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Ein wesentlicher Aspekt von Präferenz- und Freihandelsabkommens sind Zollvergünstigen, die sich die Vertragsparteien gegenseitig gewähren. Dabei handelt es sich um Zollpräferenzen. Ein wichtiges Prüfungsaspekt ist dabei die Feststellung, in welchem Territorium die jeweilige Ware ihren Ursprung Vertragsstaat hat. Die Feststellung der Ursprungseigenschaft folgt verschiedenen Regeln.
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 endet der Übergangszeitraum im Zusammenhang mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Damit ist Großbritannien nicht mehr Teil des gemeinsamen Marktes und der Zollunion. Im letzten Moment haben sich die Parteien doch noch auf einen Handels- und Kooperationsvertrag geeinigt. Damit werden einige Unsicherheiten und Probleme, die ein abkommensloser Austritt Großbritanniens hervorgerufen hätte, vermieden. Allerdings ergeben sich erhebliche Veränderungen in den Handelsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU.