Unionszollkodex: Neues Zollrecht
von Peter Scheller
Ab dem 1. Mai 2016 gilt ein neues Zollrecht. Der Unionszollkodex wird zu diesem Zeitpunkt wirksam. Alle Durchführungs- und Übergangsvorschriften sind zwischenzeitlich veröffentlicht. In vielen Bereichen wird sich wenig ändern. Aber gerade in den Bereichen, in denen sich Änderungen ergeben, sind viele Dinge noch unklar. Hieraus ergeben sich erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Unsicherheiten für betroffene Unternehmen. Einige der Brennpunkte stellen wir hier dar.
Neues Zollrecht: Zusätzliche Risiken für die Logistikbranche
Logistikdienstleister, die für ihre Kunden Zollanmeldungen abgeben, haften in gewissen Konstellationen für Einfuhrabgaben, wenn ihnen Fehler unterlaufen. Mit dem neuen Zollrecht werden sie sich wahrscheinlich Sanktionen in Form von Bußgeldern ausgesetzt sehen.
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Wer soll AEO werden?
Den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorized Economic Operator / AEO) gibt es schon seit 2009. Bisher wurde sein Wert von einschlägigen Geschäftszweigen kritisch beurteilt. Insbesondere die versprochenen Verfahrenserleichterungen traten für Unternehmen mit diesem Status in der Praxis nicht ein. Mit dem neuen Recht werden viele Bewilligungen und Erleichterungen an den Status oder zumindest an die Erfüllung der von einem AEO zu erfüllenden Anforderungen geknüpft.
Weitere Einzelheiten siehe hier und hier.
Registrierter Ausführer
Mit dem Unionszollkodex kommen auch Neuerungen im Bereich der Ursprungsnachweise. Die bisherigen Ursprungsnachweise im APS (EUR.1, EUR-MED, ATR., Formblatt A, Erklärung auf der Rechnung) werden mit dem Ablauf des Jahres 2016 ihre Gültigkeit verlieren.
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Änderungen für die Logistikbranche
Für die Logistikbranche sind insbesondere die Änderungen zur Zollschuldentstehung, zu vorübergehenden Verwahrung, zum AEO und in Hinblick auf zu stellende Sicherheiten von besonderer Bedeutung.
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Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation
Bildquelle: www.fotalia.com
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