Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Forschungszulagengesetz (2)

von Administrator

Teil 2: Welche Zielgruppe?

Jedes Unternehmen, das ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben plant oder sogar bereits begonnen hat, kann die Förderung beim Finanzamt beantragen. Und hat - so weit kann man dies schon heute vorhersagen - eine recht große Chance auf Auszahlung. Es gibt keine Größenklassenbeschränkung: alles vom Einzelunternehmer über das Startup und den Mittelständler bis hin zum Konzern. Die Zielgruppe umfasst alle Branchen, das Programm ist offen für alle technischen Themen. Es gilt für alle steuerpflichtigen Unternehmen gleichermaßen, unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation und dem Unternehmenszweck.

Einige kleine Einschränkungen verstehen sich von selbst: Antragsteller müssen ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland haben und dürfen nicht in die Kategorie "Unternehmen in Schwierigkeiten" fallen.

In die Zielgruppe fallen, wie erwähnt, auch Konzerne oder größere Unternehmensgruppen. Hier müssen die Unternehmen aufpassen, weil die Gesamtfördersumme einer verbundenen Gruppe von Unternehmen bei 1.000.000 EUR p.a. gedeckelt ist. Wenn also die FuE-Abteilungen der Konzernmutter durch all ihre Aktivitäten diesen Maximalbetrag ausschöpfen, dann bleibt für die vielleicht ebenfalls innovativen Töchter nichts mehr nach.

Gefördert werden Einzel- und Kooperationsprojekte, aber auch Auftragsforschungen. Bei Auftragsforschung wird der Auftraggeber gefördert (und damit nicht die eigentliche, auftragnehmende Forschungsstelle) und die förderfähigen Lohnkosten pauschal mit 60 Prozent der Auftragssumme angesetzt.

Zusammenfassend kann man etwas salopp sagen, Zielgruppe sind alle, die "irgendetwas Neues mit Technik" machen, also im Rahmen eines Entwicklungsprojektes eine neue technische Dienstleistung, ein neues Verfahren, ein technisches Produkt entwickeln und dabei vor allem neue (Lösungs-)Wege beschreiten. Wie diese neuen Wege beschaffen sein müssen, damit das Projekt auch förderfähig ist, steht im Teil 3 meiner Beitragsreihe: Neue technische Lösungen.

Der Autor Andre Peters ist Inhaber der Andre Peters · Media Consulting ("Professionelles Business-Development für innovative, mittelständische Unternehmen"). Er hat seine Mandanten bei mehr als 150 erfolgreichen ZIM-Anträgen beraten. Das Forschungszulagengesetz wird ein weiterer Beratungsschwerpunkt, wieder mit einem rein erfolgsorientierten Geschäftsmodell.

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Bildquelle: www.fotalia.com

 

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