Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Profil

Schon während meiner Studienzeit arbeitet ich in der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei meines Vaters. Mit Unterbrechungen in München und im Ausland arbeitete ich erst als Mitarbeiter und danach als Partner bei Somann & Scheller.

Schon im Vorfeld des gemeinsamen Marktes, der 1993 eingeführt wurde, erkannte ich das große Potential der internationalen Steuerberatung für den Mittelstand. Ich war deshalb 1991 auch Mitbegründer der IAPA International Association of Professional Advisers, einer Kooperation unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Europa. Ich gehörte 22 Jahren dem Vorstand der IAPA an und war 12 Jahre ihr Präsident. Im Jahr 2004 erwarb ich zur Vertiefung meiner Kenntnisse im internationalen Steuerrecht an der Universität Hamburg den Titel Master of International Taxation.

Die Kooperation mit Berufskollegen ist mir ein besonderes Anliegen: Ob als aktives Mitglied der BeCo Beratercooperation e.V., einem kleinen selbständigen Berufsverband, oder als Vorstandsmitglied der sybo Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und der NOW Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – beides Zusammenschlüsse unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften.

In den letzten Jahren veröffentlichte ich Artikel in der Fachpresse bzw. in verschiedenen Steuer-Blogs und war für Kollegen tätig. Die Themen sind vielfältig:

  • Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen
  • Konzeption einer Finanzierung mit Genussrechten
  • Strukturierung von Auslandsaktivitäten deutscher Unternehmen (USA, Großbritannien, Österreich, Schweiz, Frankreich, Belgien u.a.)
  • Unterstützung bei einer Betriebsprüfung in Bezug auf die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG
  • Beratung beim Unternehmensverkauf an ausländische Investoren
  • Umsatzsteuer auf Mitgliedsbeiträge von Berufsverbänden
  • Gründung von Auslandstochtergesellschaften
  • Nachfolgeberatung für Deutsche mit Vermögen im Ausland
  • Coaching von Personalabteilungen in Fragen der internationalen Mitarbeiterentsendung
  • Klageverfahren
  • Bewertung von Wohnimmobilien
  • Anwendung des Freibetrages nach § 13c ErbStG
  • Einordnung als Finanzunternehmen i.S.d. § 8b Abs. 7 KStG
  • Umsatzsteuer in Handwerksunternehmen
  • Ausbildung von Steuerberatern und deren Mitarbeitern in nationalen und internationalen Steuerfragen (Beispiel: Der richtige Umgang mit der Anlage AUS, Logistik und Steuern, Die internationale Nachfolge, Internationale Steuerplanung).