Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Achtung: Bauernfänger wieder unterwegs

von Peter Scheller

Achtung: Bauernfänger wieder unterwegs

Immer wieder versuchen unseriöse Unternehmen mit zweifelhaften Angeboten nichtsahnenden Unternehmen oder Privatpersonen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dabei verwenden einige „Anbieter“ sehr professionell gemachte, offiziell wirkende Schreiben. Über ein entsprechendes Angebot informiert die Bundessteuerberaterkammer.

Irreführendes Datenbankangebot

Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern

„In letzter Zeit haben Unternehmen vermehrt amtlich aussehende Formulare mit dem Titel

„Terminsache zur Erfassung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ vom „Europäischen

Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ erhalten. Hierbei handelt es sich um ein irreführendes Datenbankangebot. Wir bitten Sie, Ihre Mitglieder entsprechend zu informieren.

Den Unternehmen wird die Erfassung und Veröffentlichung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeboten. Aufgrund der gesetzten Frist („Terminsache“) wird auf den Empfän-ger des Schreibens Zeitdruck ausgeübt und der Eindruck einer offiziell einzuhaltenden Frist erweckt. Auch der Hinweis auf die sog. Rechnungsstellungsrichtlinie (Richtlinie 2010/45/EU) verstärkt den amtlichen Charakter des Schreibens. Erst aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass es sich hierbei um eine freiwillige, nichtamtliche, kostenpflichtige Eintragung handelt. Die Gebühr beträgt 890,00 € pro Jahr.

Dieses „Zentralregister“ ist keine Behörde. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Erfassung in einem solchen Register. Die Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnum-mern erfolgt ausschließlich über das Bundeszentralamt für Steuern und ist kostenfrei.

Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass das o. g. Datenbankangebot in keinem Zusammenhang zum „Europäischen Register der Steuerberater“ steht.

Über dieses Register der Steuerberater können Mandanten einen nach der Satzung und der Berufsordnung der CFE qualifizierten Steuerberater im europäischen Ausland suchen. Die Eintragung deutscher Steuerberater erfolgt über die Bundessteuerberaterkammer.

Bildquelle: www.fotalia.com

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