Peter Scheller
Berater für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Steuer- und Unternehmensberater

„Wenn es knifflig wird.“

Luftverkehrsteuersätze ab 2016 gesenkt

von Peter Scheller

Luftverkehrsteuersätze ab 2016 gesenkt

Durch die Luftverkehrsteuer-Festlegungsverordnung 2016 – LuftVStFestV 2016 vom 10. November 2015 wurden die Steuersätze der Luftverkehrsteuer gesenkt. Die Änderungen gelten ab dem 1 Januar 2016.

Die Luftverkehrssteuer wird von den Zollbehörden erhoben. Grundsätzliche Informationen zur Luftverkehrsteuer sind hier zu finden.

Es gelten ab 2016 folgende Steuersätze:

Entfernungskategorie 2016
1. Distanzklasse: EU-Mitgliedstaaten und EU-Beitrittskandidaten/EFTA-Mitgliedstaaten,
entfernungsentsprechende Drittstaaten
7,38 Euro
2. Distanzklasse: Zielländer bis zu 6.000 km entfernt, die nicht in die 1. Distanzklasse fallen 23,05 Euro
3. Distanzklasse: Andere Länder 41,49 Euro

Der ermäßigte Steuersatz für Inselflüge nach § 5 Nr. 5 LuftVStG beträgt 1,48 Euro für das Jahr 2016.

Das Formular 1110 (Luftverkehrsteueranmeldung) für das Jahr 2016 steht auf www.zoll.de zur Verfügung.

Autor: Peter Scheller, Steuerberater – Master of International Taxation

Bildquelle: www.fotalia.com

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