Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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September 2026

Auslandsentsendung: In welchem Staat bin ich steuerlich ansässig?

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Gerade bei längerfristigen Entsendungen ist die Antwort nicht immer eindeutig. Ein Arbeitnehmer kann weiterhin eine Wohnung in Deutschland besitzen, zugleich aber im Ausland leben und arbeiten. Unter Umständen betrachten dann beide Staaten die Person nach ihrem jeweiligen nationalen Steuerrecht als ansässig.

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