Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

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Vorübergehende Verwahrung im Zollrecht

von Autorenteam (Kommentare: 0)

Die vorübergehende Verwahrung ist ein wichtiges zollrechtliches Instrument, das die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten vereinfacht. Es handelt sich um keine Zollverfahren im eigentlichen Sinn, obwohl es Ähnlichkeiten mit dem Verfahren des Zolllagers hat. Die vorübergehende Verwahrung verhindert, dass Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern bei Verbringen in das Zollgebiet der Union sofort fällig werden. In der Regelverfahren werden die Abgaben erst fällig, wenn die Waren zum freien Verkehr überlassen werden.

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