sozialversicherungsnummer das Problem.

Kommentar von Elisa |

Sehr geehrter Herr Scheller,

Ich bin Promotionsstudentin in den USA und bin mir unsicher, wie ich das Stipendium in der deutschen Steuererklärung angeben muss. Es sollte gemäß Paragraph 3 Nr 44 EStG steuerfrei sein, da es nur meinen Lebensunterhalt deckt und von der Universität für meine Promotionsforschung gestellt wird. Muss ich das Stipendium dennoch angeben und wenn ja, wie genau? Außerdem würde ich gerne wissen, ob ich uneingeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sein muss, um von Art. 20(3) des DBA zwischen USA und Deutschland Gebrauch machen zu können. Der Artikel scheint sich nämlich lediglich auf die „residency“ VOR dem Aufenthalt im Gastland zu beziehen: „Payment other than compensation for personal services that a person who is or was immediately before visiting a Contracting State a resident of the other Contracting State receives as a grant, allowance, or award from a non-profit religious, charitable, scientific, literary, or educational private organization or a comparable public institution shall not be taxed in the first-mentioned State“

Vielen Dank vorab!

Kommentar von Norbert K Lamott |

Hallo Hr. Scheller,
Ich lebe mit meiner Frau mit Green Card in Florida. Wir haben keinen Wohnsitz in Deutschland und zahlen daher keine Stern auf unsere Rente. Wie muss ich die deutsche Rente in Florida versteuern? und mit welchen Formular? Wir haben keine Einkünfte in USA. Ich bezahle Steuer für unser Haus.

Vielen Dank vorab.

Antwort von Peter Scheller

A question for you US tax expert.

Kommentar von Frank |

Hallo,
hoffe es gibt hier eine einfache Antwort. Wurde im gesamten Jahr 2019 von meiner Firma nach USA versetzt. Mein komplettes Welteinkommen wurde dort versteuert. Bin nun aber überrascht, dass meine in Deutschland erhaltenen Dividenden in Deutschland ebenfalls voll besteuert wurden. Dachte die sind dort dann komplett steuerfrei und ich bekomme die gezahlte Kapitalertragssteuer zurück. Ist das rechtens oder sollte ich Einspruch gegen den Bescheid erheben?

Antwort von Peter Scheller

Wie immer im Steuerrecht:

Es kommt darauf an?

Fragen:

  • Gab es noch einen Wohnsitz in Deutschland?
  • Wenn ja, wo war der Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen)?
  • Woher kamen die Kapitaleinkünfte
  • u.ä.m

Kommentar von Frank |

Hallo Herr Scheller,
hört sich an als wäre es dann doch komplizierter als gedacht. Danke für den schnellen Hinweis. Ansonsten, ja, halte weiter ein für mich bewohnbares Haus in D, d.h. bin dort wohl deswegen weiter steuerpflichtig und gebe deswegen auch eine Erklärung ab. Lebensmittelpunkt ist aber USA. Dividenden sind auf einem deutschen Depot angefallen und dort normal versteuert worden.
Grüsse, Frank

Kommentar von Bianca |

Sehr geehrter Herr Scheller,

durch Zufall habe ich gerade gelesen, dass ich (doppelte Staatsbürgerschaft) theoretisch taxes bezahlen müsste. Ich lebe seit meinem 12. Lebensjahr in Deutschland und war bisher nur 2 oder 3 mal in Amerika im Urlaub. Ich habe lediglich ein Bankkonto in Amerika mit ca. 2.000 $ drin, die ich vor langer Zeit von meinem Vater geschenkt bekommen habe. Mein Mann und ich geben nicht einmal in Deutschland jedes Jahr eine Steuererklärung ab. Wie muss ich mich jetzt verhalten, was kommt auf mich zu? Danke und Grüße, Bianca

Antwort von Peter Scheller

Als US Staatsbürger sind Sie verpflichtet, in den USA Steuererklärungen abzugeben. Ob Sie Steuern schulden, ist eine andere Frage. Ausserdem müssen Sie ggf. andere Erklärungen abgeben. Sie können vielleicht auch die Streamlight foreign Offshore Procedure nutzen (https://scheller-international.com/blog-beitraege/streamlined-foreign-offshore-procedure.html).

Sie sollten auf jeden Fall einen US-Berater aufsuchen.

Kommentar von Andrea |

Hallo,

Mich würde interessieren wenn ich in Nevada ein Haus kaufe und es weiter vermiete, ob ich die Einkünfte auch in Deutschland angeben muss? Das ich steuern in den USA bezahlen muss, weiß ich, allerdings ist mir unklar ob ich nun diese Einkünfte auch in Deutschland zusätzlich versteuern muss.
Liebe Grüsse
Andrea

Antwort von Peter Scheller

Die Mieteinkünfte sind in Deutschland steuerfrei, müssen aber gleichwohl angegeben werden. Sie haben einen Einfluss auf Ihren deutschen Steuersatz (Progressionsvorbehalt).

Kommentar von Fiona Bisl |

Hallo, ich bin eine Zufallsamerikanerin, Tochter zweiter Deutscher (Vater beruflich in den USA für zwei Jahre) und nach dem ersten Geburtstag wieder nach Deutschland zurück. Ich habe keinerlei Bezug zu den USA, keine SSN oder aktuellen Pass. Und mit schlechtem Schulenglisch natürlich mit der Sache überfordert. Wer kann mich objektiv Beraten zwecks Certificate of loss oder Streamlined Verfahren etc. Wer fühlt sich zuständig? Ich fühle mich diskriminiert und einer Pauschalstrafe unterworfen, für etwas, dass ich nicht verursacht habe.
LG

Antwort von Peter Scheller

Tja, sehr unschön. Da haben Ihre Eltern einfach nicht aufgepasst. Zuständig sollten Sie eigentlich Ihre Eltern machen, wenn das noch geht. Jetzt müssen Sie sich professionelle Hilfe eines darauf spezialisierten Anwalts holen. Das kostet natürlich Geld.

Die einzige andere Idee, die ich noch hätte, wäre mal ein Anruf bei der Informationsstelle des auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt.

Ob das was hilft, kann ich aber nicht sagen.

Kommentar von AR |

Hallo Peter,
ich lebe seit 1997 in der USA, citizen seit 2014. Meine Eltern leben in Deutschland und ich besuche sie 1-2/jahr. Kein deutsches einkommen - nur ein bankkonto (<3000 Euro).
Mein Einkommen ist alles in USA - IRS steuererklaerung mit Steuerberater.
Muss ich eine deutsche steuererklaerung ausfullen? Ich bin dual citizen

Antwort von Peter Scheller

wenn in Deutschland kein Wohnsitz besteht und Sie nur zu Besuchszwecken hier sind, entsteht keine Steuerpflicht in Deutschland.

Kommentar von Anna |

Ich habe einen Riester Bausparvertrag aus meiner Zeit in Deutschland. Mittlerweile lebe ich und bin in den USA steuerpflichtig. Müssen die Zinsen aus dem Riestervertrag in den USA versteuert werden? Vielen Dank

Antwort von Peter Scheller

Die Zinsen wohl nicht, aber wohl die späteren Rentenzahlungen.

Kommentar von Bianca |

Hallo,
ich bin deutsche Staatsbuergerin und lebe und arbeite derzeit in den USA. Da ich noch Konten in Deutschland besitze verlangen die Banken von mir eine Selbstauskunft zur steuerlichen Ansaessigkeit. Aufgrund meines Visums (J-1) gelte ich in den ersten zwei Jahren meines Aufenthalts als 'tax non-resident' und man hat mir erklaert, dass ich waehrend dieser Zeit mein deutsches Einkommen in Deutschland versteuere und mein amerikanischens Einkommen in den USA.
Auf dem Selbstauskunft Formular der Bank wird die Frage gestellt, ob ich in den USA steuerlich ansaessig bin. Laut Merkblatt der Bank bin ich in den USA steuerlich ansaessig wenn:

- Sie besitzen ein Einwanderungsvisum der USA ("Green Card").
- Sie haben sich im laufenden Jahr über einen Zeitraum von mindestens 31 Tagen in den USA aufgehalten bzw. planen im laufenden Jahr einen solchen Aufenthalt. Zugleich beträgt die Gesamtaufenthaltsdauer in den USA innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 183 Tage. Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen dabei voll (1/1), solche aus dem Vorjahr zu 1/3 und Aufenthaltstage aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6.
- Es besteht eine anderweitige, unbeschränkte US-amerikanische Steuerpflicht (z. B. durch Geburt in den USA).

Ich wuerde alle Fragen mit 'Nein' beantworten. Die zweite da ich aufgrund meines Visum in den ersten zwei Jahren vom 'Substantial presence test' ausgenommen bin und die unter Punkt zwei genannten Kriterien genau diesem Test entsprechen.
Handle ich richtig?
Danke

Antwort von Peter Scheller

Nach US-Steuerrecht dürften Sie 2020 wahrscheinlich als nicht als in den ZSA ansässig gelten. Das könnte sich 2021 aber ändern, weil Sie dann das 31- und183-Tagelimit überschreiten könnten.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie 2020 als in Deutschland ansässig gelten, Das erfordert einen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland. Soweit nicht einschlägig, muss nach Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/USA festgestellt werden, wo sie 2020 als ansässig gelten (Hauptwohnsitz/Mittelpunkt der Lebensinteressen).

Ihr Problem ist aber ein Nicht-Steuerliches. Es besteht die Gefahr, dass Ihre Bank Ihnen alle Konten und Depots kündigt. Deutsche Banken wollen nämlich all die Mitteilungspflichten in den USA nicht erfüllen, wenn dort Ansässige über deutsche Konten oder Anlagen verfügen. Bevor Sie da unbedacht ein Kreuz setzen, sollen Sie mit Ihrer Bank über die Konsequenzen sprechen.

