Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Erledigung bei der Ausfuhr

von Autorenteam

Im Standardfall ist die Ausfuhr elektronisch über ATLAS-Ausfuhr anzumelden. Das Ausfuhrverfahren wird nach Rückmeldung der Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle) an die Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) durch den Ausgangsvermerk erledigt. Dieser wird dem Anmelder elektronisch übermittelt. Sofern diese Rückmeldung nicht erfolgt, muss ein Nachforschungsverfahren eingeleitet werden. Der Ausgangsvermerk ist neben der Handelsrechnung der wesentliche Nachweis für die Steuerfreiheit bei der Umsatzsteuer.

Die Frist für das Nachforschungsverfahren beträgt 90 Tage. Nach einer Verfügung der Zollverwaltung wurde die Frist vorübergehend von 90 auf 300 Tage ausgedehnt (ATLAS - Info 0034/20). Durch ATLAS – Info 0063/2020 gilt ab dem 10.07.2020 wieder die Frist von 90 Tagen. Wird kein alternativer Ausfuhrnachweis vorgelegt, wird der Ausfuhrvorgang mit Ablauf des 360. Tages für ungültig erklärt.

Ersatzbelege sind beispielsweise Einfuhrverzollungsbelege aus dem Drittland, ein von der Ausgangszollstelle abgestempeltes Formblatt INF2 oder handelsübliche, unterzeichnete und authentifizierte Versendungsbelege wie beispielsweise Frachtbriefe, Konnossemente oder Spediteursbescheinigungen). Der Anmelder kann ein Nachforschungsersuchen 70 Tage nach Überlassung zur Ausfuhr proaktiv einleiten (ATLAS – Info  0352/22).

Hinweis:

Sofern kein Ausgangsvermerk übermittelt wird, muss das ausführende Unternehmen oder der von diesem beauftragte Spediteur oder Zollagent unbedingt tätig werden. Sofern kein Ausgangsvermerk ausgestellt werden kann, muss beim zuständigen inländischen Zollamt die Erstellung eines Alternativ-Ausgangsvermerks beantragt werden. Diesem Zollamt sind alternative Nachweise vorzulegen, aus der sich die Ausfuhr zweifelsfrei ergibt. Das Auslassen dieser Möglichkeit kann dazu führen, dass die Finanzbehörden die Steuerfreiheit der Ausfuhr versagen.

Autoren:

Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Susanne Zaczek, Zollexpertin, www.zoll-service-kiel.de

Bildquelle: www.fotalia.com

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