Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Blog-Archiv

Vorübergehende Verwahrung im Zollrecht

von Autorenteam (Kommentare: 0)

Die vorübergehende Verwahrung ist ein wichtiges zollrechtliches Instrument, das die Einfuhr von Waren aus Drittstaaten vereinfacht. Es handelt sich um keine Zollverfahren im eigentlichen Sinn, obwohl es Ähnlichkeiten mit dem Verfahren des Zolllagers hat. Die vorübergehende Verwahrung verhindert, dass Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern bei Verbringen in das Zollgebiet der Union sofort fällig werden. In der Regelverfahren werden die Abgaben erst fällig, wenn die Waren zum freien Verkehr überlassen werden.

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Steuerberater: Zollrecht

von Autorenteam (Kommentare: 0)

Steuerberater werden häufig nicht über zollrechtlich relevante Vorgänge von ihren Mandanten informiert. Damit kann der Steuerberater seine Mandanten in Zollsachen auch nur unzureichend beraten. Dabei gibt es aber einfache Ansatzpunkte, wie ein Steuerberater zollrechtliche Vorgänge erkennen kann. Wenn der Steuerberater die Finanzbuchhaltung für seine Mandanten erstellt, kann aber aufgrund von Buchhaltungsunterlagen erkennen, dass zollrechtlich relevante Vorgänge vorliegen. Dieses gilt selbst dann, wenn dem Berater die Zollbelege nicht vorgelegt werden.

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Einfuhrumsatzsteuer und vorübergehende Verwahrung

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Einfuhrumsatzsteuer und vorübergehende Verwahrung

Bei der Einfuhr von Waren aus dem Drittland fallen der Ort, an dem die Ware gestellt und derjenige, an dem diese Waren vorübergehend verwahrt werden sollen, häufig auseinander. Dabei hat die Person, die die Ware gestellt, diese innerhalb der von …

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UZK: Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

UZK: Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen

Das Zollrecht kennt eine Vielzahl von Bewilligungen, die verfahrensrechtliche oder materielle Erleichterungen für Wirtschaftsbeteiligten gewähren. Mit Einführung des Unionszollkodex (UZK) zum 1. Mai 2016 haben sich sachliche Bewilligungsvoraussetzungen und -inhalte geändert. Deshalb ist eine Neubewertung vieler Bestandsbewilligungen notwendig. Übergangsregelungen Es …

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Unionszollkodex: Neues Zollrecht

von Peter Scheller (Kommentare: 0)

Unionszollkodex: Neues Zollrecht

Ab dem 1. Mai 2016 gilt ein neues Zollrecht. Der Unionszollkodex wird zu diesem Zeitpunkt wirksam. Alle Durchführungs- und Übergangsvorschriften sind zwischenzeitlich veröffentlicht. In vielen Bereichen wird sich wenig ändern. Aber gerade in den Bereichen, in denen sich Änderungen ergeben, … 

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