Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Beschlagnahme russischer PKW durch den deutschen Zoll

von Administrator

Unter Berufung auf die Sanktionsverordnung der EU gegen Russland (Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014) beschlagnahmt der Zoll russische Personenkraftwagen. Gegen die Fahrzeugführer – insbesondere Touristen und in Deutschland ansässige russische Staatsbürger – werden außenwirtschaftliche Strafverfahren wegen des Verdachts der verbotswidrigen Einfuhr der Fahrzeuge eingeleitet.

Aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist kein entsprechendes Vorgehen bekannt geworden. Das Bundesfinanzministerium rechtfertigt die Maßnahmen und spricht von einer Umsetzung des Wortlauts der fraglichen EU-Verordnung. Diese Auffassung verkennt jedoch, dass als sanktionswidriges und strafbares Verhalten hier nur Vorgänge mit gewerblichem Charakter angesehen werden können, die geeignet sind, für Russland Einnahmen zu erbringen. Die Kriminalisierung von privaten Personenbeförderungen widerspricht ersichtlich dem bei der Auslegung der Sanktionsvorschriften zu berücksichtigenden Willen des Verordnungsgebers.

Einen ausführlichen Artikel finden Sie hier.

Autor: Torsten Hildebrandt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), Berater für Zölle und Verbrauchsteuern, https://steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de

Bildquelle: www.fotalia.com

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