Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Brexit: Mehrwertsteuervergütung 2020

von Peter Scheller

Unternehmen können sich die ausländische Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) vergüten lassen, wenn ihnen eine solche in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Rechnung gestellt wurde und sie in diesem Staat umsatzsteuerlich nicht registriert sind. Die Antragstellung erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Obwohl Großbritannien zum 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten ist, können Anträge für Mehrwertsteuervergütungsanträge noch für das gesamte Kalenderjahr 2020 beim BZSt gestellt werden. Allerdings ist hierbei ein besonderer Termin zu beachten. Normalerweise müssen Vergütungsanträge bis spätestens zum 30. September des Folgejahres gestellt werden. Der Vergütungsantrag 2020 für britische Umsatzsteuer (VAT) ist abweichend hiervon aber bis zum 31. März 2021 zu stellen.

Unklar ist bisher, wie Vergütungsanträge für Zeiträume ab dem 1. Januar 2021 zu stellen sind. Möglicherweise werden diese in Zuknft direkt bei der zuständigen Behörde Großbritanniens zu stellen sein.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Bildquelle: www.fotalia.com

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