Kommentar von Sylvi |

Hallo,
mein Mann, ich + Kind leben seit 2 Jahren in den USA mit einem H1B / H4 Visum. Mein Mann ist in den USA durch seine Arbeit steuerplichtig und durch den alleinigen Wohnsitz in den USA waren wir bisher in Deutschland auch nicht Steuerplichtig.
Momentan überlegen wir ob ich ein Studium in Deutschland aufnehme und meine Tochter und mich in Deutschland als Zweitwohnsitz? melde. Wir sind uns unsicher was dieser Schritt bezüglich Steuerplichtigkeit bedeuten würde. Vielleicht können Sie uns hier weiterhelfen.

Antwort von Peter Scheller

Sie würde also einen weiteren Wohnsitz in Deutschland begründen.

Jetzt stellen sich folgende Fragen:

- Haben Sie und Ihr Mann getrennte Wohnsitze? Wenn ja, würden nur Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig werden.

- Hat die Familie insgesamt zwei Wohnsitze, die sie gemeinsam unterhält (das ist bei intakter Ehe eher anzunehmen)? In diesem Fall stellt sich sich die Frage nach dem Hauptwohnsitz. Dies ist derjenige, wo der Mittelpunkt der Lebensinteressen liegt. In der Regel ist dies der Ort, zu dem die Familie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. Bei Ihnen ist aber gerade das gespalten, der überwiegende Teil der privaten Interessen würde wohl eher in Deutschland anzunehmen sein, die wirtschaftlichen Interessen eher in den USA. Das Problem ist insgesamt in solchen Fällen nicht einfach zu lösen. Ein Patentrezept gibt es nicht. Man müsste sich alle Details Ihrer Situation genau ansehen.

Kommentar von Angelique |

Hallo,
ich habe die deutsche und us-amerikanische Staatsangehörigkeit. 2018 bin ich mit meinen Kinder zurück nach Deutschland. Arbeitet seit Mai 2019. Wurde bis 2018 gemeinsam mit meinem Mann US-Armee steuerlich veranlagt in den USA. Nun meine Fragen, muss ich eine eigene Steuererklärung in den USA einreichen. Müssen meine Kinder 21 und 17 Jahre (Doppelstaatsbürger) eine US-Steuerklärung abgeben, wenn sie keine oder geringfügige Beschäftigungen nachgehen.

Antwort von Peter Scheller

soweit ich weiß, können Sie in den USA ein joint assessment machen. Ihre Kinder werden in den USA nur Erklärungen abgeben müssen, wenn Sie gewisse Einkünftegrenzen überschreiten (ca. 9.500 US-$). Um sicher zu gehen, sollten Sie einen US-Berater befragen.

Kommentar von Florian Werz |

Hallo, ich habe als Deutscher mit dt. Staatsangehörigkeit von Jan 2016 bis Juni 2019 in den USA gelebt und bin nun steuerlich in Deutschland ansässig. Allerdings habe ich in 2019 noch sog. LTI (long-term incentives) meiner derzeitigen Firma erhalten - das Vesting beträgt hier 3 Jahre bevor diese veräußert werden können - muss ich dennoch für die Jahre 2020-2022 noch eine US-Steuererklärung abgeben? DANKE

Antwort von Peter Scheller

Wenn Sie keine Einkünfte in den USA haben und keine Daueraufenthaltsberechtigung (Green card), dann wohl nicht. Anders ist das in dem Jahr, in dem Sie die LTI beziehen.

Kommentar von Joachim Peters |

Guten Tag,
Erstmal vielen Dank für diese Forum! Ich habe ein paar Fragen zu meiner steuerlichen Ansässigkeit. Ich bin Student in Chicago mit einem F1 Visum und arbeite dort auch.

1)Laut meiner Universität bin ich ein "non-resident alien for tax purposes". Laut meiner deutschen Bank bin ich in den USA steuerlich ansässig, da ich mich dort mehr als 180 Tage im Jahr aufhalte. Heißt "non-resident", dass ich in den USA nicht steuerlich ansässig bin oder bezieht sich das "non-resident" auf meinen Aufenthaltstatus (ich habe ja keine Green Card). Denn wenn sich "non-resident" auf meine steuerliche Ansässigkeit beziet, widerspräche das ja der Aussage meiner Bank.

2)Diesen Sommer habe ich in Deutschland gearbeitet. Muss ich dieses Einkommen in Deutschland oder in den USA versteuern?

3)Ist mein Wohnsitz der bei der Gemeinde eingetragen ist relevant für meine steuerliche Ansässigkeit. Ich habe meinen Wohnsitz in Deutschland bei der Gemeinde nicht abgemeldet, da ich für ca. 4 Monate im Jahr noch hier bei meinen Eltern lebe und das dann auch mit der Krankenversicherung einfacher ist. Könnte mir das steuerlich zum Verhängnis werden?

Noch einmal vielen Dank für dieses Forum! Es hat mir schon viel geholfen!

Antwort von Administrator

Die Fragen müssten genauer untersucht werden, was dann docht etwas Zeit in Anspruch nehmen würde. Das verursacht natürlich auch Kosten.

Kommentar von Lausch |

Ich bin deutscher Beamter und als Diplomat in den USA ansaessig. Bin in D; uneingeschraenkt steuerpflichtig, kein US Staatsbuerger und auch kein Green Card holder. Ich habe A1 uS-Visum. Meine Bank hat mir die Geschaeftsbeziehung gekuendigt und ich soll meine Anlagen verkaufen. Meine US-Adresse macht aus mir, laut Bank, eine "US-Person" im sinne von FATCA. Bin ich als dt. Diplpmat "US_Person" im sinne von FATCA. Was kann ich gegen die Kuendigung tun? Danke .

Antwort von Peter Scheller

Ich habe zur Meldepflicht von Diplomaten folgendes gefunden:

"If you are an international official or employed by an Intergovernmental organisation and you hold a G-4 diplomatic visa, you are not affected by the US Person rules. Furthermore, members of your immediate family may be awarded a G-7 visa. With these visas you will not be treated as US residents for tax purposes, and not considered to be US Persons."

Das macht auch Sinn, weil Sie als Diplomat vollumfänglich im deutschen Steuersystem verhaftet bleiben. Ob das Ihre Bank überzeugt, ist allerdings zweifelhaft. Deutsche Banken sind inzwischen übervorsichtig.

Was Sie gegen Ihre Bank tun können, weiß ich nicht. Das ist eine juristische Frage, die sich mit dem Diskriminierungsverbot für bestimmte Personengruppen beschäftigt. Ich weiß aber, dass deutsche Banken alle Kunden mit US-Steuerpflicht hinauswerfen, um den Meldepflichten in den USA zu entgehen.

Kommentar von Holland-Rotter |

Sehr geehrter Scheller, ich habe 2012 8 Monate als Aupair in den USA gearbeitet. Ich habe, als ich wieder in Deutschland war, eine Steuererklärung abgegeben, da mein amerikanischer Gastvater mich als seine Beschäftigte bei seiner Steuererklärung angegeben hat. Ich habe dann 2012 einen Steuerbescheid bekommen und die Forderung 2x über eine Tax Agency bezahlt, das Geld aber jedes Mal zurückbekommen, weil es die Steuerbehörde nicht annehmen wollte. Angeblich konnte man das Aktenzeichen bzw meine Sozialversicherungsnummer der eigenen Verwaltung nicht zuordnen. Seitdem bekomme ich nun jährlich eine Steuerzahlungsaufforderung mit zusätzlichen Zinsen. Aus 400 $ sind nun über 800 $ geworden. Ich habe mehrfach in Texas und Washington bei den zuständigen Ämtern der IRS angerufen und versucht, den Sachverhalt aufzuerklären, sogar schriftlich, natürlich auf Englisch, aber es nützt nichts. Offensichtlich ist die Sozialversicherungsnummer dort nicht zuzuordnen, obwohl sie im Steuerbescheid steht. Auch wird auf das Problem nicht eingegangen. Man fordert nur wieder die Steuer plus Säumniszuschlägen.
Im letzten Jahr 2020 ist die Mahnung allerdings ausgeblieben.
Nun meine Frage: Wann verjähren diese Steuerschulden?
Ich hätte ja wirklich gerne bezahlt, aber das klappt leider nicht. Irgendwann möchte ich gerne wieder in die USA, und ungern bei der Einreise in Handschellen abgeführt werden.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!

Kommentar von Conny |

Ich bin Deutsche und wohne in Deutschland. Wenn ich (für Empfehlungen von Produkten) von einer US Firma Provisionen erhalte, muss ich da eine EIN oder ITIN oder etwas anderes beantragen?
Da ich wohl alles in Deutschland versteuere, muss ich dennoch in den USA jährlich eine Erklärung einreichen? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.

p.s. Wissen Sie, wie es für Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz ist?

Antwort von Peter Scheller

ich denke, dass ein W-8BEN Formular das Problem beseitigt.

Kommentar von Edna Matzke |

Hallo Herr Scheller,
ich habe eine Frage zur Steueranrechnung in den USA: Mein Mann ist in den USA bei der amerikanischen Tochterfirma eines deutschen Automobilherstellers tätig und erhält ganz normal Arbeitslohn dort. Ich arbeite im Home Office und mit doppelter Haushaltsführung für eine in Deutschland ansässige Firma und erhalte in Deutschland Arbeitslohn. Wir leben ganzjährig in den USA, und werden seit 2017 dort gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt.
Die wichtige Frage für uns ist, in welchem Umfang die deutsche Einkommensteuer auf die amerikanische Steuer angerechnet wird. Wir haben zwei verschiedene Steuerberater in den verschiedenen Jahren gehabt, und beide kommen zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen was diese Sache angeht. Wichtig ist das für uns, weil wir die in den USA anfallende Steuer (nach Steueranrechnung) auf meine deutschen Einkünfte entweder an den Arbeitgeber zurückzahlen müssen oder die zu viel gezahlte Steuer vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Können Sie das einmal grob für uns skizzieren?
Herzlichen Dank im Voraus und freundliche Grüße

Antwort von Peter Scheller

Die Gehaltseinkünfte sind in den USA zu versteuern, wenn Sie dort länger als 183 Tage im Jahr ansässig sind (Hauptwohnort) und die Tätigkeit dort ausüben. In Deutschland sollten dann gar keine Steuern anfallen.

