Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Peter Scheller - Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

Gut beraten, ist schon gewonnen.

Sie sind Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater und suchen Unterstützung in der Auseinandersetzung mit Finanzbehörden, z.B. bei Betriebsprüfungen, Einspruchsverfahren oder Finanzgerichtsverfahren.

Sie sind Rechtsanwalt und runden Ihr eigenes Leistungsangebot zu speziellen, steuerlichen Fragen – im In- und Ausland – ab.

Sie sind Unternehmensvertreter und minimieren durch das Hinzuziehen meiner Expertenmeinung Ihr Haftungsrisiko als Geschäftsführer.

Sie suchen Unterstützung in speziellen, steuerlichen Fragen, z.B. Auslandsaktivitäten, grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen, internationalen Mitarbeiterversendungen u.v.m.

Ich begleite und berate Sie und Ihr Expertenteam, „wenn es knifflig wird“.

Aktuelle Beiträge

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Roth Conversion und deutsche Besteuerung

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Viele Deutsche, die längere Zeit in den USA gelebt und gearbeitet haben, besitzen dort Altersvorsorgevermögen. Häufig geht es um einen 401(k)-Plan, einen Traditional IRA oder bereits um einen Roth IRA. Wer später nach Deutschland zurückkehrt oder erstmals nach Deutschland zieht, sollte diese US-Altersvorsorge nicht einfach „liegen lassen“, ohne vorher die steuerlichen Folgen zu prüfen.

Besonders wichtig ist die Frage, ob ein 401(k)-Plan oder ein Traditional IRA vor dem Zuzug nach Deutschland in einen Roth IRA umgewandelt werden sollte. Diese Umwandlung nennt man in den USA Roth-Conversion. Sie kann steuerlich sinnvoll sein, ist aber nicht ohne Risiko.

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US and UK funds held as private assets

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

This article is intended for individuals who are tax resident in Germany and hold investments from the United States or the United Kingdom as private assets. Nationality is generally not relevant. The same principles apply, for example, to a German, US or British citizen who lives in Germany and is tax resident there. The guide covers ordinary investments held by private investors, especially funds held through a standard securities account. It does not cover business assets, significant corporate shareholdings with entrepreneurial influence or complex fund structures.

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BFH: U.S. Disability Compensation held Tax-Exempt in Germany

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German Federal Fiscal Court (BFH), Judgment of April 23, 2026 – X R 29/22

In a decision of considerable importance for cross-border tax matters, Germany’s Federal Fiscal Court (Bundesfinanzhof – BFH) held that disability compensation paid by the United States government may qualify for tax exemption in Germany. Particularly noteworthy is the Court’s conclusion that Section 3 No. 6 of the German Income Tax Act (Einkommensteuergesetz – EStG) is not limited to benefits financed from German public funds.

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BFH: US-amerikanische Invaliditätsentschädigung steuerfrei in Deutschland

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BFH-Urteil vom 23.04.2026 – X R 29/22

Mit einem für grenzüberschreitende Sachverhalte wichtigen Urteil hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass eine von den USA gezahlte Invaliditätsentschädigung („VA Disability Compensation“) auch in Deutschland steuerfrei sein kann. Besonders bemerkenswert ist dabei die Aussage des Gerichts, dass § 3 Nr. 6 EStG nicht auf Leistungen aus deutschen öffentlichen Mitteln beschränkt ist.

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