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Es kommt häufig vor, dass bei zollrechtlichen Pflichtverstößen Zölle und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) gegen das Logistikunternehmen festgesetzt werden. Diese betreffen in der Regel den Einfuhrvorgang des Kunden, für den zollrechtliche Anmeldungen vorgenommen werden. Schon in der Rechtssache DSV Road hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2015 dem beauftragten Logistikunternehmen den Abzug der EUSt als Vorsteuer versagt. In der Folge hat es weitere Urteile des EuGH und deutscher Finanzgericht gegeben, die alle den Vorsteuerabzug versagen.
Unternehmen müssen bei Überschreiten gewisser Schwellenwerte Intrastat-Meldungen abgeben. Die Meldung dient ausschließlich dem Zweck, den Warenverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaat statistisch zu erfassen.
Am 26. März 2021 zwischen 14 und 15:30 Uhr wird ein Online Seminar zum Thema "Risiken bei der Einfuhr – Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anhand aktueller Rechtsprechung" stattfinden. Ziel der Veranstaltung ist es, für Berater das Thema Zoll und Einfuhrumsatzsteuer „erlebbar“ zu machen. Das geht am besten über Fälle, die der EuGH, BFH oder FG behandelt haben.
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 endet der Übergangszeitraum im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Damit ist Großbritannien nicht mehr Teil des gemeinsamen Marktes und der Zollunion. Im letzten Moment haben sich die Parteien doch noch auf einen Handels- und Kooperationsvertrag geeinigt. Damit werden einige Unsicherheiten und Probleme, die ein abkommensloser Austritt Großbritanniens hervorgerufen hätte, vermieden. Allerdings ergeben sich erhebliche Veränderungen in den Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.
Unternehmen können sich die ausländische Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) vergüten lassen, wenn ihnen eine solche in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Rechnung gestellt wurde und sie in diesem Staat umsatzsteuerlich nicht registriert sind. Die Antragstellung erfolgt beim Bundeszentralamt für Steuern.
From 1 January 2021 foreign employers are obliged to appoint an Authorised Representative when they employ staff who will be liable to German social security contributions. This obligation is applicable for employers who do not have a registered office in Germany.
Seit meinem letzten, noch durchaus zuversichtlichen Blogbeitrag zum damals noch unfertigen Forschungszulagengesetz, der sich mit den Basics und mit den Zielgruppen befasste, wurde inzwischen das Antragsverfahren publiziert.
There are various situations where an expatriate who relocates to Germany would benefit from a “tax cover” to avoid undesirable tax consequences. One way to avoid unwanted tax implications is the transfer of property which generates respective income to a German or a foreign company. However, this transfer often results in tax consequences at a later stage which may be considered not to be beneficial and so it must only be done after proper research. Another tax planning tool might be the transfer of respective property into a pension plan.
There are several important reporting obligations in Germany. Most of them have to be observed by both German citizens and expatriates who relocate to Germany. The obligations apply especially to persons who are shareholders of companies, or members of partnerships who have set up a business activity in Germany. Persons in this respect are considered as both individuals as well as corporations.
Foreign business entities sometimes have to pay German Value Added Tax (VAT) even though they are not tax resident in Germany. This may be VAT on deliveries and services received in Germany which are shown on invoices of German suppliers or service providers or import-VAT. Because the regular VAT-rate of 19% is quite severe it is of importance to know how a foreign business entity can reclaim German VAT that has been paid.
Living and working in another country requires careful tax planning as there are always many tax issues to be considered. In addition, social security and other legal issues such as immigration law must be observed. This applies for all US citizens who relocate to Germany and it is important to note that there are special issues to be observed. Different tax and social security systems in Germany and the USA may cause problems in addition to those contained in special provisions in the Double Taxation Convention between Germany and the USA (DTC USA).
Living and working in another country requires careful tax planning as there are always many tax issues to be considered. In addition, social security and other legal issues such as immigration law must be observed. This applies for all US citizens who relocate to Germany and it is important to note that there are special issues to be observed. Different tax and social security systems in Germany and the USA may cause problems in addition to those contained in special provisions in the Double Taxation Convention between Germany and the USA (DTC USA).
Logistikunternehmen haben zollrechtlich und umsatzsteuerlich zwei Ebenen zu beachten. Einerseits müssen Speditionen, Frachtführer, Lagerhalter und Zollagenten die umsatzsteuerliche Besonderheiten eigener Leistungen richtig beurteilen. Hinzu kommen bilanzielle und ertragsteuerliche Fragestellungen. Daneben müssen Logistikunternehmen die zollrechtlichen und umsatzsteuerlichen Fragestellungen ihrer Kunden insbesondere bei grenzüberschreitenden Transporten beachten.
Deutschland ist eines der im- und exportstärksten Länder dieser Welt. Für international agierende Unternehmen spielt deshalb neben den Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts zur Ein- und Ausfuhr auch das Zollrecht und das Außenwirtschaftsrecht eine bedeutsame Rolle. Berater der international agierenden Branchen sollten deshalb zumindest eine Vorstellung darüber haben, welche rechtlichen Verpflichtungen ihre Mandanten zu erfüllen haben, denn die Nichtbeachtung außenwirtschaftlichen Bestimmungen wird häufig drastisch sanktioniert.