Diese Website verwendet technisch notwendige, sog. Session-Cookies, die nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen bleiben. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Schützt vor Cross-Site-Request-Forgery Angriffen.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Speichert die aktuelle PHP-Session.
Speicherdauer: Dieses Cookie bleibt nur für die aktuelle Browsersitzung bestehen.
Since the UK left the European Union (EU) there have been some changes to VAT and Customs rules for businesses trading in goods with, and within, Northern Ireland.
The impact of the UK leaving the European Union (EU) on VAT and Customs remains profound. The below highlights some of the major changes to be aware of.
Am 24.03.2021 hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Meldung herausgegeben, dass im inland ansässige Personen, sei es Gesellschaften oder Privatpersonen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitteilungspflichten nach § 138 AO für britische Tochterunternehmen haben. Das Unterlassen der Mitteilung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 endet der Übergangszeitraum im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Damit ist Großbritannien nicht mehr Teil des gemeinsamen Marktes und der Zollunion. Im letzten Moment haben sich die Parteien doch noch auf einen Handels- und Kooperationsvertrag geeinigt. Damit werden einige Unsicherheiten und Probleme, die ein abkommensloser Austritt Großbritanniens hervorgerufen hätte, vermieden. Allerdings ergeben sich erhebliche Veränderungen in den Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.
Unternehmen können sich die ausländische Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) vergüten lassen, wenn ihnen eine solche in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Rechnung gestellt wurde und sie in diesem Staat umsatzsteuerlich nicht registriert sind. Die Antragstellung erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern.
In vorangegangen Artikeln haben wir die zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Auswirkungen des Warenverkehrs aufgrund des bevorstehenden Austritts Großbritanniens aus der EU dargestellt. Daneben werden sich aber auch Änderungen bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) im Dienstleistungsverkehr ergeben.
Sowohl die Kommission der EU wie auch Großbritannien haben Leitfäden und Stellungnahmen zu den zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Auswirkungen bei Austritt Großbritanniens ohne Vertrag (no deal) veröffentlicht. Dabei geht es vorrangig um zwei Themenbereiche. Wie ist die Situation nach dem Austritt und was geschieht in der Übergangsphase kurz vor und nach dem Austrittsdatum.
Dies ist ein kurzer Beitrag zu speziellen Themen im Zusammenhang mit dem Brexit. In diesem Artikel geht es um die Einfuhr von Waren aush Großbritannien. Dabei geht es nicht nur um den Zoll sondern auch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Dies ist ein kurzer Beitrag zu speziellen Themen im Zusammenhang mit dem Brexit. In diesem Artikel geht es um die Ausfuhr von Waren nach Großbritannien. Dabei geht es nicht nur um den Zoll sondern auch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und um die Verbrauchsteuern.
Dies ist ein kurzer Beitrag zu speziellen Themen im Zusammenhang mit dem Brexit. Hier geht es um den weithin unterschätzten Bereich des Warenursprungs.
Dies ist ein kurzer Beitrag zu speziellen Themen im Zusammenhang mit dem Brexit. Hier geht es um die Rückwareneigenschaft im Zollrecht für Waren, die vor dem Austrittsdatum nach Großbritannien verbracht und nach diesem Datum wieder in der EU zurückgebracht werden sollen.
Noch immer weiß niemand, ob und wann der Brexit kommen wird. Geht man davon aus, dass er kommen wird, werden sich mit dem Austrittsdatum für Unternehmen einige grundlegenden Änderung im Zoll-, Verbrauchsteuer- und Umsatzsteuerrecht ergeben. Einige Änderungen werden unabhängig davon sein, ob ein Abkommen zwischen Großbritannien und der EU abgeschlossen wird oder nicht. An dieser Stelle wird eine Serie kurzer Artikel folgen, die einzelne Änderungen beleuchten.
Großbritannien und die Schweiz haben am 11. Februar 2019 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Es soll der Beibehaltung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen nach dem Austritt des Großbritanniens aus der Europäischen Union sicherstellen.