Luftverkehrsteuersätze ab 2016 gesenkt
von Peter Scheller
  
  Durch die Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2016 – LuftVStFestV 2016 vom 10. November 2015 wurden die Steuersätze der Luftverkehrsteuer gesenkt. Die Änderungen gelten ab dem 1 Januar 2016.
Die Luftverkehrssteuer wird von den Zollbehörden erhoben. Grundsätzliche Informationen zur Luftverkehrsteuer sind hier zu finden.
Es gelten ab 2016 folgende Steuersätze:
| Entfernungskategorie | 2016 | 
|---|---|
| 1. Distanzklasse: EU-Mitgliedstaaten und EU-Beitrittskandidaten/EFTA-Mitgliedstaaten, entfernungsentsprechende Drittstaaten  | 
7,38 Euro | 
| 2. Distanzklasse: Zielländer bis zu 6.000 km entfernt, die nicht in die 1. Distanzklasse fallen | 23,05 Euro | 
| 3. Distanzklasse: Andere Länder | 41,49 Euro | 
Der ermäßigte Steuersatz für Inselflüge nach § 5 Nr. 5 LuftVStG beträgt 1,48 Euro für das Jahr 2016.
Das Formular 1110 (Luftverkehrsteueranmeldung) für das Jahr 2016 steht auf www.zoll.de zur Verfügung.
Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation
Bildquelle: www.fotalia.com
- Schlagwörter:
 - Formular 1110
 - Inselflüge
 - Luftverkehrsteuer
 - Zoll
 
- Kategorien:
 - Luftfahrt / Aviation
 

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