Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Blog-Archiv

Ursprungseigenschaft

von Susanne Zaczek (Kommentare: 0)

Ein wesentlicher Aspekt von Präferenz- und Freihandelsabkommens sind Zollvergünstigen, die sich die Vertragsparteien gegenseitig gewähren. Dabei handelt es sich um Zollpräferenzen. Ein wichtiges Prüfungsaspekt ist dabei die Feststellung, in welchem Territorium die jeweilige Ware ihren Ursprung Vertragsstaat hat. Die   Feststellung der Ursprungseigenschaft folgt verschiedenen Regeln.

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Rechtsfolgen einer Lieferantenerklärung

von Susanne Zaczek (Kommentare: 0)

Die Lieferantenerklärung ist eine Bescheinigung eines Lieferanten über den Ursprung einer Ware. Es gibt Lieferantenerklärung für Waren mit und ohne Präferenzursprungseigenschaft. Die erste überwiegt allerdings in der Praxis. Sie dienen Exporteuren als Grundlage für die Ausstellung von Ursprungs- und Präferenznachweisen.

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