Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Brexit und Zoll: Leitfaden

von Peter Scheller

Sowohl die Kommission der EU wie auch Großbritannien haben Leitfäden und Stellungnahmen zu den zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Auswirkungen bei Austritt Großbritanniens ohne Vertrag (no deal) veröffentlicht. Dabei geht es vorrangig um zwei Themenbereiche. Wie ist die Situation nach dem Austritt und was geschieht in der Übergangsphase kurz vor und nach dem Austrittsdatum.

Die Kommission hat einen Leitfaden zu den zollrechtlichen Auswirkungen eines vertragslosen Austritts veröffentlicht (Guidance Note – Withdrawal of the United Kingdom and customs related matters in case of a no deal). Wenig überraschend ist, dass folgende Dinge in der EU 27 keine Geltung mehr haben:

  • EORI Nummer (Economic Operator Registration Identification Number), die von der britischen Zollbehörde vergeben wurde
  • Zollrechtliche Bewilligungen, die die britische Zollbehörde erteilt haben
  • Verbindliche Zolltarifauskünfte und verbindliche Ursprungsauskunft, ausgestellt von den britischen Zollbehörden
  • Ursprungszeugnisse und Lieferantenerklärungen aus Großbritannien

Daneben werden viele Dinge behandelt, in denen sich Waren zum Austrittsdatum im grenzüberschreitenden Transport befinden, die sich in einem Zollverfahren in Großbritannien befinden oder vormalige Waren aus dem EU 27-Raum stammen und die nach dem Austrittsdatum wieder in das Zollgebiet der Union eingeführt werden sollen. Hier geht es um folgende Bereiche:

  • Vorübergehende Verwahrung
  • Rückwaren
  • Zolllager
  • Vorübergehende Verwendung
  • Endverwendung
  • Aktive Veredelung
  • Passive Veredelung

Eine Besonderheit besteht in Bezug auf das Versandverfahren. Großbritannien wird ab dem Austrittsdatum der Vereinbarung zum Gemeinsamen Versandverfahren beitreten. Das Gemeinsame Versandverfahren ist für die Beförderung von Waren zwischen den EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz, der Türkei, der Republik Nordmazedonien und Serbien eröffnet. Damit können Waren ohne Erhebung von Einfuhrabgaben oder Anwendung handelsrechtlicher Maßnahmen zwischen EU-Mitgliedsstaaten und den Vertragsstaaten transportiert werden.

Daneben werden andere zollrechtlich relevante Bereiche dargestellt:

  • Formale Anforderungen (Summarische Eingangsanmeldung, Abgangsvorabanmeldung)
  • Zollkontingente
  • Überwachung von Sicherheits-, Gesundheits-, und Umweltbestimmung
  • Vermeidung von Verletzungen der Vorschriften zum geistigen Eigentum (z.B. Produktpiraterie)

Glossar

Bewilligungen

Authorisations

Verbindliche Zolltarifauskunft

Binding Tariff Information

Verbindliche Ursprungsauskunft

Binding Origin Information

Zollkontingente

Tariff Quotas

Ursprungszeugnis

Certificate of Origin

Lieferantenerklärung

Supplier’s Declaration

Rückware

Returned Goods

Versand

Transit

Gemeinsames Versandverfahren

Common Transit Procedure

Zolllager

Customs Warehousing

Freizonen

Free Zones

Vorübergehende Verwendung

Temporary Admission

Endverwendung

End Use

Aktive Veredelung

Inward Processing

Passive Veredelung

Outward Progression

Abgangsvorabanmeldung

Pre-departure Declaration

Sicherheits-, Gesundheits-, Umweltvorschriften

Safety, health, environment regulations

Geistiges Eigentum

Intellectual Property Rights

 

Autor: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Bildquelle: www.fotalia.com

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Kommentare

Kommentar von Peter Scheller |

Einen weiteren Aspekt bringt Michael Lux (http://www.customs-law.expert/firm-de.html) in seinem Aufsatz "The Justiciability of Claims under the GATT Security Clause" in der Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 7/2019, Seite 194. Dabei untersucht er, ob unter unter welchen Umständen Großbritannien oder die EU handelsbeschränkende Maßnahmen nach einem harten Brexit ausbringen könnten.

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