Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Blog-Archiv

2023

Der Datenlieferant als Zollschuldner

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Seit der Änderung des Zollrechts zum 1. Mai 2016 wurde die Liste der Zollschuldner erweitert. Seither wird der Lieferanten von Daten für die Zollanmeldung unter gewissen Umständen zum Zollschuldner. Diese Regelung zielt offensichtlich auf die Logistikbranche. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2017 (C-522/16) zeigt, dass der Kreis betroffener Personen weit größer sein kann.

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Expatriates - Reicht die Unterstützung deutscher Arbeitgeber?

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Die deutsche Wirtschaft benötigt in vielen Bereichen Arbeitnehmer aus anderen Ländern, weil häufig nicht genügend qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung stehen. Wenn diese Arbeitnehmer beginnen, in Deutschland zur arbeiten und zu leben, sehen sie sich besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Es gilt nicht nur, sprachliche und kulturelle Barrieren zu überwinden. Auch Rechts- und Steuersystem wirken fremd und unüberschaubar, häufig auch verwirrend.

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Vorübergehende Verwahrung im Zollrecht

von Autorenteam (Kommentare: 0)

Die vorübergehende Verwahrung ist ein wichtiges zollrechtliches Instrument, das die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten vereinfacht. Es handelt sich um keine Zollverfahren im eigentlichen Sinn, obwohl es Ähnlichkeiten mit dem Verfahren des Zolllagers hat. Die vorübergehende Verwahrung verhindert, dass Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern bei Verbringen in das Zollgebiet der Union sofort fällig werden. In der Regelverfahren werden die Abgaben erst fällig, wenn die Waren zum freien Verkehr überlassen werden.

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Over-invoicing to avoid anti-dumping duties on solar modules

von Administrator (Kommentare: 0)

In order to avoid high anti-dumping duties on Chinese solar modules, importers submitted to the customs authorities undertaking invoices that were incorrect in terms of content. This served to conceal the undercutting of the minimum purchase price, compliance with which, however, was a prerequisite for exemption from the anti-dumping duty. By referring to the inflated undertaking invoices in the customs declaration, the declarants had, in the opinion of the Federal Court of Justice, provided incorrect information on fiscally significant facts within the meaning of Section 370 of the German Fiscal Code (AO). The anti-dumping duties were incurred in full upon importation. This constituted the tax evasion required for tax evasion. In the literature, weighty arguments are put forward against this view.

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Überfakturierung zur Umgehung von Antidumpingzöllen auf Solarmodule

von Administrator (Kommentare: 0)

Um hohe Antidumpingzölle auf chinesische Solarmodule zu umgehen, haben Importeure den Zollbehörden irreführende Verpflichtungsrechnungen vorgelegt. Diese Taktik sollte verbergen, dass der Mindesteinkaufspreis nicht eingehalten wurde, was jedoch eine Bedingung für die Befreiung von Antidumpingzöllen war. Die Verwendung überhöhter Verpflichtungsrechnungen in der Zollanmeldung führte laut dem Bundesgerichtshof dazu, dass falsche Informationen über steuerlich relevante Sachverhalte gemäß § 370 AO (Abgabenordnung) gemacht wurden. Die Antidumpingzölle seien in vollem Umfang bei der Einfuhr entstanden. Dies führt zu einer Steuerverkürzung, die für eine potenzielle Steuerhinterziehung erforderlich ist. Es gibt jedoch bedeutende Argumente in der Fachliteratur, die diese Ansicht in Frage stellen.

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Beschlagnahme russischer PKW durch den deutschen Zoll

von Administrator (Kommentare: 0)

Unter Berufung auf die Sanktionsverordnung der EU gegen Russland (Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) beschlagnahmt der Zoll russische Personenkraftwagen. Gegen die Fahrzeugführer – insbesondere Touristen und in Deutschland ansässige russische Staatsbürger – werden außenwirtschaftliche Strafverfahren wegen des Verdachts der verbotswidrigen Einfuhr der Fahrzeuge eingeleitet.

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Mehrwertsteuer: Einheitlichkeit der Leistung

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Die Einheitlichkeit der Leistung spielt im Umsatzsteuerrecht eine entscheidende Rolle. Dabei geht es um die Frage, ob ein Bündel von Leistungen eine Gesamtleistung oder einzeln zu betrachtende Leistungen darstellen. Sofern die Einzelleitungen steuerlich gleich zu behandeln sind, stellt sich die Frage in der Praxis nicht. Sind diese aber unterschiedlich zu behandeln, kann die Frage nach der Einheitlichkeit der Leistung eine erhebliche Relevanz entfalten. Im Urteil der Europäischen Gerichtshofes vom 4. April 2023 (C-516/21, "Y") ging es genau um die Frage, wann die Einheitlichkeit der Leistung vorliegt.

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Der CMR-Frachtbrief im Umsatzsteuerrecht

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Der CMR-Frachtbrief ist ein Transportdokument im internationalen Landverkehr. Gleichzeitig kann der CMR-Frachtbrief als Belegnachweis im Umsatzsteuerrecht dienen, wenn es um die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen oder im Ausnahmefall auch bei Ausfuhren geht. Peter Scheller und Susanne Zaczek haben in Heft 9/2019 der MwStR die Grundzüge der CMR-Rechts dargestellt.

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Erledigung bei der Ausfuhr

von Autorenteam (Kommentare: 0)

Im Standardfall ist die Ausfuhr elektronisch über ATLAS-Ausfuhr anzumelden. Das Ausfuhrverfahren wird nach Rückmeldung der Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle) an die Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) durch den Ausgangsvermerk erledigt. Dieser wird dem Anmelder elektronisch übermittelt. Sofern diese Rückmeldung nicht erfolgt, muss ein Nachforschungsverfahren eingeleitet werden. Der Ausgangsvermerk ist neben der Handelsrechnung der wesentliche Nachweis für die Steuerfreiheit bei der Umsatzsteuer.

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Ursprungseigenschaft

von Susanne Zaczek (Kommentare: 0)

Ein wesentlicher Aspekt von Präferenz- und Freihandelsabkommens sind Zollvergünstigen, die sich die Vertragsparteien gegenseitig gewähren. Dabei handelt es sich um Zollpräferenzen. Ein wichtiges Prüfungsaspekt ist dabei die Feststellung, in welchem Territorium die jeweilige Ware ihren Ursprung Vertragsstaat hat. Die   Feststellung der Ursprungseigenschaft folgt verschiedenen Regeln.

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