Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Intrastat-Meldungen

von Peter Scheller

Unternehmen müssen bei Überschreiten gewisser Schwellenwerte Intrastat-Meldungen abgeben. Die Meldung dient ausschließlich dem Zweck, den Warenverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen EU-Mitgliedsstaat statistisch zu erfassen.

Meldepflichtig jede natürliche oder juristische Person, die eine deutsche Steuernummer hat und mit einem ausländischen Geschäftspartner einen Vertrag über das Verbringen von Gegenständen zwischen Deutschland und einem anderen EU-Mitgliedstaat abgeschlossen haben. Meldepflichtig sind auch diejenigen Personen, die diese Gegenstände entgegennehmen. In Versendungsfällen ist regelmäßig der Unternehmer meldepflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausführt. Bei Gegenständen, die aus dem EU-Ausland nach Deutschland gelangen, ist derjenige meldepflichtig, der den innergemeinschaftlichen Erwerb im Sinne des Umsatzsteuergesetzes versteuert. Die Meldepflicht besteht auch für unentgeltliche Versendungen und Eingänge sowie auf Lohnveredelungsverkehre.

Einkäufe müssen ab einem jährlichen Betrag von 800.000 Euro und Verkäufe ab 500.000 im Jahr gemeldet werden. Die Grenzen sind auch unterjährig zu prüfen. Bei Überschreiten der Grenzwerte ist die Meldung in dem Monat abgegeben werden, in dem der Schwellenwert erstmals überschritten wird. Die Meldung ist monatlich bis zum 10. Arbeitstag des Folgemonats beim Statistischen Bundesamt (StatBA) zu übermitteln.

Hinweis:

Ein automatischer Abgleich zwischen den Daten des Statistischen Bundesamtes und den Daten der Finanzverwaltung aus den Umsatzsteuervoranmeldungen oder Zusammenfassenden Meldungen erfolgt momentan (noch) nicht. Allerdings kommt es regelmäßig zu Abstimmungen. Unternehmen sollten also darauf achten, dass das an das StatBA und die Finanzverwaltung übermittelte Datenmaterial übereinstimmt.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater, Master of International Taxation, Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern

Bildquelle: www.fotalia.com

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 6 und 8.