Wie das mit der Sozialversicherungsbeiträgen ist, hängt davon ab, ob Sie in die USA entsandt wurden oder nicht.

Kommentar von Radames Feliciano |

Hallo,
ich bin in den USA Geboren (Mutter deutsch- Vater US Bürger) und mit 3 Jahren nach Deutschland gekommen.
Nun wollte ich hier ein Aktiendepot eröffnen wofür ich wohl eine US-TIN brauche die ich natürlich nicht habe.
Wer kann mir beim Antrag W7 Formular helfen?

Antwort von Peter Scheller

Ist Ihnen bewußt, dass Sie in den USA Steuererklärungen abgeben und ggf. auch weitere Meldungen machen müssen.

Ich selbst berate nicht in solchen Angelegenheiten, habe aber einen Kooperationspartner:

Greenback Tax Services

Kontakt: Tabitha Paddock

www.greenbacktaxservices.com

info@greenbacktaxservices.com

Kommentar von Frank |

Sehr geehrter Herr Scheller,

ich bin DE- und US-Bürger mit Wohnsitz in USA.

Ich halte seit über 20 Jahren Anteile an einer GmbH in Deutschland.

Diese Anteile sollen nun verkauft werden. Dabei fällt ein Gewinn an (ca. 100k).

1. Ich vermute, dass es in D für Geschäftsanteile nicht die 10-Jahres-Regel wie für Immobilien gibt. Ist das richtig?

2. Wenn dieser Veräußerungsgewinn steuerpflichtig ist, wo ist dieser für mich dann zu versteuern? Ich vermute DE.

Danke.
Mit frdl. Grüßen

Antwort von Peter Scheller

1. Die 10-Jahresregelung gilt nicht.

2. Der Veräußerungsgewinn ist in beiden Staaten anzugeben. Wo und wie die Versteuerung erfolgt, ist anhand des DBA zu prüfen.

Kommentar von Julia |

Hallo Herr Scheller,

Ich habe eine Frage zur US Steuererklärung für das Jahr 2020 als F1 Visumshalter. Ich habe bis November 2020 monatliche Gehaltseinkünfte aus den USA erhalten, war aber seit März 2020 Corona-bedingt von Deutschland aus tätig. Meine Frage ist ob ich mit Konsequenzen rechnen muss da ich mich länger als 6 Monate nicht in den USA aufgehalten habe und ob eventuell zur Zeit Ausnahmen gelten wegen der Pandemie.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antwort von Peter Scheller

Das sind gute Fragen. Noch weiß niemand, ob und wie sich Reisebeschränkungen etc. steuerlich auswirken.

Kommentar von König |

Guten Tag Herr Scheller,
Ich bin dabei meine Greencard zu erhalten und mir wird davon abgeraten und auf die möglichen Nachteile hingewiesen ohne zu sagen welche es sind.
Ich besitze Immobilien (mit Mieteinnahmen) und Aktien in Deutschland. Meine Frau hat die Greencard und mein Sohn ist Amerikaner. Ich weiß dass ich natürlich dann in beiden Ländern eine Steuererklärung machen muß. Aber muß ich dann auch in beiden Ländern Steuern auf die Mieten und Aktien zahlen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

Antwort von Peter Scheller

Wenn Sie die notwendigen Erklärungs- und Mitteilungspflichten in den USA als nicht nachteilig empfinden, sollten Sie Ihre Green Card nehmen, wenn sie in den USA wohnen woollen.

Kommentar von Stefan |

Guten Tag Herr Scheller,

ich bin via E2 Visa seit Mai 2019 in den USA unselbstaendig taetig und bei einem US Unternehmen angestellt incl Sozial- und Krankenversicherung. Ich habe einen festen Wohnsitz in den USA, habe aber meine Mietwohnung in Deutschland behalten. Habe aber keine weiteren Einkeunfte neben meinen US-amerikansichen Einkuenften.

Steuerjahr 2019: Duales Steuerjahr bei dem ich Jan bis April in Deutschland und Mai bis December in den USA besteuert wurde; Aufenthalt in den USA waren 199 Tage.
Steuerjahr 2020: Durch COVID und den Travel Ban konnte ich leider einige Zeit lang nicht aus Deutschland in die USA reisen. In Deutschland hatte ich einen Aufenthalt von 168 Tagen in 2020; in den USA 155 und den Rest habe ich in Mexiko verbracht.

Wird mein US Einkommen immernoch in den USA versteuert oder hat der deutsche Start die unbeschraenkte Steuerhoheit auf mein Einkommen?
Falls Deutschland besteuern wuerde, koennte ich die in den USA gezahlten Steuern ansetzen und die Steuerschuld zu mindern?

Laut des Presence Tests (100% Tage 2020; 1/3 Tage 2019; 1/6 Tage 2018) waere ich ueber die Regelung der 183 Tage. Oder gilt diese in meinem Fall nicht, da ich keine 183 Tage im Kalendarjahr 2020 in den USA verbracht habe?

Vielen Dank.
Mit freundlichen Gruessen.

Antwort von Peter Scheller

Die Antworten auf Ihre Fragen sind komplexerer Natur. Zu deren Klärung müssen Sie doch einen Steuerberater beauftragen.

Kommentar von Chris |

Sehr geehrter Herr Scheller,

als „Amerikaner-auf-dem-Papier“, der regelmäßig US-Steuererklärungen etc. abgibt, habe ich im letzten Jahr per Post einen US-Corona-Scheck erhalten. Jetzt frage ich mich, ob ich diesen auf meiner deutschen Steuererklärung angeben muss - und wenn ja: wo. Können Sie mir weiterhelfen?

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Antwort von Peter Scheller

Ich glaube, dass das eine nicht steuerbare Zuwendung ist.

Kommentar von Magalena Key |

Sehr geehrter Herr Scheller, meine Frage bezieht sich auf den Aufenthalt meiner Stiefenkeltochter, die im Veranlagungsjahr 2020 mit ihren 3 Kindern ihren Ehemann besucht hat. Ihr Ehemann hatte einen Forschungsauftrag vom deutschen Forschungsinstitut und war in den USA bis August 2020 tätig. Die Eheleute haben ab September 2020 wieder deutsche Gehaltseinkünfte zu versteuern. Die Ehefrau hat auch usa-Lohneinkünfte zu versteuern. Wo und in welchem Land ist die Steuererklärung abzugeben.

Antwort von Peter Scheller

Wahrscheinlich in beiden Ländern.

Kommentar von Julie |

Sehr geehrter Herr Scheller,

mein Mann und ich haben 8 Jahre lang in den USA gelebt und sind seit ca 8 Monaten zurueck in Deutschland. Da wir eine Immobilie in den USA besitzen und derzeit ueberlegen ob wir sie demnaechst verkaufen sollen, waere meine Frage, ob wir den Gewinn dann auch in Deutschland versteuern muessten?

Vielen Dank und liebe Gruesse!

Antwort von Peter Scheller

Auf jeden Fall müssen Sie den Gewinn in den USA versteuern. Wie die steuerlichen Folgen in Deutschland sind, wäre zu prüfen.

Kommentar von Andi Bartsch |

Hallo Herr Scheller,
ich habe im letzten Jahr 168 Tage mit einem B2 Visum in den USA verbracht. Dabei war ich "nur zu Besuch" bei meiner Freundin (US-Amerikanerin) und jetzt Ehefrau. Mein Wohnsitz und Arbeitgeber sind aber nach wie vor in Deutschland.
Momentan bin ich wieder zu Besuch in den USA und dabei die Greencard zu beantragen.
Muss ich jetzt wegen des langen Aufenthalts bereits für das Jahr 2020 Steuern in den USA auf mein deutsches Einkommen zahlen? Muss ich überhaupt eine Steuererklärung in den USA machen?
Vielen Dank und Gruß

Antwort von Peter Scheller

wenn Sie den Substantial Present Test erfüllen (https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/substantial-presence-test).

Kommentar von Angelika Honne |

Hallo Herr Scheller, Ich halte Dual Citizen DL und USA, lebe und zahle Steuern in USA, habe keinen Wohnsitz in DL mehr aber halte immer noch ein deutsches Bankkonto für meine Auslands Krankenversicherung zu zahlen oder Rückerstattungen erhalte, die ich seit 20 Jahren habe...meine Bank möchte nun das ich Nachweise bringe , SSN, Meldebescheinigungen in den USA. Dies scheint mir sehr merkwürdig, da ich Ihnen mitgeteilt habe das ich USA Bürger bin, dort lebe und Steuern zahle und keine Einnahmen in DL hatte oder habe..Außerdem finde ich das Bank kein Recht hat zu all diese persönlichen Auskünften zu verlangen... oder versuchen diese einen Grund zu finden zur Kündigung! Vielen Dank für jede Info.

Antwort von Peter Scheller

Es ist ganz klar, was hier passiert. Die USA haben ausländischen Banken weitreichende Meldepflicht für Konten und Wertpapierdepots von US-Amerikanern im Ausland auferlegt. Die deutschen Banken versuchen diesem Druck dadurch aus dem Weg zu gehen, dass sie ihre Geschäftsbeziehungen zu US-Amerikanern (auch solchen mit doppelter Staatsangehörigkeit) abbrechen. Zum Teil kündigen sie einfach alle Konten und Depots, was für die Betroffenen sehr unangenehm ist (insbesondere, wenn sie in Deutschland wohnen). Im Ergebnis ist das aber nicht die Schuld der Banken sondern die USA haben mit diesen Meldepflichten ihren im Ausland lebenden Staatsbürgern einen Bärendienst erwiesen.

