Lagerverfahren im Zoll-, Mehrwert- und Verbrauchsteuerrecht
von Peter Scheller
Die Autoren Michael Lux, Peter Scheller und Susanne Zaczek haben sich mit den vielfältigen Aspekten der Lagerverfahren im Zoll-, Mehrwert- und Verbrauchsteuerrecht beschäftigt. In Heft 10/2016 der Zeitschrift Recht der Internationalen Wirtschaft (RIW) haben sie auf Seite 654 eine Artikel hierzu veröffentlicht.
Lagerverfahren im Zoll-, Mehrwert- und Verbrauchsteuerrecht
Die Lagerung von Waren ist eine zentrale Funktion einer modernen Volkswirtschaft. Dies gilt sowohl für Fertigungs- und Handelsbetriebe wie für Logistikdienstleister. Ohne Lagerung sind Lieferketten überhaupt nicht denkbar. Dabei ist es unerheblich, ob die Lagerung im Zusammenhang mit rein nationalen oder internationalen Logistikvorgängen steht. Beim Import von Waren fallen Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. eine besondere Verbrauchsteuer an. Lieferungen im Inland oder in andere EU-Mitgliedstaaten unterliegen grundsätzlich der Mehrwertsteuer und für den Verbrauch bestimmter Gegenstände werden Verbrauchsteuern erhoben. Für Unternehmen in der Europäischen Union besteht in unterschiedlichen Situationen das wirtschaftliche Bedürfnis, bestimmte Handlungen oder Transaktionen ohne Abgabenbelastung durchführen zu können. Für bestimmte Vorgänge hat der Gesetzgeber deshalb die Aussetzung oder Befreiung von Zöllen und sonstigen Steuern geregelt. Zu diesen Vergünstigungen gehören auch das Zoll-, das Umsatzsteuer- sowie das Verbrauchsteuerlager. Hinsichtlich der einzelnen gesetzlichen Regelungen gibt es Parallelen, aber auch gravierende Unterschiede. Insbesondere gewerbliche Lagerhalter aber auch andere Unternehmen werden in bestimmten Konstellationen Lagerverfahren verschiedener Rechtsbereiche einsetzen.
Bildquelle: www.fotalia.com
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