Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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Inländisches Grundstück als Betriebsstätte bzw. feste Niederlassung

von Peter Scheller (Kommentare: 1)

Ausländische Kapital- und Personengesellschaften genauso wie gewerbetreibende natürliche Personen unterliegen in Deutschland mit einem Teil ihres Gewinns der Ertragsbesteuerung, wenn diese eine Betriebsstätte in Inland haben. Ausländische Unternehmer können auch für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland als ansässig gelten, wenn diese eine feste Niederlassung im Inland haben. Beide Begriffe unterscheiden sich im Detail. Regelmäßig beschäftigen sich Gerichte mit der Frage, wann und unter welchen Umständen eine Betriebsstätte oder feste Niederlassung vorliegt.

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Registration of a new business in Germany

von Peter Scheller (Kommentare: 5)

Starting a business in Germany requires various registration procedures. The same applies for fundamental changes in the entity’s legal structure or the liquidation of the entity or the termination of business activities.

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Montagen und Serviceaufträge im Ausland

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Montagen und Serviceaufträge im Ausland

Deutsche Unternehmen wie beispielsweise Metallbaubetriebe nehmen häufig Montage- oder andere Aufträge im Ausland an. Dabei werden regelmäßig eigene Arbeitnehmer an den Einsatzort geschickt. Es stellt sich die Frage, welche steuerlichen und anderen Pflichten zu beachten sind. Aus steuerlicher Sicht sind …

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Betriebsstätte ungleich Betriebsstätte

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Betriebsstätte ungleich Betriebsstätte

Im Steuerrecht hat der Begriff Betriebsstätte eine große Bedeutung. Bei betroffenen Unternehmern, Vorständen und Geschäftsführern bestehen aber nicht immer Klarheit darüber, was eigentlich eine Betriebsstätte ist. In der Folge gibt werden die begrifflichen Unterschiede dargestellt. Der Begriff Betriebsstätte ist ein steuerlicher. …

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Umsatzsteuer und begriffliche Irrungen

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Umsatzsteuer und begriffliche Irrungen

Das heutige Umsatzsteuerrecht hat sich von seinem einfachen und leicht zu verstehenden Grundkonzept weit entfernt. Die Gründe sind vielfältig. Die nachfolgenden Beispiele sind sicherlich nicht vollständig. Geschäfte lassen sich mit dem System steuerlich nicht oder nur sehr schwierig fassen. Das gilt beispielsweise für … 

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