Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Digitale Steuerbescheide ab 2026 – das Wichtigste in Kürze

von Peter Scheller

Ab 2026 können Finanzämter Steuerbescheide ohne Ihre Einwilligung digital bereitstellen – zum Beispiel im ELSTER-Postfach oder über die Schnittstelle Ihres Steuerberaters. Der digitale Bescheid gilt dann als zugestellt, sobald er dort abrufbar ist – ab diesem Zeitpunkt läuft die Einspruchsfrist.

2026: Übergangsjahr

Im Jahr 2026 ist vieles noch im Fluss: Die Finanzämter dürfen Bescheide digital bekanntgeben, müssen es aber noch nicht in allen Fällen. Das heißt: Sie können 2026 sowohl Papierbescheide per Post als auch digitale Bescheide bekommen – je nach Handhabung des Finanzamts.

Ab 2027: Digital wird Regelfall

Ab 2027 sollen Steuerbescheide grundsätzlich digital zugestellt werden, wenn die Steuererklärung elektronisch eingereicht wurde. Wer ELSTER oder einen Steuerberater nutzt, wird daher in der Regel mit digitalen Bescheiden leben müssen – es sei denn, er widerspricht.

Ihr Recht auf Papier bleibt

Wenn Sie weiterhin Papierbescheide möchten, können Sie der elektronischen Bekanntgabe widersprechen. Ein formloses Schreiben an das Finanzamt reicht aus („Ich wünsche meine Steuerbescheide künftig per Post.“). Der Antrag gilt nur für die Zukunft, bereits digital zugestellte Bescheide bleiben gültig.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Prüfen Sie, ob Sie künftig digital abrufen wollen (Zugangsdaten, Postfach im Blick, Fristenkontrolle).

  • Oder stellen Sie sich bewusst auf Papierbescheide ein und senden Sie Ihrem Finanzamt rechtzeitig einen kurzen Widerspruch gegen die elektronische Bekanntgabe.

Autor: Peter Scheller - Steuerberater - Master of International Taxation - Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Bildquelle: www.foltalia.com

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