Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Forschungszulagengesetz (1)

von Administrator

Teil 1: Kaum einer kennt es

Vor etwa 6 Monaten ist das Forschungszulagengesetz in Kraft getreten - und kaum ein Unternehmen kennt es. Dabei kann die Forschungszulage eine fröhlich sprudelnde Geldquelle für Firmen jeder Größenordnung werden, vom Einzelunternehmen bis zum Konzernverbund. Wichtigste Voraussetzung für eine Zulage sind vorhandene Forschungs- und Entwicklungsprojekte abseits der bekannten und etablierten Projektförderungen, wie z.B. ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand).

Wer bislang für ZIM zu groß, zu klein oder zu jung war, wer ein F&E-Projekt hat, das für ZIM oder Horizon 2020 nicht anspruchsvoll genug ist, hat hier gute Chancen, denn die Projekte werden niedrigschwellig beurteilt. Die Zulage ist demzufolge in EURO niedriger als die übliche Großprojekt-Förderung, kann sich aber mit (von mir geschätzten) durchschnittlichen 50-60 T€ p.a. durchaus sehen lassen. Zumal es ein nicht rückzahlbarer Zuschuss ist und in der Spitze bis zu 500 T€ p.a. erreichbar sind.

Das vorwiegend zuständige Bundesfinanzministerium begleitet die Einführung der Zulage bislang eher mit leisen Tönen. Das dürfte daran liegen, dass viele Antragsvoraussetzungen noch gar nicht umgesetzt wurden. Es fehlt an einer sog. 'Bescheinigungsstelle' und auch die Formulare und Antragswebseiten sind nur rudimentär vorhanden.

Das fatale daran ist: In einigen Wochen oder Monaten wird zwar die nötige Antrags-Infrastruktur aufgebaut sein, aber kaum ein Unternehmer, Steuerberater oder Forscher & Entwickler kennt dann das zu durchlaufende Verfahren. Und er wird keine Ahnung haben, dass man die Forschungszulage bereits rückwirkend seit 1. Januar 2020 geltend machen kann. Denn dies setzt voraus, dass man für seine F&E-Projekte ordentliche Zeitaufschreibungen - auch nachträglich - vorlegen kann.

Hinweis: Deshalb mein dringender Rat heute: Schreiben Sie seit Januar 2020 für alle Ihre F&E-Projekte die Stunden auf und sammeln Sie die Rechnungen der externen F&E-Entwickler!

In den nächsten Teilen dieser Reihe verrate ich Ihnen, wie Sie die Forschungszulage realisieren, wieviel Förderung möglich ist und wie Sie dies unbürokratisch und regelkonform umsetzen.

Der Autor Andre Peters ist Inhaber der Andre Peters · Media Consulting ("Professionelles Business-Development für innovative, mittelständische Unternehmen"). Er hat seine Mandanten bei mehr als 150 erfolgreichen ZIM-Anträgen beraten. Das Forschungszulagengesetz wird ein weiterer Beratungsschwerpunkt, wieder mit einem rein erfolgsorientierten Geschäftsmodell.

www.andre-peters.com

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Bildquelle: www.fotalia.com

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Kommentar von Peter Scheller |

Hierzu gibt es im Blog schon steuerliche Beiträge:

- https://scheller-international.com/blog-beitraege/oeffentliche-zuschuesse-zur-technologiefoerderung-1.html
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