Dasselbe scheint hier zu passieren. Die Bank will wissen, dass sie tatsächlich in den USA (und nicht zufälligerweise doch in Deutschland) leben. Ich denke, Sie sollten der Bank die Daten geben. Natürlich sind Sie dazu rechtlich nicht verpflichtet. Ich fürchte aber, dass die Bank Ihnen das Konto kündigt, wenn Sie es nicht tun.

Kommentar von Lynn |

Hallo Herr Scheller, ich bin PhD Studentin in den USA und erhalte ein Promotionsstipendium. Meines Wissens kann ich als Non-Resident Alien Artikel 20.3 des US-DE Tax Treaties anwenden und dieses Stipendium in Deutschland versteuern lassen (soweit ich weiß, sind unter bestimmten Umständen Promotionsstipendien nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei). Ist das auch als Resident Alien noch möglich? Vielen Dank für jede Info

Antwort von Peter Scheller

Das müsste man genauer untersuchen.

Kommentar von Oliver Zettl |

Sehr geehrter Herr Scheller,

Meine Schwester, deutsche Staatsbürgerin und Ihr Mann, US-Staatsbürger haben bis August 2019 in Ihrem Einfamilienhaus in Herrsching gelebt. Dann erfolgte der Umzug in die USA und das Domizil wurde im Januar 2020 verkauft. Das Haus wurde von Anfang an selbst bewohnt. In Deutschland wäre ein Gewinn ja steuerfrei da Selbstgenutzt. Meine Frage wäre ob ein eventueller Gewinn der ja hier in D realisiert wurde in den USA zu versteuern wäre? Vielen Dank vorab für eine Info und Grüße aus Nürnberg.

Antwort von Peter Scheller

Das hängt von einigen Faktoren ab, z.B. ob der Verkauf vor oder nach Umzug stattgefunden hat.

Da ich kein US-Berater bin, kann ich hier nicht beraten. Soweit ich aber weiß, ist der Verkauf selbst genutzter Immobilien steuerpflichtig, allerdings mit Freibeträgen. Einzelheiten siehe hier: https://www.irs.gov/publications/p523

Kommentar von Walter |

Sehr geehrter Herr Scheller,

ich bin US-Staatsbürgerin und lebe und arbeite seit vielen Jahren in Deutschland. Ich habe vor zwei Jahren ein gemeinnütziges Unternehmen mit Sitz in Deutschland und Geschäftstätigkeit ausschließlich in Deutschland mitgegründet. Ich halte 50 Prozent der Anteile und bin Geschäftsführerin, erziele aber keinerlei Einkommen oder Einnahmen daraus. Muss ich dies im Rahmen der Streamlined Procedure angeben? Einkommen erziele ich nur aus einem Angestelltenverhältnis.

Vielen Dank und beste Grüße
Walter

Antwort von Peter Scheller

Das kann ich nicht sagen. Das müssen Sie einen US-Steuersxperten fragen.

Kommentar von Anastasia Ovchinnikova |

Sehr geehrter Herr Scheller,

Vielen Dank für die Möglichkeit, die Frage zu stellen. Ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe halbes Jahr in Deutschland und halbes Jahr in Florida. ich habe das Visum B1-2. Mein Freund (auch deutsche Staatsangehörigkeiten, Visa B1-2) hat im Jahr 2011 ein Hause in Florida gekauft und mich ins Grundbuch eingetragen. Jetzt bei der Trennung ( wir waren nicht verheiratet und haben eine Tochter zusammen) wollen wir das Haus in Florida verkaufen. Ich gehe daraus, dass es eine Schenkung war. Muss ich dann Schenkungssteuer in Deutschland bezahlen? Oder in der USA? Vielen Dank! Anastasia

Antwort von Peter Scheller

Das muss im Detail untersucht warden.

Kommentar von Uli |

Sehr geehrter Herr Schneller,
ich habe doppelte Staatsbürgerschaft und habe nun die letzten 13 Jahre nur in den USA gelebt und gearbeitet. Letztes Jahr habe bin ich mit meinen Töchtern nach Deutschland gezogen und habe auf Honorarbasis gearbeitet. Um meine Lizenz in den USA aufrecht zu halten arbeite ich ebenfalls in den USA für mehrere Wochen im Jahr. Ich mache mit meinem Mann eine gemeinsame Steuererklärung in den USA und für mich eine in Deutschland. Muss ich das Einkommen in USA ebenfalls in Deutschland melden?

Antwort von Peter Scheller

Mit Sicherheit. Allerdings müsste untersucht werden, wie die steuerliche Behandlung tatsächlich ist.

Kommentar von Henning |

Sehr geehrter Herr Scheller,

Ich erhalte in naher Zukunft eine Abfindung meiner deutschen BG Unfallrente. Diese ist in Deutschland steuerfrei und muss nicht auf der Steuererklärung angegeben werden. Ich habe kein weiteres Einkommen und keinen Wohnsitz in Deutschland und muss daher dort keine Steuererklärung machen.
Ich lebe als permanent resident in den USA und habe hier mein reguläres Einkommen und gebe meine Steuererklärung ab.
Wie muss ich die Abfindung auf der Steuerklärung in den USA angeben und werden Steuern anfallen? Bei Auszahlung auf mein deutsches Konto muss ich die Summe definitiv als Geld auf ausländischem Konto angeben (über $10000) aber ansonsten kann ich leider keinerlei Informationen finden.

Vielen Dank und Gruß
Henning

Antwort von Peter Scheller

Das ist durch einen US Steuerexperten zu prüfen.

Kommentar von Allyn Rölle |

Hallo,

ich bin Deutsch-Amerikanerin, in den USA geboren, aber als Baby nach Deutschland gekommen und lebe nun hier seit über 34 Jahren. Jetzt muss ich für einen Versicherungsantrag angeben, ob ich in den USA Steuerpflichtig bin und habe absolut keine Ahnung. Ich arbeite in Deutschland und habe aus den USA nie ein Einkommen erziehlt.

Können Sie mir da Auskunft geben?

Vielen Dank
Allyn

Antwort von Peter Scheller

Sie waren als (auch) US-Amerikanerin seit Ihrer Geburt in den USA steuerpflichtig. Das Sie dort nicht leben und dort keine Einkünfte erzielen, spielt aus Sicht der amerikanischen Steuerrechts keine Rolle. Das bedeutet allerdings nicht zwangsweise, dass Sie in den USA Steuern bezahlen müssen. Die Erklärungspflicht hatten Sie aber schon immer, wenn Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag von ca. 10.000 $ pro Jahr überschritten haben.

Kommentar von C. Sinner |

Ich bin Deutscher, aber ich lebe seit 5 Jahren in den USA mit einem Non-Resident-Visum. Ich habe eine Arbeitserlaubnis und habe eine LLC gegründet. Es ist ein Online-Bildungsunternehmen mit Webinaren und Online-Streaming (Videos und Bücher / Artikel). Ich werde auch europäische Kunden haben. Sie zahlen in Euro auf mein US-PayPal-Konto. Welche Umsatzsteuer wird fällig: 6% (Florida) oder 19% (z.B. Deutschland)? Wo muss ich Steuererklärungen abgeben und Einkommensteuer zahlen? Und last not least: Wo finde ich einen Steuerberater, der sich mit dieser binationalen Steuerfrage auskennt? Haben Sie einen Tipp?

Antwort von Peter Scheller

Die Beantwortung Ihrer Fragen bedarf deutlich mehr Information und Zeit für Analyse und Beratung. Wenn Sie hieran Interesse haben, melden Sie sich bitte.

Kommentar von Nadine.W |

Hallo,
Ich bin Deutsche lebe aber in Usa und habe die Green card.Ich habe keinen Wohnsitz oder Besitz in Deutschland aber have vor kurzen eine Arbeitsstelle in Usa erhalten.Ich Weiss das ich natuerlich Steuerabgabe in USA machen muss.
Meine Garage ist ob ich auch fuer Deutschland meine Steuerabgabe machen muss?
Vielen lieben Dank fuer ihre Hilfe😊

Antwort von Peter Scheller

Wenn Sie in Deutschland nicht ansässig sind und keine Einkünfte in Deutschland beziehen, müssen Sie dort auch nichts versteuern. Sie brauchen auch keine Einkommensteuererklärungen abzugeben.

Kommentar von Nadine.W |

Vielen lieben Dank Herr Scheller😊Sie haben mir sehr geholfen und helfen auch so Vielen anderen.
Liebe Gruesse Nadine.W

Kommentar von Alexandra |

Hallo,

ich habe eine LLC die steuerlich nach Deutschland durchlässt. Nun hätte ich die Möglichkeit eine Immobilie günstig in den USA (Arizona) zu erwerben, die ich dann als Ferien/Urlaubsobjekt vermieten würde.
Wie sieht das dann steuerlich aus, da ja Mieteinnahmen wozu AirBnB ja wohl auch gehört, in den USA zu versteuern sind während ich auf Versteuerung in Deutschland optiert habe. Fällt dann zweimal Steuer an? Dann müsste ich die Immobilie wohl eher privat kaufen und nicht über die LLC laufen lassen?
Oder wie sieht die Lage hier aus ? Vielen Dank im Voraus!

Antwort von Peter Scheller

Um Ihre Frage beantworten zu können, braucht man mehr Informationen.  

Kommentar von Alexandra |

Hm, verstehe ich nicht ganz. Was braucht es denn noch für Informationen (die ich dann ja wohl selbst nicht kenne), um zu beantworten wie das abläuft, wenn man eine past-through-LLC nach Deutschland hat und Mieteinnahmen in Arizona erhalten wird, die ja in den USA zu versteuern sind. Wird das doppelt besteuert oder gar nicht in Deutschland? Sorry, weiß nicht welche Informationen man noch geben könnte..

