Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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German inheritance and gift tax - International cases

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Germany has an inheritance and gift tax that addresses inheritances and gifts in respect of taxation in a national and international context. This includes the transfer of assets from tax residents and non-residents. If the taxable persons are resident in Germany, the worldwide assets are subject to this tax (as an unlimited tax liability). In the case of non-residents, generally only German assets are taxed (as a limited tax liability), although there are exceptions, particularly for tax residents who transfer their domicile abroad. In a series of articles, we will describe the scenarios of cross-border inheritances and gifts from a German perspective.

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Deutsche Erbschaftsteuer (Teil 4)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Grenzüberschreitende Sachverhalte werden von der deutschen Erbschaftsteuer erfasst, wenn ein Anknüpfungspunkt in Deutschland besteht. Auf der personellen Ebene ist dies der Fall, wenn entweder der Erblasser oder der Empfänger (Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte) im Inland ansässig sind. Sachlich ist der Anknüpfungspunkt im Inland belegenes Vermögen.

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Deutsche Erbschaftsteuer (Teil 3)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Deutschland hat eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Erbschaften und Schenkungen im nationalen und internationalen Kontext einer Besteuerung unterwirft. Diese umfasst die Vermögensübertragung von Steuerinländern und Steuerausländern. Sofern die steuerpflichtigen Personen im Inland ansässig sind, unterliegt das weltweite Vermögen im Erbfall der Steuer (unbeschränkte Steuerpflicht). Bei Steuerausländern wird im Regelfall nur das deutsche Vermögen besteuert (beschränkte Steuerpflicht), wobei es insbesondere für Steuerinländer, die ihre Ansässigkeit in das Ausland verlegen, Ausnahmen gibt. Wir werden in einer Serie von Artikeln die Szenarien grenzüberschreitender Erbfälle und Schenkungen aus deutscher Sicht beschreiben. Dies ist der dritte Teil.

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Deutsche Erbschaftsteuer (Teil 2)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Deutschland hat eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Erbschaften und Schenkungen im nationalen und internationalen Kontext einer Besteuerung unterwirft. Diese umfasst die Vermögensübertragung von Steuerinländern und Steuerausländern. Sofern die steuerpflichtigen Personen im Inland ansässig sind, unterliegt das weltweite Vermögen im Erbfall der Steuer (unbeschränkte Steuerpflicht). Bei Steuerausländern wird im Regelfall nur das deutsche Vermögen besteuert (beschränkte Steuerpflicht), wobei es insbesondere für Steuerinländer, die ihre Ansässigkeit in das Ausland verlegen, Ausnahmen gibt. Wir werden in einer Serie von Artikeln die Szenarien grenzüberschreitender Erbfälle und Schenkungen aus deutscher Sicht beschreiben. Dies ist der zweite Teil.

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Deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer

von Autorenteam (Kommentare: 2)

Deutschland hat eine Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Erbschaften und Schenkungen im nationalen und internationalen Kontext einer Besteuerung unterwirft. Diese umfasst die Vermögensübertragung von Steuerinländern und Steuerausländern. Sofern die steuerpflichtigen Personen im Inland ansässig sind, unterliegt das weltweite Vermögen im Erbfall der Steuer (unbeschränkte Steuerpflicht). Bei Steuerausländern wird im Regelfall nur das deutsche Vermögen besteuert (beschränkte Steuerpflicht), wobei es insbesondere für Steuerinländer, die ihre Ansässigkeit in das Ausland verlegen, Ausnahmen gibt. Wir werden in einer Serie von Artikeln die Szenarien grenzüberschreitender Erbfälle und Schenkungen aus deutscher Sicht beschreiben.

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The LLC and its members based in Germany (Part 2)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

In the USA, the Limited Liability Company (LLC) is regarded as a form of company that is easy to set up, flexible to handle and yet offers personal limitation of liability for its shareholders (members). Special features must be observed if its shareholders are resident in Germany. Some of the special features are described in two articles.

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The LLC and its members based in Germany (Part 1)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

In the USA, the Limited Liability Company (LLC) is regarded as a form of company that is easy to set up, flexible to handle and yet beneficially offers personal limitation of liability for its shareholders (members). Special features must be observed if its shareholders are resident in Germany. Some of the special features are described in these two articles.

