Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Green Card Holder – US-Steuererklärungen

von Peter Scheller

Green Card Holder – US-Steuererklärungen

Viele Deutsche mit einer Green Card übersehen, dass sie in den USA jedes Jahr Steuererklärungen abgeben und weitere Meldepflichten erfüllen müssen. Eine Nichtbeachtung der US-Vorschriften kann zu Strafgeldern und Problemen bei der Einreise in die USA führen.

In den USA müssen folgende Personen immer Steuererklärungen abgeben und daneben gewisse Meldepflichten erfüllen:

  • US-Staatsbürger (auch bei Doppelstaatsangehörigkeit)
  • Personen mit Daueraufenthaltsberechtigung (Green Card)
  • In den USA ansässige Ausländer, die den substancial present test erfüllen
  • In den USA nicht ansässige Ausländer, die Einkünfte aus den USA beziehen (nonresident aliens)

Für im Ausland lebende Personen, die zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet sind, bisher aber keine Erklärungen eingereicht haben, eröffnet die IRS eine besondere Prozedur, die eine Nacherklärung ohne Strafzuschläge ermöglicht (streamline foreign offshore procedure), siehe auch https://www.scheller-international.com/blog-beitraege/streamlined-foreign-offshore-procedure.html

Wir selbst erstellen keine US-Steuererklärungen, können insoweit aber unseren Kooperationspartner empfehlen: http://www.greenbacktaxservices.com/

Author: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

Bildquelle: www.fotalia.com

  • Kategorien:
  • USA

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