Antwort von Peter Scheller

Weil das eben mit einer LLC nicht so einfach ist in Deutschland (z.B. https://scheller-international.com/blog-beitraege/llc-limited-liability-company-and-german-taxation.html).

Kommentar von Elena D. |

Ich habe mein Master-Studium in Boston am 11. Aug. 21 offiziell beendet. Am 6. Juli 21 konnte ich bereits eine Arbeit in NYC (unbefristeter Arbeitsvertrag) aufnehmen. Da die Arbeitsaufnahme im Rahmen meines Studienganges war erhielt ich für den Zeitraum vom 06.07.21 – 11.08.21 die CPT Arbeitserlaubnis per F1-Visum. Für die Zeit ab dem 12.08.21 erhielt ich die OPT Arbeitserlaubnis, welche für max. 3 Jahre ausgestellt werden kann (muß jedes Jahr wieder neu beantragt werden).

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die USA-Einnahmen während der Studien-Zeit vom 06.07.21– 11.08.21 in die deutsche EKST gehören, da mein ständiger Wohnsitz als Studentin in München war, und ich meine Studiengebühren etc. dagegen absetzen kann?
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die USA-Einnahmen ab 12.08.21 in USA versteuert werden müssen, da nun mein ständiger Wohnsitz für evtl. 3 Jahre in New York sein wird?
Freue mich auf eine Orientierung von Ihnen -- herzlichen Dank
Elena D.

Antwort von Peter Scheller

Das muss man genauer untersuchen (in Bezug auf deutsches und US-amerikanisches Steuerrecht und das Doppelbesteuerungsabkommen). Und das kostet eben Zeit.

Kommentar von Bianca Wachowitz |

Unser Sohn studiert in den USA und hat einen Studentenjob ( 10 Stunden pro Woche ) und zahlt Steuern. Muss er als Student, aber deutscher Staatsangehöriger eine Steuererklärung machen ?

Antwort von Peter Scheller

Jedenfalls dann nicht, wenn er in Deutschland keinen Wohnsitz hat.

Kommentar von Silvia Braxton |

Mein Mann ist US Amerikaner und Militär Angehöriger. Wir machen in Deutschland eine Steuererklärung und in USA. Kann das deutsche Finanzamt die amerikanische Steuererklärung verlangen?

Antwort von Peter Scheller

Das kann es nur, wenn dies für die Ermittlung der deutschen Besteuerungsgrundlage notwendig ist. Ich würde das Finanzamt fragen, wofür sie die US-Erklärung benötigt.

Kommentar von Simone Jaeckl |

Sehr geehrter Herr Scheller,
Betr: Erbschafts- oder Schenkungssteuer

Ich bin Deutsche Staatsangehoerige, aber lebe seit 15 Jahren mit einer greencard in den USA. Meine Eltern sind ebenfalls Deutsche und in Deutschland ansaessig. Wenn ich von meinen Eltern eine Immobilie (in Deutschland) erbe, bin ich dann in Deutschland nach deutschem Erbrecht steuerpflichtig, mit oder ohne Freibetrag? Wie sieht die Lage aus, wenn ich von meinen Eltern Geld erbe, oder wenn ich - schon vor Eintritt des Erbfalls von ihnen ein Geldgeschenk erhalte?

Vielen Dank und
mit freundlichen Gruessen,
S. Jaeckl

Antwort von Peter Scheller

Sie werden erbschaft- oder schenkungssteuerpflichtig und haben den Freibetrag, wenn diese nicht schon durch Vorschenkungen aufgebraucht oder gemindert wurde.

Ich würde mir Beratung holen, um keine Fehler zuz machen.

Kommentar von Michael Geistbeck |

Hallo,
ich habe eine Frage zu einem "Bezug zu den USA". Mein Online Broker kündigt mir gerade das Depot und ich bin dazu veranlasst worden all meine Depotinhalte zu veräußern, da das Depot geschlossen wird.
Die Kündigung geschieht mit dem Verweis auf meinen Bezug zu den USA.

Tatsächlich habe ich von 2017 bis Mitte 2020 in den USA gelebt und gearbeitet und dort auch Steuern bezahlt. Doch diese Abschnitt ist nun vorbei und ich lebe zu 100% in Deutschland und zahle hier meine Steuern.

In den USA gibt es lediglich noch ein Bankkonto, das ich verwende um evtl. noch Zahlungen dort leisten zu müssen.

Wie kann ich den Status oder den Bezug zu den USA löschen, bzw. die Kündigung vermeiden?

Vielen Dank für gute Ratschläge.

M.G.

Antwort von Peter Scheller

Das ist das schockierende Verhalten der deutschen Finanzinstitute und -dienster. Sie wollen den Erklärungs- und Mitteilungspflichten and die US-Behörden vermeiden. Soweit ich weiß, gilt das aber nur für US-Staatsbürger bzw. Nicht-US-Bürger mit Daueraufenthaltsberechtigung. Wenn Sie keinen Aufenthaltsstatus mehr haben, dürfte das Thema eigentlich nicht mehr relevant sein.

Andernsfalls kann man natürlich auch überlegen, die Wertpapiere bei einem US-Brooker zu verwahren. Die sollten eigentlich kein Problem mit den Meldepflichten haben.

Kommentar von Stefan Dietrich |

Guten Tag Herr Scheller,
seit Herbst 2021 bin ich den USA als Promotionsstudent aus Deutschland mit F1 Visum und somit non-resident alien for tax purposes. Jetzt steht die erste Steuererklärung in Deutschland an und ich frage mich, ob ich die nach Artikel 20(3) des DBA DE-USA steuerfreien Stipendieneinnahmen in den USA in Deutschland in der Steuererklärung anzugeben sind - ist es sinnvoll, das zuständige Finanzamt mit dieser Frage zu kontaktieren und auf eine Klärung vor Einreichung der Steuererklärung zu setzen? Falls ja, wie ist die Steuerfreiheit des US-Stipendium zu begründen? Reicht dazu §3 Abs 44 EStG oder wäre das §3 Abs 11 EStG?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße

Antwort von Peter Scheller

Artikel 20 (3) DBA USA könnte wohl anwendbar sein. Die sagt aber nur, dass Sie in den USA keine Steuern zu bezahlen haben. Ob die Stipendien in Deutschland steuerfrei sind, hängt davon ab, ob Sie die Voraussetzungen der angegebenen Regelungen erfüllen.

Kommentar von Julius Lederer |

Sehr geehrter Herr Scheller,

ich habe die Doppelstaatsbürgerschaft (Deutsch-Amerikanisch), lebe aber schon immer in Deutschland.
Bis dato bin noch Student mit vernachlässigbaren Einkünften und habe deshalb noch keine Steuererklärung, weder in Dt noch in den USA abgegeben.

Seit letzten Jahr habe ich ein paar tausend € in Aktien angelegt, und habe einen Teil davon bei einem deutschen Broker und einen anderen Teil in den USA bei dem entsprechenden Transferangenten, die auf meinen Namen registriert wurden (Stichwort: Direct Registration System),

Nun bin ich ziemlich ratlos was die Besteuerung des Profits aus dem Verkauf dieser Aktien betrifft.
Ergeben sich da Unterschiede bei der Besteuerung, basierend darauf "in welchem Land sie liegen"?

Falls nein, muss ich natürlich 25% Abgeltungssteuer auf sämtlichen Profit aus dem Verkauf zahlen.
Wie schaut es da mit steuerlichen Ansprüchen der USA aus?

Angenommen ich würde bei Verkauf 200.000€ Gewinn erzielen, so wären in den USA 15% auf den Gewinn fällig. Gilt hier noch der Einkommensfreibetrag von ~110.000 oder hat das nichts damit zu tun?

Ich werde mir, sobald ich verkauft habe, definitiv einen Steuerberater zulegen, der sich mit diesem spezifischen Kontext auskennt. Falls Sie also noch Kapazitäten haben, oder mir jemanden empfehlen können.

Antwort von Peter Scheller

Ich glaube, Sie brauchen die Unterstützung eines versierten Steuerberaters, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Kommentar von Cornelia Goral |

Sehr geehrter Herr Scheller,

ich habe zu den deutschen Kapitalerträgen meines Sohnes (lebt und arbeitet mittels eines Arbeitsvisums seit April 2015 in USA) folgende Frage:

Da er in den USA seine Steuererklärungen abgibt, braucht er wohl in Deutschland keine abzugeben?
Nun hat er von der Fondsgesellschaft eine Jahresaufstellung/Steuerbescheinigung von 2021 erhalten.
Ihm wurden - trotz Bestehens eines Freistellungsauftrages von 801,- € 25 % Steuern abgezogen.
Da er KEIN Einkommen in Deutschland hat, müsste er ja mittels (einfacher) Steuererklärung die abgezo-
genen Steuern zurückerhalten?

Ist das so richtig oder was kann mein Sohn noch tun?

Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe
und freundliche Grüße

Cornelia Goral

Antwort von Peter Scheller

Ihr Sohn muss einen Erstattungsantrag beim Bundeszentralamt für Steuern stellen.

Kommentar von Steffen |

Sehr geehrter Herr Scheller,

ich bin deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland. In den Jahren 2012 - 2018 lebte und arbeitete ich als Expat in den USA. Aus dieser Zeit besitze ich ein privates Aktiendepot bei einem US-Broker. Der Broker gestattet die Weiterführung des Depots nach meiner Rückkehr nach Deutschland auch ohne US Wohnsitz. Quellensteuer wird automatisch zum DBA Satz von 15% einbehalten. Seit meiner Rückkehr nach Deutschland habe ich für die Steuerjahre 2019 und 2020 aufgrund von Gehaltsnachverrechnungen noch eine US-amerikanische Steuererklärung (Form 1040-NR) eingereicht. im Jahr 2021 beschränken sich meine Einkünfte nun ausschließlich auf Dividenden beim besagten Broker. Bin ich weiterhin zur Erstellung & Abgabe einer US-amerikanischen Steuererklärung verpflichtet oder kann ich mir den Papierkram aufgrund des automatisierten Quellensteuereinbehalts sparen?

