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Deutsche gewerbliche Verarbeitungsbetriebe und Werften übernehmen Umbau-, Refit- und Reparaturaufträge. Sofern die zu bearbeitenden Gegenstände oder Wasserfahrzeuge oder anderen Gegenstände aus dem Drittland in das Zollgebiet das Zollgebiet der EU gelangen, müssen zollrechtliche Anmeldungen abgegeben werden. Sofern diese Zollanmeldungen Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten, drohen nachteilige Folgen für den Auftraggeber oder die Werft oder den Verarbeitungsbetrieb oder häufig auch beide. Dabei geht es neben Zölle auch um die Einfuhrumsatzsteuer.