Verkauf eines Mobilheims
von Peter Scheller
In einem Fall vor dem Niedersächsischen Finanzgericht ging es um die Frage, ob die Veräußerung eines Mobilheims ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellen kann. Wäre dies der Fall, würden Veräußerungsgewinne innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren der Einkommensteuer unterliegen.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2011 ein Mobilheim angeschafft und gleichzeitig mit einem Campingplatz einen Pachtvertrag über die Anmietung einer Parzelle geschlossen. Das Mobilheim wurde vermietet und der Kläger veräußerte im Jahr 2015 das Mobilheim. Das Finanzamt sah darin ein privates Veräußerungsgeschäft und unterwarf den Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer.
Das Niedersächsische Finanzgericht vertragt in seinem Urteil vom 28. Juli 2021 eine andere Auffassung, und sah in der Transaktion keine Veräußerung eines Gebäudes. Dies begründete das Finanzgericht damit, dass für Steuerpflicht notwendig sei, dass ein Gebäude nur dann unter die Vorschrift falle, wenn es nur im Zusammenhang mit einem Grundstück veräußert werden könne. Das war hier nicht der Fall, weil das Mobilheim zu keinem wesentlichen Bestandteil des Grundstücks geworden ist.
Gegen das Urteil hat das Finanzamt Revision beim BFH eingelegt.
Autor: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern
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- FG Niedersachsen
- Mobilheim
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