Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Blog-Archiv

Vorübergehende Verwahrung im Zollrecht

von Autorenteam (Kommentare: 0)

Die vorübergehende Verwahrung ist ein wichtiges zollrechtliches Instrument, das die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten vereinfacht. Es handelt sich um keine Zollverfahren im eigentlichen Sinn, obwohl es Ähnlichkeiten mit dem Verfahren des Zolllagers hat. Die vorübergehende Verwahrung verhindert, dass Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern bei Verbringen in das Zollgebiet der Union sofort fällig werden. In der Regelverfahren werden die Abgaben erst fällig, wenn die Waren zum freien Verkehr überlassen werden.

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Einfuhrumsatzsteuer und vorübergehende Verwahrung

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Einfuhrumsatzsteuer und vorübergehende Verwahrung

Bei der Einfuhr von Waren aus dem Drittland fallen der Ort, an dem die Ware gestellt und derjenige, an dem diese Waren vorübergehend verwahrt werden sollen, häufig auseinander. Dabei hat die Person, die die Ware gestellt, diese innerhalb der von …

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