Antwort von Peter Scheller

Um das richtig beurteilen zu können, benötigt am sicherlich mehr Informationen (Höhe und Zusammensetzung der Einkünfte). Da ich aber sowieso kein US-amerikanisches Steuerrecht berate, würde ich rechtsverbindliches dazu sowieso nicht aussagen.

Kommentar von Aylin De Silva |

Hallo:)
Ich habe beide Staatsangehörigkeiten von Geburt an bin in Deutschland geboren und lebe auch hier seit Geburt. Ich war in meinem ganzen Leben nicht länger als insgesamt 100 Tage in den Staaten.
Ich habe dort keine Einkünfte oder anderes, muss ich trotzdem in den USA steuern zahlen ?

 

Antwort von Peter Scheller

Sie müssen in den USA wahrscheinlich keine Steuern bezahlen. Als US Staatsbürgerin müssen Sie aber Einkommensteuererklärungen in den USA abgeben, wenn Sie ein Mindesteinkommen überschreiten  (als Nichtverheirateter in Jahr 2022: 12.550 $)? Unter Umständen müssen Sie auch noch andere Verpflichtungen erfüllen (siehe auch https://www.irs.gov/businesses/small-businesses-self-employed/report-of-foreign-bank-and-financial-accounts-fbar).

Kommentar von Liz Pfunder |

Sehr geehrter Herr Scheller, ich lebe in USA und habe doppelte Staatsbuergerschaft mit Deutschland. Meine Mutter ist vor Kurzem gestorben und ich bin dabei mein Elternhaus zu verkaufen. 1. Kann ich ohne Wohnsitz in Deutschland ein Bankkonto eroeffnen um den Erloes des Verkaufs zu deponieren? 2. Wie sind die steuerlichen Aspekte wenn ich den Erloes des Verkaufs nach USA ueberweise?
Vielen Dank, L.P.

Antwort von Peter Scheller

1. Grundsätzlich können Sie schon ein Konto in Deutschland eröffnen. Deutsche Banken eröffnen aber keine Konten für US-Staatsbürger, weil die USA sie zu umfangreichen Meldungen verpflichtet hat. Vielleicht finden Sie aber eine US-Bank mit einer deutschen Niederlassung.

2. Der Transfer nach Deutschland führt zu keiner Steuer. Solang Sie nicht in Deutschland ansässig sind, müssen Sie hier auch keine Steuern bezahlen. Allerdings müssen Sie der Bank eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern vorlegen,

Kommentar von Frank Kirschhock |

Bin in USA geboren. Besitze deutsche und amerikanische Staatsbürgerschaft. Lebe seit Baby in Deutschland. Ab welchem Betrag ( Brutto Betrag? oder muss ich die Lohnsteuer, Renten Krankenversicherung etc. noch abziehen) muss ich in USA eine Steuererklärung abgeben??
Habe noch keine Steuererklärung abgegeben da ich es nicht wusste und gerade erst jetzt darauf aufmerksam wurde. In 2017 habe ich erstmals Geld verdient allerdings unter €10.000
Das einzige Jahr in dem ich über €10.000 kam war in 2018.
2019, 2020 und 2021 unter € 10.000. Wobei das Jahr 2021 nur Mieteinnahmen sind.
Kann ich jetzt Probleme bekommen bzw. was muss ich tun.

Antwort von Peter Scheller

Schauen Sie mal in den folgenden Artikel: https://scheller-international.com/blog-beitraege/streamlined-foreign-offshore-procedure.html

So etwas macht mein US-Kooperationspartner:

Greenback Tax Service

Contact: Tabitha Paddock

info@greenbacktaxservices.com

https://www.greenbacktaxservices.com/

Kommentar von T. Wege |

Guten Tag,
inwiefern ist eine Bank berechtigt bei fehlendem Zertifikat der US Finanzbehörde in einem Erbschaftsfall das gesamte Vermögen einzufrieren? Im vererbten Depot befinden sich US amerikanische Aktien - weit, weit unter dem Wert, der für die Erbschaftssteuer relevanten Summe... Wir haben das Formular 706N vor 22 Monaten eingereicht und haben seitdem keinen Zugriff auf das Konto bei der Bank. Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass max. nur ein Teil des Vermögens (Hochrechnung worst case Scenario) einbehalten werden dürfte.
Die Bank bezieht sich auf Reg. §20.2002-1, Sec 2203 und 31 USC §3713(b) https://www.govinfo.gov
Vielen Dank für einen ersten Hinweis. T.Wege

Antwort von Peter Scheller

Das muss ein US Anwalt klären.

Kommentar von Ulrich S. |

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe über die so genannte Coinbase Wallet auf einem Bot namens www.quantitativebot.com eine nicht unerhebliche Summe investiert, über so genannte Gross Outputs, vermeintliche tägliche Wertsteigerung von circa 2 % auf das eingesetzte Kapital, ist innerhalb kürzester Zeit ein erheblicher sechsstelliger Betrag dort aufgelaufen. Jetzt wollte ich mir einen Teil dieser US Dollar, vorher ETH auszahlen lassen. Der Kundenservice dieser Seite behauptet, dass ich zunächst, ich betone als erstes, 25 % amerikanische Einkommensteuer bezahlen muss, und zwar nicht abgezogen von dem Gewinn, sondern vorab. Ich bin Deutscher Staatsbürger, in Deutschland steuerlich veranlagt. Wie ist Ihre Einschätzung dazu? Ich halte dies für einen plumpen Betrugsversuch. Freundliche Grüße Ulrich S.

Kommentar von Mike |

Hallo,
ich lebe in Deutschland und arbeite hier. Habe die dt.- und amerikanische Staatsanwaltschaft. Zahle meine Steuern in Deutschland, und reiche parallel jedes Jahr eine Steuererklärung in den USA ein (musste keine zusätzlichen Steuern in den USA zahlen).
Zu meiner Frage: Muss ich Gewinne aus dem Online Glücksspiel (Sportwetten) eines deutschen Wettanbieters, auf der Steuererklärung in den USA angeben? Und wenn ja, würde dies dann von Seiten der USA so besteuert werden, als würde ich einen Gewinn in Las Vegas erzielen?

Antwort von Peter Scheller

Soweit ich weiß, sind auch ausländische Spielgewinne von US Staatsangehörigen in den USA zu versteuern.

Kommentar von Nele |

Hallo,
wenn man 2018 155 Tage als Au-Pair in den USA und 2019 50 Tage gearbeitet hat. Hätte man Steuern zahlen müssen? Was ist die Konsequenz wenn man es nicht gemacht hat? Danke und LG

Antwort von Administrator

Zuerst würde ich mal prüfen, ob die Einnahmen überhaupt über dem Mindestbetrag für die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung liegt (damals wohl etwas über 10.000 $/Jahr). Wenn das der Fall ist, stellt sich die Frage, welches Risiko man eingehen will. Bekommt die IRS davon Kenntnis, würde ich so schnell nicht mehr in die USA einreisen.

Kommentar von Pamela Wise |

Sehr geehrter Herr Scheller,
Ich bin seit 2020 mit einem Amerikaner verheiratet! Mein mann ist 2006 mit der Army nach Deutschland gekommen als Aktiver Soldat. 2012 ist mein Mann von Aktiv auf Reservist gegangen und hat bis 2021 bei einer Deutschen Firma gearbeitet, ist jetzt seit 2021 wieder Aktiv Soldat ! Als mein Mann und ich geheiratet haben, haben wir gemeinsam ein Bank Konto aufgemacht. Wir haben mein Mann seine us Steuernummer abgegeben und ich meine Deutsche Steuernummer da ich keine us Steuernummer habe. Meine Bank schreibt mich die ganze Zeit an und meint ich muss eine Us Steuernummer haben oder eine SSN da ich mit einem Us Soldat verheiratet bin! Das ist aber so weit nicht korrekt, ich habe weder eine ssn noch eine Steuernummer ich habe lediglich eine Benefiz Nummer über meinen Mann . Das habe ich der Bank auch schon mehrmals mitgeteilt aber die sind der Meinung das ich das haben muss sobald ich mit einem Amerikaner verheiratet bin. Ich habe noch nie in den Staten gelebt noch gearbeitet, nur für Urlaub 2-3 Wochen mehr nicht also komme ich auch nicht über die 180 Tage. Mein Mann und ich haben auch keine Immobilien dort, wie kann ich meiner Bank klar machen dass diese im Unrecht ist???

Antwort von Peter Scheller

Ich würde einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen. Viele Leute kommen gehörig ins Stottern, wenn man fragt "Wo steht denn das?"

Kommentar von Pamela Wise |

Vielen lieben dank für die schnelle Antwort, ich werde ein Termin bei meiner Bank machen um noch mal das Gespräch zu suchen! Dabei werde ich der Bank ihre Frage stellen und mal schauen was als Antwort kommt

Kommentar von Heike |

Guten Tag Herr Scheller,
als Kleinunternehmer im Sinne von §19 Abs. 1 UStG bin ich von der Umsatzsteuer befreit. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, lebe in Deutschland und soll in Deutschland für einen US Kunden eine Dienstleistung ausführen.
Der Kunde hat mir das W-8BEN Formular zugesandt. Was hat das für mich als Kleinunternehmerin zu bedeuten? Bzw. was muss ich berücksichtigen?

Antwort von Peter Scheller

Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun.