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Die LLC und ihre in Deutschland ansässigen Gesellschafter (Teil 2)

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Die Limited Liability Company (LLC) gilt in den USA als Gesellschaftsform, die einfach zu gründen, flexibel zu handhaben und dennoch eine weitgehende Haftungsbeschränkung für ihre Gesellschafter bietet. Besonderheiten sind zu beachten, wenn ihre Gesellschafter in Deutschland ansässig sind. In zwei Artikeln werden einige der Besonderheiten dargestellt.

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Die LLC und ihre in Deutschland ansässigen Gesellschafter (Teil 1)

von Peter Scheller (Kommentare: 1)

Die Limited Liability Company (LLC) gilt in den USA als Gesellschaftsform, die einfach zu gründen, flexibel zu handhaben und dennoch eine weitgehende Haftungsbeschränkung für ihre Gesellschafter bietet. Besonderheiten sind zu beachten, wenn ihre Gesellschafter in Deutschland ansässig sind. In zwei Artikeln werden einige der Besonderheiten dargestellt.

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Der Einfuhrabgabenbescheid und seine Prüfung

von Autorenteam (Kommentare: 0)

Die Prüfung eines Einfuhrabgabenbescheides erfordert das Vorliegen diverser Unterlagen. Lücken in der Dokumentation machen die Prüfung der Bescheide unmöglich.

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Zollstrafrechtliche Beurteilung des Falls Schwarzenegger

von Administrator (Kommentare: 0)

Am 17. Januar 2024 wurde durch Beamte des Hauptzollamts München gegen Arnold Schwarzenegger ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet, weil bei ihm im Rahmen seiner Einreise in die Europäische Union eine Luxus-Uhr der Marke Audemars Piguet im Wert von ca. 26.000 Euro aufgefunden wurde.

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Der Datenlieferant als Zollschuldner

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Seit der Änderung des Zollrechts zum 1. Mai 2016 wurde die Liste der Zollschuldner erweitert. Seither wird der Lieferanten von Daten für die Zollanmeldung unter gewissen Umständen zum Zollschuldner. Diese Regelung zielt offensichtlich auf die Logistikbranche. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2017 (C-522/16) zeigt, dass der Kreis betroffener Personen weit größer sein kann.

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Expatriates - Reicht die Unterstützung deutscher Arbeitgeber?

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Die deutsche Wirtschaft benötigt in vielen Bereichen Arbeitnehmer aus anderen Ländern, weil häufig nicht genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Wenn diese Arbeitnehmer beginnen, in Deutschland zur arbeiten und zu leben, sehen sie sich besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Es gilt nicht nur, sprachliche und kulturelle Barrieren zu überwinden. Auch Rechts- und Steuersystem wirken fremd und unüberschaubar, häufig auch verwirrend.

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Vorübergehende Verwahrung im Zollrecht

von Autorenteam (Kommentare: 0)

Die vorübergehende Verwahrung ist ein wichtiges zollrechtliches Instrument, das die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten vereinfacht. Es handelt sich um keine Zollverfahren im eigentlichen Sinn, obwohl es Ähnlichkeiten mit dem Verfahren des Zolllagers hat. Die vorübergehende Verwahrung verhindert, dass Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern bei Verbringen in das Zollgebiet der Union sofort fällig werden. In der Regelverfahren werden die Abgaben erst fällig, wenn die Waren zum freien Verkehr überlassen werden.

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Over-invoicing to avoid anti-dumping duties on solar modules

von Administrator (Kommentare: 0)

In order to avoid high anti-dumping duties on Chinese solar modules, importers submitted to the customs authorities undertaking invoices that were incorrect in terms of content. This served to conceal the undercutting of the minimum purchase price, compliance with which, however, was a prerequisite for exemption from the anti-dumping duty. By referring to the inflated undertaking invoices in the customs declaration, the declarants had, in the opinion of the Federal Court of Justice, provided incorrect information on fiscally significant facts within the meaning of Section 370 of the German Fiscal Code (AO). The anti-dumping duties were incurred in full upon importation. This constituted the tax evasion required for tax evasion. In the literature, weighty arguments are put forward against this view.

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