Luftverkehrsteuersätze ab 2016 gesenkt
von Peter Scheller
Durch die Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2016 – LuftVStFestV 2016 vom 10. November 2015 wurden die Steuersätze der Luftverkehrsteuer gesenkt. Die Änderungen gelten ab dem 1 Januar 2016.
Die Luftverkehrssteuer wird von den Zollbehörden erhoben. Grundsätzliche Informationen zur Luftverkehrsteuer sind hier zu finden.
Es gelten ab 2016 folgende Steuersätze:
Entfernungskategorie | 2016 |
---|---|
1. Distanzklasse: EU-Mitgliedstaaten und EU-Beitrittskandidaten/EFTA-Mitgliedstaaten, entfernungsentsprechende Drittstaaten |
7,38 Euro |
2. Distanzklasse: Zielländer bis zu 6.000 km entfernt, die nicht in die 1. Distanzklasse fallen | 23,05 Euro |
3. Distanzklasse: Andere Länder | 41,49 Euro |
Der ermäßigte Steuersatz für Inselflüge nach § 5 Nr. 5 LuftVStG beträgt 1,48 Euro für das Jahr 2016.
Das Formular 1110 (Luftverkehrsteueranmeldung) für das Jahr 2016 steht auf www.zoll.de zur Verfügung.
Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation
Bildquelle: www.fotalia.com
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- Formular 1110
- Inselflüge
- Luftverkehrsteuer
- Zoll
- Kategorien:
- Luftfahrt / Aviation
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