Die W-8BEN hat nur den Sinn, in den USA die Quellensteuer zu vermeiden.

Sie sollten sich einen qualifizierten Steuerberater besorgen.

Kommentar von Felix |

Guten Tag Herr Scheller,
Sind die in den USA geleisteten Vorsorgezahlungen und Sozialversicherungsbeitraege (401k contributions, social security, health insurance) bei der deutschen Steuererklaerung abzugsfaehig, wenn man in Deutschland beschraenkt steuerpflichtig ist (Deutscher Staatsbuerger mit Wohnsitz in den USA und Mieteinnahmen in Deutschland).

Vielen Dank fuer Ihre Antwort!

Antwort von Administrator

Nein.

Kommentar von Anni |

Hallo Herr Scheller,
Ich wohne in den USA für die nächsten drei Jahre, habe eine Arbeitserlaubnis und eine LLC in Michigan gegründet. Nun möchte ich hauptsächlich mit deutschen Kunden zusammenarbeiten und Online Dienstleistungen anbieten als Virtuelle Assistentin. Zahle ich jegliche Steuern in den USA (da hier wohnhaft) oder muss ich auch in Deutschland versteuern, da die Gewinne aus DE bezogen werden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Antwort von Peter Scheller

Wenn Sie keinen Wohnsitz und die LLC keine Betriebsstätte in Deutschland haben, gibt es keine Ertragsteuerpflicht im Inland.

Prüfen müssen Sie aber, ob Ihre Leistungen im Inland umsatzsteuerpflichtig sind.

Kommentar von Lilo Rother |

Hallo Herr Scheller,
wir, beide Rentner, 68 und 72 Jahre alt, haben seit 2020 die Creencard. Unser Wohnsitz ist
(wegen fehlender Krankenversicherung) und der derzeitigen hohen Immobilienkosten, Deutschland.
Wir wollten, wenn möglich in die Nähe unserer Tochter, die in Virginia lebt, ziehen.
Außer unserer Rente, hat mein Mann noch eine kleine Pension und ich ein Nebeneinkommen. Wir haben in den letzten beiden Jahren, auf Anraten, eine Tax-Return machen lassen. Diese kostet uns mittlerweile über 600 US-Dollar.
Unsere Einkommen ist so gering, dass wir bisher nichts versteuern mussten und das auch in Zukunft
nicht sein wird.
Meine Frage:
Müssen wir weiterhin eine Steurerklärung abgeben?
Und wenn ja, - Kennen Sie eine günstige Alternative zur Abgabe?

Antwort von Peter Scheller

Das sind die Nachteile der Greencard. Ob und unter welchen Umständen Sie Steuererklärungen abgeben müssen, finden Sie hier: https://www.taxoutreach.org/blog/do-i-have-to-file-taxes/

Kommentar von Frank Lohmeier |

Hallo Herr Scheller,
Ich bin (ausschließlich) deutscher Staatsbürger und habe in der Vergangenheit in den USA gearbeitet (2000-2006). In dieser Zeit wurde in ein 401k Konto eingezahlt. Das Geld liegt nach wie vor in USA bei Fidelity. Wenn ich nun aus diesem account Geld entnehme, werden dann in USA Steuern fällig ? Fidelity hat mir eine 1091 Form zukommen lassen. Muß ich nun eine Steuererklärung machen in USA ?

Antwort von Peter Scheller

Das Zauberwort ist W8BEN (https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/fw8ben.pdf). Damit lässt sich der Steuereinbehalt in den USA vermeiden. Sie müssen aber auf einen Teil der Auszahlung in Deutschland Steuern zahlen.

Wenden Sie sich an einen erfahrenen Steuerberater.

Kommentar von Monika G. |

Guten Tag Herr Scheller
Ich habe über 20 Jahre in den USA gelebt und gearbeitet (Doppelbürger). Wieder zurück habe ich mich hier selbständig gemacht, reiche auch jährlich meine Steuerformulare in den USA ein. Jetzt hat mich jemand darauf aufmerksam gemacht, dass ich eigetnlich auch in meine US Social Security einzahlen sollte, damit die Jahre angerechnet werden bei der Rente. Kann man das machen? Sind nachträgliche Zahlungen (7 Jahre) möglich? Wer ist da zuständig? Bin etwas überfordert und finde im Internet nichts.
Vielen Dank für eine Antwort.

Antwort von Peter Scheller

Ich berate nicht in US-Angelegenheiten und weiß auch nicht genug über das Sozialversicherungssystem der USA. Ich denke aber, dass man die Antwort auf Ihre Frage auf der Website der Social Security Administration finden kann.

Kommentar von bruno |

Ich bin mit einem us Buerger verheiratet und wohnen seit 2005 in den USA. Habe auch Dual Staatsbuergerschaft und bekommen seit 2022 meine deutsche Rente (in Dollar umgerechnet) ueberwiesen. Meine Frage ist, muss ich meine deutsche Rente nun nochmal in den USA versteuern?
Vielen Dank fuer eine Antwort

Antwort von Peter Scheller

Sie müssen die Sozialversicherungsrente ausschließlich in den USA versteuern!

Kommentar von Frauke Schaefer |

Ich bin seit 20 Jahren doppelte Staatsbürgerschaft und lebe in NC USA. Ich ererbte gemeinsam mit meiner in Deutschland lebenden Schwester nach dem Tode unserer Mutter ein Haus in Deutschland, das derzeit vermietet ist, und nach der Steuererklärung der Erbengemeinschaft müssen beide etwa € 4000 versteuern. In Anbetracht des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den USA, wo muss ich die Steuererklärung abgeben?

Antwort von Administrator

Sprechen Sie von der Einkommensteuer?

Wenn ja, die Mieteinkünfte sind in Deutschland zu besteuern. In den USA müssen Sie die Einkünfte ebenfalls angeben, haben aber ggf. den Foreign Tax Credit.

Kommentar von Peter H. |

Guten Tag Herr Scheller,
ich bin deutscher Staatsbuerger aber habe keinen Wohnsitzt in Deutschland mehr. Ich habe den Status als Permanent Resident in den USA.
Ich arbeite freiberuflich (remote von den USA aus) für eine deutsche Firma (Firma ist nur in Deutschland ansaessig) als Programmierer.

Die Einkuenfte versteuere ich in den USA. Sind hier auch noch Steuern in Deutschland zu zahlen?

Antwort von Administrator

Sofern Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben und hier auch nicht tätig werden, besteht keine Steuerpflicht in Deutschland.

Kommentar von Bine S. |

Hallo,
ich bin Deutsche und habe die Green Card. Ich habe bis Juni 2022 in den USA gearbeitet, seit Juli 2022 in Deutschland und arbeite seit Oktober 2022 in Deutschland.
Wo gebe ich denn die ausländischen Einkünfte in dt. Steuererklärung ein?
Und welche Formen muss ich denn für die USA Steuern ausfüllen? Ich habe kein Haus oder Vermögen, nur eine kleine Menge auf dem Sparbuch, das aber nicht über €/$10.000 ist.

Antwort von Peter Scheller

Für Ihre Erklärung 2022 benötigen Sie sicher einen Steuerberater, um keine Fehler zu machen.

Kommentar von Lukas W |

Hallo Herr Scheller,

ich bin deutscher Staatsbuerger und habe einen Wohnsitz in Deutschland und den USA. Ich werde ab August 2023 als Visiting Assistant Professor in den USA arbeiten. Ich habe drei Fragen:

1) Ich habe Kapitalertraege aus ETFs, die bei einem deutschen Broker gehalten werden. Muessen diese (zum Teil) in den USA versteuert werden?

2) Waere es aus steuerlicher Sicht ratsam, den Wohnsitz in Deutschland aufzugeben?

3) Bin ich in den USA wegen des Doppelbesteuerungsabkommens fuer Wissenschaftler in den ersten zwei Jahren komplett von der Steuerpflicht befreit?

Vielen Dank!

Antwort von Administrator

Sie sollten einen erfahrenden Steuerberater konsultieren

Kommentar von Henri S |

Guten Tag,

ich bin deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland und bin als selbstständiger Berater tätig, neuerdings auch für Kunden in den USA. Dabei bin ich allerdings nie vor Ort sondern immer in Deutschland, alles läuft digital. In dem Bundesstaat, in dem mein Kunde sitzt, gibt es keine Umsatzssteuer (Sales Tax). Aber meine Fragen sind, 1.) ob ich in den USA eine Einkommenssteuererklärung für die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit einreichen muss, 2.) in welchem Land diese EInkünfte einkommenssteuerpflichtig sind - Deutschland oder USA? Vielen Dank!

Antwort von Administrator

Das muss genauer analysiert werden.

Kommentar von Matthias |

Sehr geehrter Herr Scheller,

ich arbeite remote (von Deutschland aus) als Freiberufler für eine amerikanische NGO, meine deutsche Steuerberaterin hat mir mitgeteilt, dass ich auf Basis meiner Leistung in Deutschland keine Umsatzsteuer zahlen muss (die Leistungen sind nicht steuerbar, da in den USA erbracht).
Es stellt sich für mich nun noch die Frage, ob ich in den USA (Colorado) auf irgend eine Art (Sales Tax?) steuerpflichtig bin. Können Sie mir hier weiterhelfen?

Vielen herzlichen Dank

Antwort von Peter Scheller

Das kann ich Ihnen nicht sagen. In den USA kann jede Gebietskörperschaft eigene Sales- oder Use-taxes erheben. Man schätzt, dass es so um die 40.000 Gemeinden, Städte und Bundesstaaten gibt, die eine solche Steuer erheben.

Wahrscheinlich müssen Sie keine Steuern bezahlen, weil sich die meisten Steuern nur auf den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen an Privatpersonen beziehen. Ob das in diesem Fall aber auch so ist, wird Ihnen nur ein Spezialist vor Ort sagen können. Vielleicht kann Ihnen auch Ihr Auftraggeber weiterhelfen.

