Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Blog-Archiv

März 2023

Erledigung bei der Ausfuhr

von Autorenteam (Kommentare: 0)

Im Standardfall ist die Ausfuhr elektronisch über ATLAS-Ausfuhr anzumelden. Das Ausfuhrverfahren wird nach Rückmeldung der Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle) an die Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) durch den Ausgangsvermerk erledigt. Dieser wird dem Anmelder elektronisch übermittelt. Sofern diese Rückmeldung nicht erfolgt, muss ein Nachforschungsverfahren eingeleitet werden. Der Ausgangsvermerk ist neben der Handelsrechnung der wesentliche Nachweis für die Steuerfreiheit bei der Umsatzsteuer.

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