Kommentar von M. Schaefer |

Ich bin Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland.Ich habe eine Immobilie in Florida gekauft und nutze sie 180 Tage im Jahr als "Snowbird"
Ich vermiete nicht und habe auch keine Einkünfte daraus.
Jetzt habe ich festgestellt, dass ich 5 mal so viel Grundsteuer bezahlen muss, als meine Nachbarn.
Die Steuer ist im 2. Jahr sogar um 50% gestiegen.
Können Sie mir erklären, warum das so ist.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort von Administrator

Nein, dass können wir nicht. Möglicherweise hängt das mit Ihrem steuerlichen Status in the USA zusammen. Das müssen Sie schon einen Steuerexperten vor Ort frage.

Kommentar von Heinz Kremer |

Mein Sohn war bis 30.09.2022 in D abhängig beschäftigt. Mit einem entsprechenden Visum ist er ab Oktober 2022 in den USA bei einem amerikanischen Arbeitgeber beschäftigt. Seinen Wohnsitz in D hat er ebenfalls im Oktober 2022 aufgegeben. Er möchte dauerhaft in den USA bleiben. Eine Steuererklärung für 2022 in den USA hat er abgegeben.
Frage: Spielen die ab Oktober 2022 in den USA erzielten und versteuerten Einkünfte bei der in D aufgrund des bis 30.09.2022 erzielten Einkommens erforderlichen Steuererklärung überhaupt eine Rolle?

Antwort von Administrator

Ja, weil das US-Einkommen zwar steuerfrei ist aber einen Einfluss auf den deutschen Steuersatz hat.

Kommentar von Mathias Kretschmann |

Meine Tochter (18) studiert in den USA mit Abschlussziel Bachelor - F1-Visum. Keiner aus der Familie ist amerikanischer Staatsbürger. Die gesamten Studienkosten werden zu einem Teil aus einem Financial Aid Programm der Universität und zum anderen Teil von uns als Familie abgedeckt. Jetzt kam die Aufforderung der Universität, den Anteil des Scholarships, der über die reinen Studiengebühren (tuition costs) hinausgeht, zu versteuern. Der Steuersatz soll bei 14% (?) liegen. Gleichzeitig würde die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung für U.S. Non-Resident Alien verpflichtend und man hätte möglicherweise Anspruch auf eine Steuerrückerstattung.
Frage, wer muss diese Steuererklärung abgeben (die Tochter oder die Eltern oder beide)? Es geht um einen überschaubaren Gesamtbetrag, doch ich möchte hier möglichst keinen Fehler machen.
Vielen Dank und viele Grüße
Mathias Kretschmann

Antwort von Administrator

Steuererklärungen muss immer der abgeben, der Einnahmen erzielt. So wie Sie das schildern, also Ihre Tochter.

Kommentar von Brian |

bzgl: Erbschaftssteuer

Ich lebe in den USA und habe die doppelte Staatsbürgerschaft (US und Deutsch)
wenn ich im Falle meines Todes alles meinem Ehepartner (nur US Staatsbürger) vermache - entsteht in diesem Falle eine Erbschaftssteuer in Deutschland?

Antwort von Administrator

Wenn weder Sie noch Ihre Frau im Zeitpunkt Ihres Todes nicht in Deutschland ansässig sind oder deutsches Vermögen übertragen wird, ist die Antwort nein. Eine Besteuerung nach der Staatsbürgerschaft gibt es nur in den USA.

Kommentar von Ginger Divicenzo |

Guten Tag, Ich habe Deutsche und Amerikanische Staatsangehoerigkeit. Ich lebe in den USA, arbeite in den USA, und bezahle Steuern in den USA -- auf Lohn, Mietertraege von US Immobilie, und Kapitalertraege von US Investitionen. Muss ich in Deutschland auch Steuern bezahlen, oder eine Steuererklaerung abgeben?

Eine Zeit lang war ich in Deutschland angemeldet, hatte jedoch kein Einkommen in Deutschland (ich wohnte und arbeitete, wie oben beschrieben, in den USA). Muss ich fuer diese Zeit in Deutschland Steuern bezahlen, oder eine Steuererklaerung abgeben?

Vielen Dank!

Antwort von Peter Scheller

Grundsätzlich müssen nur Personen mit Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz)  oder ständigen Aufenthalt in Deutschland Einkommensteuererklärungen abgeben; hierzu siehe https://scheller-international.com/blog-beitraege/german-tax-residence.html.

Die Anmeldung ist nicht zwangsweise ein Indiz, dass ein Wohnsitz in Deutschland besteht.

Einkommensteuer wird mit ziemlicher Sicherheit bei dieser Sachlage in Deutschland nicht zu zahlen sein. Ob (zumindest theoretisch) eine Abgabepflicht besteht, erfordert eine detailliertere Analyse.

Kommentar von Sascha Herring |

Hallo,
ich besitze in D mehrere Immobilien, bin selbstständig und bekomme daraus ein Gehalt und versteuere all das ganz normal in D. Zudem fallen Aktiengewinne und Dividenden aus deutschem Depot an.

Ich gründe nun per E2 eine LLC in USA und werde permanent resident und erhalte ebenfalls ein Gehalt daraus.

Welche Auswirkungen ergeben sich daraus v.a. bezüglich angefallener Aktiengewinne aus D?
Brauche ich hierfür einen internationalen STB von amerikansicher Seite oder reicht ein CPA?

Antwort von Administrator

Wenn Sie nur in den USA ansässig sind, gibt es für Dividenden ein Quellensteuerrecht für Deutschland von 15%. Sie benötigen entweder eine Freistellungsbescheinigung vom Zentralamt für Steuern oder müssen die einbehaltende Kapitalertragsteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung zurückfordern.

Ein guter CPA recht für die Beratung in den USA (sofern der Ort der Geschäftsleitung der LLC in den USA liegt und in Deutschland keine Betriebsstätte besteht).

Kommentar von Manuel |

Guten Tag,

ich bin mit einem J-1 Visum in Kalifornien und erhalte hier als Research Fellow von einer amierkanischen Universität Gehalt (Salary). Vielfach wird darauf hingewiesen, dass mit Berufung auf DBA 20(1) die in den USA gezahlten Steuern zurückerstattet werden können, dann muss allerdings das Gehalt allerdings in Deutschland versteuert werden. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sinnvoller (niedrigerer Steuersatz) ist, sich nicht auf das Abkommen zu berufen und die Steuern in den USA zu bezahlen?

Herzlichen Dank!

Antwort von Administrator

Das ist kein Wunschkonzert. Wenn Deutschland ein Besteuerungsrecht hat, kann man das nicht einfach verschweigen.

Kommentar von Dieter Stotz |

Guten Tag Herr Scheller,
meine Frau hat die amerik. Staatsbürgerschaft, ist aber bei mir in Deutschland wohnhaft. Sie bezieht Social Security und soll laut einem Steuerbüro in den Staaten seit diesem Jahr für die Bearbeitung ihrer Steuer von 2023 all ihre Konten angeben. Ich weiß zwar, dass es gewisse Abkommen zw. Deutschland und USA gibt, die Steuerhinterziehung (und wahrscheinlich anderes!) verhindern sollen. Mir ist zwar klar, dass davon das Giro-Konto von uns beiden betroffen ist, aber bei der Preisgabe von Sparkonten nach USA bin ich der Meinung, dass das zu weit geht. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Wir könnten im Notfall die Sparkonten vom Namen meiner Frau befreien und sie nur auf mich laufen lassen. Aber wenn das nicht nötig sein sollte, verzichte ich gerne auf diesen Schritt. Vielen Dank für Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Dieter Stotz

Antwort von Autorenteam

Die Übertragung von Guthaben auf Sie ist schon möglich. Aber denken Sie an Auswirkungen bei der Schenkungsteuer (Deutschland und USA).

Ohne Hilfe eines erfahrenen Steuerberaters würde ich solche Transaktionen nicht durchführen.

Kommentar von Alexander Mahl |

Hallo,
Ich gründe zusammen mit meinem Bruder in den USA eine LLC und wir bringen jeweils zu gleichen teilen das Startkapital ein.
Bruder bleibt jedoch in Deutschland und ich leite die LLC operativ in den USA, er erhält lediglich Dividende. Muss mein Bruder eine US-Steuererklärung abgeben und betrifft ihn dies in irgendeiner Art und Weise ansonsten steuerlich von US-Seite?
Vielen Dank

Antwort von Administrator

Ihr Bruder muss sicherstellen, dass in den USA tatsächlich keine Steuern zu zahlen sind und möglichst auch keine Erklärungen abzugeben sind. Wie das geht, wird Ihnen ein US-Berater sagen können, wenn dieser sich mit internationalen Sachverhalten auskennt.

Kommentar von Verena Schmid |

Guten Abend,
ich habe die doppelte Staatsbürgerschaft, wohne und arbeite aber in Deutschland. Ich habe zuletzt meine Steuererklärungen der letzten Jahre mithilfe einer Steuerberaterin nachgereicht, da mir vorher nicht bewusst war, eine Erklärung für die USA abgeben zu müssen.
Ich habe die Unterlagen bereits im November eingereicht - habe ich irgendeine Reaktion zu erwarten, wie in Deutschland den Steuerbescheid? Aktuell weiß ich gar nicht, ob es schon bearbeitet wurde und die Sache damit erledigt ist, oder nicht.

Vielen Dank im Voraus,
liebe Grüße

Antwort von Administrator

Nein. In den USA gibt es keine Steuerbescheide. In den USA gibt man eine Steuererklärung ab und zahlt die Steuer, wenn eine solche zu entrichten ist. Das ist in Ihrem Fall wohl nicht der Fall.

Aber eine Frage, wieso fragen Sie nicht die Steuerberaterin?

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